Energiesparhaus Energieeinspargesetz
In Deutschland gibt es zwei maßgebliche Gesetze, in denen die Energieeffizienz und Beheizung von Gebäuden geregelt wird. Sowohl im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) als auch in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Dabei kommt dem Gesetz die Funktion der detaillierten Beschreibung der Baumaßnahmen zu, während die Verordnung durch spezifischere Vorschriften ergänzt.

In elf Hauptparagrafen im Energieeinspargesetz EnEG werden die baulichen Ansprüche für alte Gebäude und Neubauten, die Vorgaben für die Anlagentechnik genauso definiert wie die Organisation der Schlüssel für die Betriebskosten, die Ausgabe und Kontrolle der Energieausweise und Bußgelderhebungen bei Verstößen gegen das Energieeinsparungsgesetz. Festgelegt werden auch die Zeitpunkte für das gestaffelte Inkrafttreten.

Inhalte der Paragrafen im Energieeinsparungsgesetz

Die ersten beiden Paragrafen im Energieeinsparungsgesetz legen die baulichen Anforderungen und Maßnahmen für Neubauten, im Gesetzestext als zu errichtende Gebäude, fest. Der dritte Paragraf bildet die Rechtgrundlage und Zuordnung für den Betrieb energietechnischer Anlagen in allen Arten von Gebäuden. Paragraf vier beschreibt die Anforderungen und Sonderregeln für bestehende Häuser. Neben regulären Wohngebäuden werden auch besondere Bau- und Nutzungsarten definiert.

Im Weiteren wird in Paragraf fünf der Wirtschaftlichkeitsfaktor und die gesetzlichen Grundlagen für den Energieausweis beschrieben. In den Paragrafen sechs und sieben finden sich die Regeln bezüglich relevanter Zeitpunkte für das Inkrafttreten und Kontrollumfang und Intervalle. Der achte Paragraf legitimiert das Erheben von Bußgeldern bei Nichterfüllung der vorhergehenden Paragrafen, neun und zehn sind in der aktuellsten Form gegenstandslos geworden und der abschließende elfte Paragraf lässt das Gesetz in Kraft treten.

Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung

Der Mittelpunkt und Zweck im Energieeinsparungsgesetz ist das Unterlassen von Energieverlusten beim Heizen und Kühlen jeglicher Art. Die Anforderungen an die Anlagentechnik sind in acht Unterpunkten gegliedert.

1. Jedes Kälte und Wärme erzeugende Gerät muss passend dimensioniert werden und einen höchstmöglichen Wirkungsgrad erzielen.
2. Gedämmte und wirksame Installation und Verrohrung
3. Warmwasser mit Höchsttemperatur
4. Effiziente Regelungstechnik
5. Rückgewinnungssysteme für Wärme
6. Permanente Kontrolle und Messung des Energieverbrauchs
7. Gebäudebeleuchtungen
8. Erweiterte Eigenschaften, die der technischen Fortentwicklung angepasst sind

Die Regelungen im Energieeinsparungsgesetz sind vollständig in Neubauten und je nach Änderungsumfang auf bestehende Altgebäude teilweise bis ebenfalls vollständig anzuwenden. Im Energieeinspargesetz ebenfalls enthalten ist die Verpflichtung beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie, die Energieeffizienzklasse anzugeben:

Energieeffizienzklassen Tabelle

Normabweichungen und Energieausweise

In den Sonderregelungen im Energieeinsparungsgesetz sind Haus- und Gebäudetypen und deren Heizungssysteme außerhalb der Norm aufgeführt. Typisches Beispiel ist ein unter- oder überschreiten der üblichen Heizperiode. Teilbeheizungen, niedriger Wärmeanspruch, außergewöhnlich große Verglasung, Entstehung von Wärme aus anderen Quellen, Gebäude mit temporärer Nutzung und spezielle Luftwechselanforderungen ziehen modifizierte Durchführungsverordnungen und deren Anwendung nach sich.

Außerdem ist der Anforderungskatalog an die Erteilung und verpflichtende Kontrolle der Energieausweise dargelegt. Dazu gehören die anzugebenden Werte, die behördliche Meldung und Bedingungen zur Aushändigung oder Veröffentlichung sowie die Kompetenzerteilung für Aussteller des Dokuments. In Paragraf sieben (Strich b) wird der Kontrollumfang und die Dokumentationspflicht für Inspektionen beschrieben.

Förderungsgrundlagen und Gültigkeit

Das Energieeinsparungsgesetz und mehr noch die Energieeinsparverordnung werden als Entscheidungskriterium bei staatlichen und kommunalen Förderungen zugrunde gelegt. Bei der Prüfung von Anträgen für Zuschüsse oder vergünstigte Kredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen konkrete Gesetzesdetails und Verordnungen erfüllt werden.

Besonders beachtenswert sind für Sie die maßgeblichen Zeitpunkte, die einzelne Gesetzestexte und Verordnungen in Kraft treten lassen. Das kann das Einreichungsdatum eines Bauplans, der Beginn einer baulichen Maßnahme oder andere verwaltungstechnisch bedeutsame Zeitpunkte umfassen. Die Gesetzgebung ist, adäquat zur ständigen technischen Fortentwicklung, in Teilen dynamisch aufgebaut. Prüfen Sie, welche Änderungsdaten oder Zeitpunkte des Inkrafttretens einzelner Regelungen Ihr Vorhaben betreffen.