Heizkosten
Haben Sie erst einmal Ihre Wunschheizung entdeckt, mischen sich sehr schnell Kostenaspekte in die gedankliche Entscheidungsfindung ein. Wie hoch ist der Anschaffungspreis? Wie viel kostet der Einbau der Heizung? – Das sind nur einige Fragen, die Bauherren durch den Kopf gehen, wenn Sie ihre Heizung erneuern möchten. Verständlich!
Denn langfristige Investitionen in die Heizungsmodernisierung lassen sich nicht zwischen Tür und Angel fällen. Die gute Nachricht: Bund, Länder und Kommunen fördern Bauherren bei der Heizungserneuerung mit zahlreichen Fördermitteln. Damit Sie Ihre Ansprüche von Anfang an im Blick haben, geben wir Ihnen hilfreiche Informationen zur Förderung der Heizung.

Förderung der Heizung: KfW – Programme im Überblick

Bitte beachten Sie, dass nachfolgende Informationen zum KfW – Förderprogramm nicht mehr aktuell sind.
Ab dem 01. Juli 2021 wurden die Förderprogramme des BAFA und der KfW für energetische Sanierungen und energieeffiziente Neubauten aufgelöst. 

Bei der Heizungsfinanzierung besteht für Bauherren die Möglichkeit eine Förderung in Form von Krediten in Anspruch zu nehmen. Kreditprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bieten Ihnen finanzielle Unterstützungen zu attraktiven Konditionen. Die nachstehenden Tabelle gibt Aufschluss über verschiedene Finanzierungsoptionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die bei der Förderung Ihrer Heizung in Frage kommen.

Förderprogramm

Art der Kondition

Betrag, Prozentsatz, Laufzeit, Beschreibung

KfW-Programm 152
Energieeffizient sanieren
Kredithöhe 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen
Laufzeit 10, 20 oder 30 Jahre
Effektiver Jahreszins 0,75 Prozent
Tilgungszuschuss bis zu 12,5 Prozent (bis zu 6.250 Euro für jede Wohneinheit) für das Lüftungs- und Heizungspaket
Voraussetzungen

✓ Austausch der Heizung gegen eine Brennwertheizung

✓ Das Gebäude muss vor dem 1.2.2002 gebaut worden sein

✓ Es muss eine Bestätigung zum Antrag und eine Bestätigung nach Durchführung vorliegen.

✓ Fachmann hat hydraulischen Abgleich vorgenommen

KfW-Programm 151
Energieeffizienzhausdarlehen
Kredithöhe 50.000 Euro bei der Komplettsanierung zum KfW Effizienzhaus
Laufzeit 10, 20 oder 30 Jahre
Effektiver Jahreszins 0,75 Prozent
Tilgungszuschuss bis max. 27,5 Prozent bei einem Effizienzhaus 55 (der Zuschuss variiert mit dem erreichten Effizienzhausstandard)
Voraussetzungen

✓ Das Gebäude muss vor dem 1.2.2002 gebaut worden sein

✓ Es muss eine Bestätigung zum Antrag und eine Bestätigung nach Durchführung vorliegen.

✓ Fachmann hat hydraulischen Abgleich vorgenommen

Programm 167
Ergänzungskredit für den Altbau
Kredithöhe 50.000 pro Wohneinheit
Laufzeit 10 Jahre (Festdarlehen)
Effektiver Jahreszins 1,00 Prozent
Voraussetzung ✓ Heizungsanlage wird auf erneuerbare Energien umgestellt

  • Biomasseheizung von 5kW bis 100 kW
  • Solarthermie ohne Kesseltausch bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche
    Wärmepumpen bis zu 100 kW
  • Hybridsysteme

✓ Die Heizung muss vor dem 1.1.2009 installiert worden sein.

✓Die Bauanzeige für das Wohngebäude muss vor dem 1.2.2002 vorgelegen haben

✓ Fachmann hat hydraulischen Abgleich vorgenommen

Hinweis Ist mit den Programmen 151 und 152 kombinierbar

Neuerungen bei der KfW-Förderung von Heizungen seit dem 1.1.2016: Seit 2016 wird ein Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen aus dem Heizungspaket des Bundes bereitgestellt. Dessen Antragsstellung erfolgt seit dem 1.4.2016 über einen ausgewählten Finanzpartner.

Wer hat Anspruch auf die KfW-Förderung?

Das sollten Sie über die KfW-Förderung wissen:

  • Alle KfW-Darlehen verfügen über eine mindestens einjährige tilgungsfreie Anlaufzeit
  • Lediglich Bauherren, die einen hydraulischen Abgleich von einem Fachmann durchführen lassen, haben Anspruch auf die KfW-Förderung
  • KfW-Darlehen werden ab einer Mindestsumme von 5.000 Euro vergeben
  • Die KfW-Förderung gilt grundsätzlich nur für selbst genutzte oder vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen

Die Zuschüsse der KfW – Programme und Konditionen

KfW Logo Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau

Auch Barzahler gehen bei der Heizungsmodernisierung nicht leer aus. Neben Krediten vergibt die KfW auch Zuschüsse auf die Investitionskosten der neuen Heizung. Diese werden als Prozentsatz auf die förderfähigen Kosten erhoben. In diesem Zusammenhang ist das Förderprodukt 430 der KfW zu empfehlen.
Damit Sie den Zuschuss erhalten, darf die alte Heizung nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 der Energiesparverordnung unterliegen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein alter Heizkessel mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas ausgetauscht wird, der bisher nicht mit moderner Brennwerttechnik betrieben wurde.

Art der Kondition

Zuschusshöhe

Programm 151 /430 bis max. 30 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch max. 30.000 Euro pro Wohneinheit
Programm 152 / 430

Heizungspaket: bis max. 15 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch max. 7.500 Euro pro Wohneinheit

Einzelmaßnahmen: bis max. 10 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch max. 5.000 Euro pro Wohneinheit

Gute Nachrichten für Sachsen und Saarländer: Die beiden Bundesländer haben als erste eine Abwrackprämie für die Heizung eingeführt. Hier erhalten Immobilieneigentümer für eine Modernisierung ihrer alten Heizungsanlage attraktive Prämien. Andere Bundesländer wie NRW planen nachzuziehen.

Förderung der Förderbank für Brennstoffzellen

Seit dem 1.8.2016 werden Brennstoffzellen-Heizgeräte über das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) des Bundeswirtschaftministeriums gefördert. Förderzuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau setzen sich dabei aus einem Festbetrag und einem leistungsabhängigen Zuschuss zusammen. So erhalten Brennstoffzellenbesitzer bei einer Leistungsfähigkeit von 0,25 bis 5,0 kWel pauschal mindestens 5.700 Euro. Der leistungsabhängige Betrag beläuft sich auf 450 Euro pro 100 Watt elektrische Leistung. Pro eingebauter Brennstoffzelle werden maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 28.200 Euro) bezuschusst. Zudem ist die Förderung mit den Zuschlägen aus dem KWK-Gesetz kombinierbar.

Heizung: Förderung von Ölbrennwertheizungen

Über die Aktion „Besser Flüssig bleiben“ erhalten Erwerber einer Ölbrennwertheizung vom Institut für Wärme und Öltechnik e. V. einen Fördermittelberatungsservice. Experten beraten hier kostenlos zu Förderkonditionen und staatlichen Fördertöpfen und leisten effiziente Hilfestellung bei der Antragsstellung entsprechender Fördergelder.

Förderungen für Heizungen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhkontrolle (BAFA)

Pelletheizungen – die schlaue Art mit Holz zu heizen

Das BAFA gewährt Eigentümern einer Pelletheizung attraktive Zuschüsse. So werden für einen Pelletkessel mit Puffer einmalig 3.500 Euro und für einen Pelletofen mit Wassertasche 2.000 Euro gezahlt.

Was ist bei Pelletheizungen zu beachten?

Um die Förderung für die Heizung vom BAFA zu erhalten, muss sichergestellt werden können, dass innerhalb der letzten zwei Jahre ein anderes Heizungssystem als die Pelletheizung im Gebäude installiert gewesen ist und mit Holz oder Holzhackschnitzeln geheizt wird.

Mit Umweltwärme Fördermittel sichern – So geht heizen heute!

Sie haben schon einmal über den Einbau einer Wärmepumpenheizung nachgedacht? Dann sollten Sie wissen, dass das BAFA lediglich solche Wärmepumpen finanziell unterstützt, die fest in ein bereits existierendes Heizungssystem integriert sind. Sollte die Wärmepumpe jedoch eine Leistung von mehr als 100 kW aufweisen, kann ihre Anschaffung auch ohne bisherige Installation gefördert werden.

Wasser-Wasser-, und Wasser-Sole- Wärmepumpen werden bspw. mit einer Mindestförderung von 4.500 Euro unterstützt. Dies umfasst die Basisförderung, die in Abhängigkeit von der Größe und Leistung der Anlage unterschiedlich hoch ausfällt. Wird die Wärmepumpe mit Sonnenkollektoren kombiniert, erhält der Bauherr über das Bonusprogramm sogar 500 Euro extra für seine Brieftasche.

Die Kraft der Sonne – Förderung der Solarthermie

Für Ein- und Zweifamilienhäuser zahlt das BAFA eine Basisförderung von 2.000 Euro an den Eigentümer der Solarthermie aus, sofern diese der Warmwasserbereitstellung und Heizungsunterstützung dient. Diese Pauschale gilt bis zu einer Fläche von 14 Quadratmetern. Alles darüber hinaus wird mit 140 Euro pro Quadratmeter bezuschusst. Wer seine Solaranlage erweitert erhält pro zusätzlich angebautem Quadratmeter 50 Euro.

Förderungen über das KWK-Gesetz für Blockheizkraftwerke

Für den Einsatz stromerzeugender Heizungen erhalten Eigentümer nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz eine 10-jährige Zulage vom BAFA, wenn es die Anlage für zulässig erklärt. Das Gesetz wurde zum 1.1.2016 zugunsten der Eigentümer angepasst. Wie hoch die individuelle Zulage bei der Förderung der Heizung ausfällt, hängt von der Leistungsfähigkeit des Blockheizkraftwerkes ab.

Förderung der Heizung bei Optimierungsmaßnahmen durch das BAFA

Bauherren, Immobilieneigentümer und Mieter, die ihre alte Heizungspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe austauschen oder eine Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen, erhalten einen Zuschuss von 30 Prozent auf die investierten Kosten. Wichtig: Bevor Sie einen Heizungsbauer beauftragen, ist eine Registrierung auf der Website des BAFA erforderlich.

Förderung Heizung: Unterlagen, Daten, Fristen

Wichtig für die Inanspruchnahme der Kredite der KfW ist, dass der Antrag noch vor dem Einbau oder der Modernisierung der Heizung bei Ihrer Hausbank gestellt wird und ein Kostenvoranschlag des Heizungsbauers vorliegen muss.