
Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung der Heizungsanlage. Sie umfasst die Feuerstätte selbst sowie alle mit ihr verbundenen Bauteile wie Verbindungsstücke, Schornsteine und sonstige Abgassysteme und die Verbrennungsluftversorgung. Geregelt ist die Kontrolle im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Als Heizungsbesitzer sind Sie verpflichtet, sie durchführen zu lassen, um die Betriebs- und Brandsicherheit Ihres Heizungssystems bescheinigt zu bekommen. Wir erklären Pflichten, Ablauf und Kosten der Feuerstättenschau.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Feuerstättenschau prüft die Brand- und Betriebssicherheit der Heizungsanlage und ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Sie muss innerhalb von sieben Jahren zweimal erfolgen, mit mindestens drei Jahren Abstand.
- Durchgeführt wird sie vom Bezirksschornsteinfeger, der einen Feuerstättenbescheid ausstellt.
- Die Kosten richten sich nach der bundeseinheitlichen Kehr- und Überprüfungsordnung.
Wie oft muss die Feuerstättenschau erfolgen?
Eigentümer sind verpflichtet, ihre Heizungsanlage regelmäßig durch den Schornsteinfeger prüfen zu lassen. Die Feuerstättenschau selbst muss innerhalb von sieben Jahren zweimal durchgeführt werden, wobei zwischen den beiden Terminen mindestens drei Jahre liegen müssen. Daneben gibt es je nach Anlage und Brennstoff weitere Prüf-, Kehr- und Messintervalle, die im Schornsteinfeger-Ratgeber aufgeführt sind. Aus praktischen Gründen ist es sinnvoll, die Schau gemeinsam mit den regelmäßigen Wartungen und Sicherheitsmessungen durchführen zu lassen.
Gegenstand der Prüfung und Feuerstättenbescheid
Die Feuerstättenschau erfolgt bei allen Heizungsanlagen, unabhängig davon, ob ein fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoff genutzt wird. Der Bezirksschornsteinfeger begutachtet dabei unter anderem:
- Aufstellraum und Brennstoffversorgung,
- Brandschutzabstände zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen,
- die Daten des amtlichen Kehrbuchs und deren Abgleich,
- Sicherheitseinrichtungen für die Schornsteinfegerarbeiten,
- den Zustand der Abgasanlagen, etwa die Dichtheit der Ofenrohre,
- den Zustand und die Standsicherheit der Feuerstätten,
- zusätzliche Einrichtungen wie nicht brennbare Vorlagen vor Feuerungsöffnungen.
Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bericht und den Feuerstättenbescheid, in dem die durchzuführenden Arbeiten und Termine festgehalten sind, sowie die Rechnung.
Pflichten für Eigentümer
Die Pflicht zur Feuerstättenschau ist im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz geregelt. Dort finden sich auch die Intervalle für die Begutachtung. Als Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass die Anlage zugänglich ist und die vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht erfolgen. Neben der eigentlichen Schau, bei der vor allem Brandschutzabstände geprüft werden, hat der Gesetzgeber weitere Aufgaben festgelegt. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Gebäudeenergiegesetz sowie aus der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Dazu gehören:
- die Prüfung, ob alte Kessel, die nicht mehr betrieben werden dürfen, tatsächlich außer Betrieb sind,
- die Kontrolle, ob nachträglich zu dämmende Warmwasser- und Wärmeverteilungsleitungen gedämmt wurden,
- die Einstufung von Feuerstätten für feste Brennstoffe hinsichtlich Außerbetriebnahme oder Nachrüstung,
- die Ermittlung der Holzfeuchte bei Holzheizungen.
Welche Kosten fallen an?
Die Gebühren für die Feuerstättenschau richten sich nach der bundeseinheitlichen Kehr- und Überprüfungsordnung, die Arbeitswerte festlegt. Aus dieser Verordnung ergeben sich die anzusetzenden Kosten, die dem Bezirksschornsteinfeger zu erstatten sind. Die genaue Höhe hängt vom Aufwand der jeweiligen Anlage ab. Da die Werte gesetzlich festgelegt sind und angepasst werden können, lohnt sich bei Bedarf ein Blick in die aktuelle Fassung oder eine Nachfrage beim zuständigen Schornsteinfeger. Insgesamt handelt es sich um überschaubare Beträge, die dem wichtigen Zweck der Brand- und Betriebssicherheit dienen.
Warum die Feuerstättenschau wichtig ist
Die regelmäßige Begutachtung dient in erster Linie der Sicherheit. Thermische Belastungen, Rostbildung und Verschleiß können die Anlage im Laufe der Zeit beeinträchtigen. Werden Mängel wie undichte Ofenrohre oder unzureichende Brandschutzabstände nicht erkannt, drohen Brand- oder Vergiftungsgefahren. Die Feuerstättenschau deckt solche Mängel frühzeitig auf und stellt sicher, dass die Heizung sicher betrieben werden kann. Zugleich prüft der Schornsteinfeger die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, etwa zur Außerbetriebnahme alter Kessel. Für Eigentümer ist die Schau damit nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Beitrag zur Sicherheit und zum werterhaltenden Betrieb der Anlage.
Feuerstättenschau und Heizungswartung
Die Feuerstättenschau ersetzt nicht die regelmäßige Wartung der Heizung, sondern ergänzt sie. Während die Wartung durch den Heizungsfachbetrieb die Funktion und Effizienz der Anlage sicherstellt, prüft die Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger vor allem die Brand- und Betriebssicherheit sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Beide Termine sinnvoll zu kombinieren, spart Aufwand und stellt sicher, dass die Anlage sowohl sicher als auch sparsam läuft. Zusätzlich fallen je nach Brennstoff regelmäßige Kehr- und Abgasmessungen an, die der Schornsteinfeger ebenfalls durchführt.
Was bei Mängeln zu tun ist
Stellt der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau Mängel fest, werden diese im Feuerstättenbescheid vermerkt, und es wird eine Frist zur Behebung gesetzt. Typische Beanstandungen betreffen undichte Abgasleitungen, unzureichende Brandschutzabstände oder fehlende Sicherheitseinrichtungen. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, die Mängel fristgerecht durch einen Fachbetrieb beheben zu lassen. Werden gravierende Mängel festgestellt, die eine akute Gefahr darstellen, kann der Schornsteinfeger die Anlage stilllegen. Eine zügige Behebung ist daher nicht nur Pflicht, sondern dient der eigenen Sicherheit.
Fazit
Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle, die die Brand- und Betriebssicherheit der Heizungsanlage sicherstellt. Sie muss innerhalb von sieben Jahren zweimal erfolgen und wird vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt, der einen Feuerstättenbescheid mit den nötigen Arbeiten und Terminen ausstellt. Die Kosten sind überschaubar und in der Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt. Wer die Schau mit der regelmäßigen Wartung verbindet, erfüllt seine Pflichten bequem und sorgt zugleich für einen sicheren und effizienten Betrieb seiner Heizung.
