Feuerstättenbescheid

Einen Feuerstättenbescheid erhalten Heizungsbesitzer im Zuge der Feuerstättenschau, die nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) innerhalb von sieben Jahren zweimal zu erfolgen hat. Dabei prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Feuerungsanlagen, auch neu installierte. Dieser Beitrag erklärt, was der Bescheid ist, welche Kosten anfallen und in welchen Intervallen er ausgestellt wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Feuerstättenbescheid legt verbindlich fest, welche Arbeiten an welchen Feuerungsanlagen in welchen Abständen fällig sind.
  • Er wird vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau ausgestellt.
  • Die Feuerstättenschau erfolgt zweimal innerhalb von sieben Jahren.
  • Die Kosten richten sich nach Arbeitswerten und liegen für den Bescheid meist im niedrigen zweistelligen Bereich.
  • Der Bescheid ist bundesweit verpflichtend. Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Was ist ein Feuerstättenbescheid?

Es handelt sich um ein vom Bezirksschornsteinfeger ausgestelltes Formular. Es hält tabellarisch fest, welche Arbeiten an welchen Feuerungsanlagen in welchem Zeitraum durchzuführen sind. Die aufgeführten Termine sind verbindlich. Die Übersichtstabelle gliedert sich in drei Bereiche: Links sind die zu überprüfenden Anlagen durchnummeriert aufgelistet, etwa der Gasheizkessel im Keller oder der Kaminofen im Wohnzimmer. Die mittlere Spalte nennt Zeitpunkt und Häufigkeit der Überprüfung, die rechte Spalte die durchzuführenden Aufgaben wie Reinigung, Überprüfung und Messung. Muster für einen Feuerstättenbescheid stellen die Schornsteinfeger-Innungen und öffentliche Stellen bereit.

Zu erwartende Kosten

Die Kosten hängen von der Anzahl der zu überprüfenden Feuerungsanlagen ab. Grundlage sind Arbeitswerte, die den Aufwand des Schornsteinfegers abbilden. Für bis zu drei Feuerstätten werden beispielsweise zehn Arbeitswerte angesetzt. Der Wert je Arbeitswert ist bundesweit in der Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt und liegt in einem Bereich von etwa einem Euro. Regionale Unterschiede sind gering. So kann es sein, dass Heizungsbesitzer in verschiedenen Bundesländern für dieselben Arbeiten leicht abweichende Beträge zahlen. Die Gebühren im Überblick:

Bezeichnung

Anzahl der Arbeitswerte

Bei bis zu drei Feuerungsanlagen 10
Bei mehr als drei Feuerungsanlagen 2 je weitere Anlage, insgesamt höchstens 30
Zusätzliche Ausfertigung 2

Bei bis zu drei Anlagen und ohne zusätzliche Ausfertigung liegen die Kosten für den Bescheid meist im niedrigen zweistelligen Bereich. Hinzu kommen die Kosten für die eigentliche Feuerstättenschau sowie für Wartungs- und Messarbeiten, etwa an Öl- und Gasbrennwertkesseln. Vermieter können die Kosten auf die Mieter umlegen, sofern dies vertraglich vereinbart ist, da sie als laufende öffentliche Lasten des Grundstücks nach der Betriebskostenverordnung gelten.

Ist der Feuerstättenbescheid Pflicht?

Ja. Der Bescheid ist nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bundesweit verpflichtend. Ein Widerspruch oder eine Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die im Bescheid genannten Fristen sind zunächst einzuhalten. Für Heizungsbesitzer ist der Feuerstättenbescheid damit eine wichtige Grundlage, um die vorgeschriebenen Termine im Blick zu behalten.

Warum der Bescheid sinnvoll ist

Über die reine Pflicht hinaus erfüllt der Feuerstättenbescheid einen praktischen Zweck: Er gibt Ihnen einen klaren Überblick, wann welche Arbeiten an Ihren Feuerungsanlagen fällig sind, und hilft so, Fristen nicht zu versäumen. Regelmäßige Reinigung und Überprüfung sind wichtig für die Betriebssicherheit, verhindern einen Kaminbrand und sorgen dafür, dass die Anlage die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält. Bewahren Sie den Bescheid daher gut auf und stimmen Sie die Termine mit Ihrem Schornsteinfeger und dem Wartungsbetrieb ab. So bleibt Ihre Heizung sicher, sauber und effizient im Betrieb.

Feuerstättenbescheid und Feuerstättenschau

Der Feuerstättenbescheid steht in engem Zusammenhang mit der Feuerstättenschau. Bei der Schau begutachtet der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Feuerungsanlagen im Gebäude und prüft, ob sie sicher betrieben werden können. Auf Grundlage dieser Begutachtung stellt er den Bescheid aus, der dann die konkreten Termine und Arbeiten festlegt. Beide Vorgänge zusammen stellen sicher, dass Heizungen und Öfen regelmäßig kontrolliert werden und keine Gefahr für Bewohner und Umwelt darstellen.

Für die eigentliche Durchführung der im Bescheid genannten Arbeiten, etwa die Kehrung oder die Abgaswegüberprüfung, haben Eigentümer in vielen Bereichen die freie Wahl des Schornsteinfegers. Die Termine selbst sind jedoch verbindlich und müssen fristgerecht erledigt und nachgewiesen werden.

Was Eigentümer beachten sollten

Als Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten fristgerecht ausgeführt werden. Versäumen Sie die Termine, kann die Behörde tätig werden und die Durchführung anordnen. Es ist daher ratsam, die Fristen zu notieren und die Termine rechtzeitig mit dem Schornsteinfeger und dem Wartungsbetrieb abzustimmen. Bewahren Sie den Bescheid zusammen mit den übrigen Unterlagen zur Heizung auf. So behalten Sie den Überblick über alle Pflichten, vermeiden Bußgelder und sorgen dafür, dass Ihre Feuerungsanlagen dauerhaft sicher und normgerecht betrieben werden.

Der Feuerstättenbescheid ist damit ein wichtiges Instrument, um den sicheren Betrieb aller Feuerungsanlagen im Gebäude zu gewährleisten und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen zuverlässig einzuhalten.

Sollten sich Änderungen an Ihrer Heizungsanlage ergeben, etwa durch den Einbau eines neuen Kessels oder eines zusätzlichen Ofens, wird der Feuerstättenbescheid bei der nächsten Feuerstättenschau entsprechend angepasst. So bleibt die Übersicht über die fälligen Arbeiten stets aktuell und auf den tatsächlichen Bestand Ihrer Feuerungsanlagen abgestimmt.

Bei Fragen zum Inhalt oder zu den Fristen Ihres Bescheids ist der zuständige Bezirksschornsteinfeger der richtige Ansprechpartner. Er erläutert die einzelnen Positionen und hilft, die Termine sinnvoll zu koordinieren.