FeuerstättenbescheidEinen Feuerstättenbescheid erhalten Heizungsbesitzer infolge der Feuerstättenschau, die seit dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SCHfHwG) von 2013 in einem Intervall von sieben Jahren zweimal zu erfolgen hat. Diese Untersuchung stellt eine Überprüfung der Heizungsanlage durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger dar, was auch für neu installierte Anlagen gilt. Damit ist zugleich die Frage beantwortet, wie oft der Bescheid ausgestellt wird.

Feuerstättenbescheid: Was ist das?

Hierbei handelt es sich um ein vom Bezirksschornsteinfeger ausgestelltes Formular. Es hält tabellarisch fest, welche Arbeiten an welchen Feuerungsanlagen in welchem Zeitraum durchzuführen sind. Die aufgeführten Termine sind verbindlich.

Die enthaltene Übersichtstabelle lässt sich in drei Arten von Inhalten aufteilen. In der linken Spalte sind die zu überprüfenden Anlagen durchnummeriert aufgelistet, etwa der Gasheizkessel im Keller oder der Kaminofen im Wohnzimmer. Durch die mittlere Spalte erfahren Sie, wann und wie oft die Überprüfung stattzufinden hat. Die rechte Spalte umfasst die durchzuführenden Aufgaben des Schornsteinfegers. Darunter zählen beispielsweise Reinigung, Überprüfungen und Messungen.

Ein Muster für einen Feuerstättenbescheid finden Sie unter anderem auf der Webseite der Stadt Rüthen oder auf freie-schornsteinfeger.eu.

Zu erwartender Kostenaufwand

Die Kosten für einen Feuerstättenbescheid sind abhängig von der Anzahl der zu überprüfenden Feuerungsanlagen. Als Basis für den Preis dienen Arbeitswerte, die den vom Schornsteinfeger zu leistenden Arbeitsaufwand repräsentieren. Für bis zu drei Feuerstätten werden beispielsweise zehn Arbeitswerte kalkuliert.

Die Wertigkeit variiert je nach Bundesland und liegt bei zwischen 1,07 Euro bis 1,37 Euro pro Arbeitswert. So ist es möglich, dass Heizungsbesitzer für einen Feuerstättenbescheid in NRW trotz denselben erfolgten Arbeiten einen anderen Betrag zahlen als in Niedersachsen.

Die Gebühren im Überblick:

Bezeichnung

Anzahl der Arbeitswerte

Bei bis zu drei Feuerungsanlagen 10
Bei mehr als drei Feuerungsanlagen 2 hinzukommend für jede weitere Feuerungsanlage; insgesamt höchstens 30
Zusätzliche Ausfertigung eines Feuerstättenbescheids 2

Bei weniger als drei Heizungsanlagen und keiner zusätzlichen Ausfertigung betragen die Kosten für den Bescheid also zwischen 10,70 und 13,70 Euro. Hinzu kommen jedoch stets noch Zahlungen für die Feuerstättenschau, die ebenfalls nach Tätigkeiten und ihren zugehörigen Arbeitswerten aufgeteilt ist. Als Gesamtkosten für die Wartungs- und Messarbeiten von Öl- und Gasbrennwertkesseln ist mit circa 40 bis 50 Euro zu rechnen.

Vermieter haben die Möglichkeit, die Kosten auf ihre Mieter umzulegen, sofern dies vertraglich festgehalten wurde. Diese fungieren dann als laufende öffentliche Lasten des Grundstücks nach § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung.

Ist der Feuerstättenbescheid Pflicht?

Der Bescheid ist nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImschV) und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) verpflichtend. Dies gilt bundesweit. Eine Anfechtungsklage oder ein Widerspruch gegen den Feuerstättenbescheid haben somit keinen aufschiebenden Effekt.