Noch vor wenigen Jahrzehnten wurde der Abgasmessung für Heizungen eine rein umweltpolitische Bedeutung beigemessen. Die bei der Verbrennung entstehenden giftigen Emissionen durften die Grenzwerte wegen der Schadstoffe nicht übertreten. Mit der Weiterentwicklung und der Einführung der Brennwerttechnik entwickelte sich die Kennziffer zum Abgasverlust der Heizung zum Effizienzzeugnis.
Hier gilt die Faustregel: Je geringer der Abgasverlust, desto höher die Effizienz meiner Heizung. Eine geringe Abgasemission schont demnach nicht nur die Umwelt, sondern auch den eigenen Geldbeutel.
Grenzwerte laut BImSchV
Die Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese sind definiert in der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). Als Kleinfeuerungsanlagen gelten Ölheizungen mit einer Heizleistung bis 5.000kW und Gasheizungen bis 10.000 kW wie sie überlicherweise für den privaten Gebrauch eingesetzt werden. Die vorgeschriebenen Grenzwerte sind abhängig von der Nennwärmeleistung der verwendeten Heizungsanlage und lauten wie folgt:
Nennwärmeleistung (Kilowatt) |
Grenzwert für Abgasverlust |
4 bis 25 kW | 11% |
25 bis 50 kW | 10% |
über 50 kW | 9% |
Bei der Abgasmessung werden sowohl die Zusammensetzung der Emissionen als auch mehrere Temperaturkomponenten erfasst. Zusammen ergeben Wechselwirkungen den Abgasverlust, der nach der sogenannten Siegert’schen Formel berechnet wird.
Ausgenommen von diesen Vorschriften sind Heizungen für die Beheizung eines Einzelraumes bis 11 kW und Heizungsanlagen, die ausschließlich der Brauchwasserbereitung dienen. Die hier genannten Werte gelten seit 1997.
Häufige Fragen zur Abgasmessung
Wie oft muss ich eine Abgasmessung durchführen lassen?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt ebenso von dem verwendeten Brennstoff wie von der Technik der Heizung ab. Während die Abgasmessung bei einem Festbrennstoffkessel etwa alle 3 Jahre erfolgt, ist diese bei einer Öl Brennwertheizung alle 2 Jahre fällig. Eine Tabelle der vorgeschriebenen Intervalle für die verschiedenen Heizungsarten finden Sie in unserem Ratgeberartikel zum Thema Schornsteinfeger und Heizung.
Was kostet eine Abgasmessung?
Die Kosten variieren ebenfalls je nach Heizungsart und Brennstoff. Hier ein Überblick:
Heizungsart |
Kosten |
Gasheizung | 50 € |
Ölheizung | 50 € |
Gasbrennwertheizung | 40 € |
Ölbrennwertheizung | 40 € |
Festbrennstoffkessel | 70 € |
Was sind die Ursachen für zu hohe Abgaswerte?
Eine der häufigsten Ursachen sind veraltete Heizungsanlagen. Statistiken zeigen: Über zwei Drittel aller deutscher Heizungen sind älter als 25 Jahre und technisch somit längst überholt. Hier macht es Sinn auf einen modernen Brennwertkessel umzurüsten. Weitere häufige Gründe sind verschmutzte Wärmetauscher und eine falsche Einstellung des Öl- oder Gasbrenners. Um derartige Fehlerquellen auszuschließen empfiehlt sich eine regelmäßige Heizungswartung.
Zwei Parameter entscheiden über Werte
Hauptsächlich sind für die Entstehung von Abgasverlusten die Abgastemperaturen und der Sauerstoffestgehalt ausschlaggebend. Je mehr Wärme auf technische Weise aus dem Heizkessel „entführt“ wird, desto niedriger ist die verbleibende Abgastemperatur. Sind die Abgasverluste zu hoch, können beispielsweise größere Kessel bei gleicher Nennleistung die erforderliche Temperatursenkung und Verlustquote senken. Zu beachten ist dabei die Verträglichkeit mit der Abgasanlage, die bei niedrigen Temperaturen versottet. Dieses Phänomen beeinflusst den Abgasverlust eines Brennwertkessels entscheidend. Die Schornsteinanlage begrenzt durch ihre Leistungsfähigkeit den erreichbaren Bestwert.
Zweiter bestimmender Faktor ist Sauerstoff, der für Verbrennungsvorgänge unverzichtbar ist. Die Dosierung muss technisch so geregelt sein, dass gerade genug Sauerstoff für die Verbrennung vorhanden ist und der Überhang möglichst gering gehalten wird. Während das bei einer Gas- oder Ölheizung technisch ziemlich präzise umsetzbar ist, entstehen durch die physikalischen Eigenschaften im Feststoffbrenner wie Holzheizungen ungenauere Zuführungsmöglichkeiten für Verbrennungsluft. Diese Überschüsse verschlechtern die Abgaswerte und „pusten“ vermehrt Energie durch den Schornstein.
Gemessene und konstante Berechnungsfaktoren
Bei der Abgasmessung nach der Siegert’schen Formel werden 6 Rechenfaktoren benötigt. 4 werden „ermessen“ und 2 bestehen aus den Brennstoffen zugeordneten Konstanten. Diese Konstanten sind wiederum 6 Brennstofftypen zugeordnet. Die Formel für die Abgasmessung bei einer Gasheizung wird mit einer aus 4 Konstanten vervollständigt, für Öl sind es 2 mögliche Werte. Die Rechenfaktoren sind:
- die gemessene Abgastemperatur
- die gemessene Temperatur der Zuluft beziehungsweise Verbrennungsluft
- der prozentuale Volumenanteil an Kohlenstoffdioxid
- der prozentuale Volumenanteil an Sauerstoff
Dazu kommen die Konstanten A1, A2 oder B für Erd-, Flüssig-, Kokerei- oder Stadtgas oder leichtes oder schweres Öl.
Einstellungskorrekturen oder Austausch
Wenn das Ergebnis die zulässigen Höchstwerte überschreitet oder auf der Anlage und Heiztechnik nicht angemessene Verlustwerte kommt, sind mehrere Maßnahmen möglich, um den Abgasverlust senken: Einstellungen von quantitativen Zuführungen der einzelnen Komponenten wie Luftzufuhr und Verteilungsgleichmäßigkeit oder bei Wirkungslosigkeit der Austausch des Brenners und gegebenenfalls Nachrüstung der Abgasystems. Als gesetzliche Frist für die Korrektur oder einen Kesselaustausch sind 6 Wochen vorgesehen, nach denen der Schornsteinfeger eine Nachmessung vornimmt.