Moderne Heizanlagen laufen problemlos über Jahre, ohne sicht- oder fühlbare Funktionseinbußen hinzunehmen. Im komplexen Aufbau können sich Bauteile an der Heizung und am Zirkulationssystem geringfügig verstellen. Im Gesamtergebnis kaum bemerkbar, kann die Höhe Ihrer Heizkostenabrechnung überraschend ausfallen. Ein regelmäßige Wartung der Heizung lohnt sich also. Doch wie oft sollte man eine Heizungswartung vornehmen lassen? Was umfasst ein Wartungsvertrag? Und von wem kann ich die Wartungsarbeiten durchführen lassen?
Eine gesetzliche Pflicht zur Heizungswartung existiert nur indirekt. Wenn der Schornsteinfeger, meist im Herbst vor Beginn der Heizsaison, seine Emissionsmessung macht, müssen die Abgaswerte den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ohne Wartungsarbeiten an der Heizung werden die Werte sich von Jahr zu Jahr verschlechtern und irgendwann die Mindestwerte unterschreiten. Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen und Heizkosten zu sparen macht es Sinn die Heizung regelmäßig von einem Heizungsinstallateur warten zu lassen. In der Praxis hat sich ein Wartungsintervall von zwölf Monaten etabliert. So sehen auch die meisten Hersteller in ihren Garantieleistungen eine jährliche Inspektion der Anlage vor.
Wartung einer Gasheizung: Kosten und Wartungsvertrag
Als grober Richtwert für die Wartung einer herkömmlichen Gasheizung gilt: Ein Wartungsintervall von einem Jahr für ein durchschnittliches Einfamilienhaus ist völlig ausreichend. Um den Termin nicht zu vergessen, kann es Sinn machen eine regelmäßige Wartung Ihrer Heizung durch einen Wartungsvertrag sicherzustellen.
Was kostet eine Heizungswartung?
Je nach Brennstoff und Typ der Heizungsanlage sollten Sie mit Kosten einer Heizungswartung zwischen 150 Euro und 200 Euro rechnen. Achten Sie auch ohne bestehende Mietverhältnisse in Ihrem Haus auf eine strikte Trennung zwischen Heizungswartung und Reparatur.
Inhalte eines Wartungsvertrags
Wenn Reparatur-, Ersatzteil- und Zubehörkosten mit eingerechnet werden, entgleitet Ihnen die Übersicht über tatsächlich ausgeführte Einstell- und Säuberungsarbeiten. Zudem verschwimmt Ihre wirtschaftliche Kalkulation der Heizungsgesamtkosten. Ohne transparent dokumentierte abgetrennte Heizungswartung bleiben Schwachstellen im System und eine nachlassende Leistungserbringung oft unentdeckt.
Wartungsverträge
Sie sollten für die Wartung Ihrer Heizanlage immer auf ausgebildete Heizungsmonteure zurückgreifen, wie in der heutigen Berufsordnung Heizungsinstallateure und Heizungsbauer bezeichnet werden. Oft bietet Ihnen die Heizungsfirma, der Ihre Anlage installiert hat, einen dauerhaften Wartungsvertrag an. Das ergibt grundsätzlich Sinn, da der Heizungsbauer seine selber montierte Anlage am besten kennt. Zu empfehlen ist aber immer ein Angebotsvergleich mit anderen Anbietern. Idealerweise schaffen Sie es, zumindest einmal einen anderen Fachmann als den Konstrukteur selber Ihre Heizung in Augenschein nehmen zu lassen.
Bei der Wartung einer Gasheizung müssen meist gasspezifische Wartungsarbeiten nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) verpflichtend vereinbart werden. Namenhafte Hersteller moderner Brennwertthermen bieten für die Wartung einer Gasheizung einen Kundendienst an.
Inhalte eines Wartungsvertrags
In der Aufstellung der Kosten einer Heizungswartung sollten folgende Regelungen berücksichtigt und geklärt sein:
- Welche Arbeiten werden durchgeführt?
- Fahrtkosten eingeschlossen?
- Keine Ersatzteil- und Reparaturpauschalen enthalten
- Garantie und Gewährleistungsarbeiten sind kein Bestandteil der Wartung
- Zeitraum und Intervall der Wartung (jährlich vor Schornsteinfeger und Heizsaison)
- Kunden- und Notdienstregelungen außerhalb der Wartung getrennt vereinbaren
- Skeptische Prüfung von „Rundum-sorglos-wir-kümmern-uns-um-alles“-Pakete
- Garantie in Arbeits- und Zeitumfang, wenn die Betriebserlaubnis trotz Wartung erlischt
- Haftungsbedingungen bei Schäden durch unzureichende Wartung
- Jahresverträge mit automatischer Verlängerungsklausel sind zweckmäßig
Während Sie als Eigentümer und Alleinbewohner Ihres Hauses den Wartungsaufwand von Reparaturen trennen sollten, aber nicht müssen, ist das bei Vermietung vorgeschrieben. Die Wartungskosten sind umlegbar und können im Rahmen der Nebenkostenabrechnung anteilig an die Mieter weitergereicht werden. Die Kosten für Reparaturen und Ersatzteilaustausch müssen Sie selber tragen.