Die Heizkostenverordnung als Basis Ihrer Heizkostenabrechnung

Heizkostenverordnung
Diese Rechtsnorm, kurz „HeizkostenV“ genannt, gilt seit dem Jahre 1981 und regelt die Abrechnungen von Heizkosten und finanziellen Aufwendungen für Warmwasser bei
Zentralheizungen
sowohl im Wohnungseigentümer – als auch im Mietverhältnis. Das hauptsächliche Ziel dieser Normierungen ist es, Mietern an einen bewussteren Umgang mit Energie heranzuführen.

Hkvo für Warmwasserzubereitung

Daher muss die Berechnung der Heizkosten gemäß der Heizkostenverordnung (kurz: hkvo) grundsätzlich teilweise auf der Basis Ihres Verbraucherverhaltens fußen. Jedoch haben die Mietparteien bezüglich des Verteilerschlüssels einen kleinen Gestaltungsspielraum. Aufgrund der Heizkostenverordnung 2014 ist übrigens, gemäß § 9 Absatz 2, nun auch der Energieeinsatz für die Warmwasserbereitung mit einem Wärmezähler zu erfassen. Was Sie noch über die HeizkostenV wissen sollten, erfahren Sie in folgenden Ausführungen:

  • Grundkosten: Ihr Vermieter muss die Verbrauchskosten der Heizungsanlage zu mindestens 50 Prozent und zu höchstens 70 Prozent nach Ihrem erfassten Verbrauch abrechnen. Auch die Kosten für warmes Wasser erfolgen nach einer Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten. Die weiteren Grundkosten kann Ihr Vermieter entweder nach der Nutz- oder Wohnfläche oder dem umbauten Raum aufgliedern, wobei das Verhältnis der Grundkosten zwischen 30 Prozent und 50 Prozent festgelegt werden kann.
  • Betriebsstrom: Sie, als Mieter, müssen für die Betriebsstromkosten aufkommen. Der Anteil, der von Ihnen, als Mietpartei, zu tragen ist, richtet sich dabei nach dem tatsächlich erfolgten Brennstoffverbrauch Ihrer Wohnung, nicht jedoch nach der Anzahl der Quadratmeter.
  • Fernwärme: Jede Abrechnung beinhaltet die Aufstellung aller Heizkosten. Sie umfasst alle Kosten für den Brennstoff. Diese sind, je nach Ihrer Heizungsanlage, die Ausgaben für Öl, Gas oder Fernwärme. Darüber hinaus enthält die Heizkostenverordnung die Summe der Heiznebenkosten, worin die Gebühren für die Heizkostenverteilung, die Wartungskosten, die Ausgaben für den Schornsteinfeger und die Betriebsstromkosten enthalten sind.
  • Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung all dieser Kosten muss Ihnen spätestens ein Jahr nach dem Zeitraum der Berechnung zugehen. Handelt es sich beispielsweise um die Berechnung bis zum 31.12.2014, so müssen Sie Ihre Abrechnung spätestens am 31.12.2015 in Händen halten. Sollte sie Ihnen später zugehen, so müssen Sie, als Mieter, nicht nachzahlen.

Welches sind die häufigsten Gründe für überteuerte Abrechnungen?

Sollte die Heizungsanlage veraltet sein, nicht wirtschaftlich arbeiten oder das Haus nicht mit einer ausreichenden Wärmedämmung ausgestattet sein, so schlägt sich dies oft in unnötig hohen Heizkosten nieder. Oft sind weiterhin auch die Heiznebenkosten, wie beispielsweise die Kosten für die Instandhaltung der Heizungsanlage oder dem Betriebsstrom völlig überhöht.

Wie können Sie sich am besten gegen überhöhte Rechnungen zur Wehr setzen?

Tipp

Sie können zum Beispiel ein Heizgutachten erstellen lassen, welches Ihre Heizkostenabrechnung auf die Richtigkeit hin überprüft. Mit diesem Gutachten können Sie dann Ihrem Vermieter über die Auswertung informieren. Sollten Sie in Ihrer Abrechnung eindeutige Fehler feststellen, können Sie eine neue Abrechnung verlangen. Weiterhin können Sie ebenso bei einem Mietverein in Ihrer Stadt Hilfe bei der Prüfung bezüglich Ihrer Abrechnung finden.

Können Sie, als Mieter, Einsicht in die Unterlagen verlangen?

Die eindeutige Antwort ist „Ja“, wobei Sie sich innerhalb von vier Wochen bei Ihrem Vermieter melden müssen. Auch muss er Ihnen diesbezügliche Notizen sowie das Fotografieren der Unterlagen erlauben. Er kann ebenso die Belege als Fotokopie an Sie senden.

Vor welchen Fehlern Sie auf der Hut sein sollten

Ihre Heizkostenabrechnung kommt zu spät, der Verteilerschlüssel stimmt nicht, die Verbrauchsangaben sind zu hoch, oder Ihr Vermieter hat zu viele Quadratmeter bei Ihrer Wohnfläche berechnet. Auch kann es bei einem Mieterwechsel vorkommen, dass die Kosten zwischen ein- und ausziehenden Mietparteien falsch verteilt wurde.

Was ist ein Wärmemengenzähler?

Info

Im Zusammenhang mit der Heizkostenverordnung wird häufig von einem Wärmemengenzähler gesprochen. Mit einem Wärmemengenzähler lassen sich die Wärmemengen für die Heizkostenabrechnung bei Gebäuden, die an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen sind ermitteln. Auch in Mietshäusern werden Wärmemengenzähler eingesetzt, um den Wärmebedarf verschiedener Parteien ermitteln und nachweisen zu können.