Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gehört zum deutschen Wirtschaftsverwaltungsrecht. Sie enthält Anforderungen an Bauten in Bezug auf die Voraussetzungen für den Energieverbrauch. Die Verordnung ist für Bürogebäude, Wohngebäude und viele Betriebsgebäude gültig. Sie ist ein entscheidendes Instrument der Klimaschutz- und Energiepolitik der deutschen Bundesregierung. Es wurden energiepolitische Ziele gesetzt, welche unter anderem anstreben, bis 2050 einen annähernd klimaneutralen Gebäudestand zu erreichen.

Eine im Rahmen der EnEV eingeführten Neuerungen sind die Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Mit diesen Kennwerten lässt sich auch die Energieeffizienz von Heizungssystemen untereinander vergleichen:

energieeffizienzklassen nach enev

Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Neben der Energieeffizienz sind hier weitere Energieverbrauchskennwerte des Hauses erfasst. Des Weiteren finden sich Handlungsempfehlungen, um die Werte des Gebäudes zu verbessern.

Ausgewählte Punkte: Der Trinkwasserwärmebedarf und der Heizwärmebedarf

Unter dem Trinkwasserwärmebedarf versteht man die Energiemenge, welche zur Warmwasserbereitung benötigt wird. Durch die Energieumwandlung und weitere Faktoren können Verluste entstehen. Durch eine Modernisierung des Heizkessels halten Sie diese Verluste so gering wie möglich. Pro Person wird von einem täglichen Bedarf an Trinkwasser in Höhe von rund 23 Litern ausgegangen. Für den Niedrigenergiehaus-Standard wird bei neugebauten Häusern ein spezifischer Heizwärmebedarf zwischen 40 und 70 Kilowattstunden pro m² gefordert. Der Heizwärmebedarf bezieht sich auf die Energiemenge, welche an einen beheizten Raum abgegeben wird.

In Kraft getretene Änderungen der Energieeinsparverordnung

  • Eine der in den letzten Jahren in Kraft getretenen Änderungen betrifft den Verbot von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind. Es wurden allerdings Ausnahmen in die Verordnung integriert. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der Regelung ausgenommen. Handelt es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus und hat am 1. Februar 2002 der jetzige Eigentümer das Gebäude selbst bewohnt, dann darf der Kessel ebenfalls weiter betrieben werden.
  • Am 1. Januar 2016 wurden für Neubauten die Anforderungen an den Primärenergiebedarf um 25 Prozent verschärft. In der EnEV wurden die Anforderungen des Öfteren verändert, wobei Verschärfungen zu einem erhöhten Umweltschutz führen. Sie können die EnEV online einsehen und somit die genauen und aktuellen Regelungen kennen lernen.

Die EnEV für die Heizung: Der Energieausweis ist bei Kauf und Miete wichtig

Laut Energieeinsparverordnung sind die Bundesländer zu stichprobenartigen Kontrollen der Energieausweise verpflichtet. Sie müssen außerdem überprüfen, ob die Inspektion der Klimaanlagen wie vorgeschrieben erfolgt ist. Die aktuelle EnEV enthält Angaben für den Energieausweis. Unter anderem wurde die Vorlagepflicht beim Verkauf und bei der Vermietung geregelt. Für kommerzielle Immobilienanzeigen wurden Pflichtangaben festgelegt. Anhand der Energieeffizienzklassen erkennen Mieter und Käufer, mit welchem Verbrauch sie rechnen müssen.

Es lohnt sich sowohl beim Neubau als auch beim Altbau, eine Heizungsmodernisierung vornehmen zu lassen, um einen günstigen Energieverbrauch zu erreichen. Die Dämmung des Hauses, beispielsweise in Bezug auf die Fenster oder das Dach, bietet weiteres Einsparpotenzial.

Die Berechnung nach EnEV

Im Falle von Neubauten, deren Innentemperaturen über 19 Grad Celsius liegen, müssen für den Jahres-Primärbedarf die Höchstwerte nach Tabelle 1 des Anhangs 1 eingehalten und nachgewiesen werden. Ist das Gebäudevolumen geringer als 100 m³ oder liegen die Innentemperaturen unter 19 Grad Celsius, dann wird ein vereinfachtes Nachweisverfahren erlaubt und die Anforderungen sind herabgesetzt. Handelt es sich um einen Altbau, dann existieren 2 Möglichkeiten:

  1. Bauteilverfahren: Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) müssen eingehalten werden
  2. Bilanzverfahren: Jahres-Primärenergiebedarf des gesamten Hauses muss nachgewiesen werden

Hinweis: Wurde die beheizte Fläche eines Bestandbaus um über 50 m² vergrößert, dann sind auf den erweiterten Bereich die Anforderungen eines Neubaus anzuwenden.

In der Energieeinsparverordnung sind viele Verweise auf frühere Normen enthalten (EN/DIN-Normen). Bei der Anwendung muss auf das genaue Ausgabedatum der Normen geachtet werden, da bei Änderungen an den Normen, sich nicht automatisch die Anforderungen in der EnEV ändern. Es handelt sich um ein komplexes Werk, das durch zahlreiche externe Normen ergänzt und komplettiert wird.