Wer seine Heizung ablesen möchte, der erfasst die verbrauchte Menge des Energieträgers wie Öl, Gas, Strom oder Holz zuzüglich der im Abrechnungszeitraum angefallenen Zusatzausgaben wie Wartung und Reparaturen.
Werden regenerative Energien genutzt, empfiehlt sich ein Stromzähler, um den Wärmepumpenstrom oder die Stromdurchflussmengen in Solaranlagen zu messen. Wenn die Heizkosten für unterschiedliche Parteien gesondert erfasst werden müssen, wie es in Mietshäusern Standard ist, lassen sich diese aus dem Heizkreisverteiler ablesen.
In der allgemeingültigen und rechtsverbindlichen Heizkostenverordnung sind die Grundlagen und Regeln für das Adlesen der Heizung, die Geräte, der Abrechnungsmodus, die Kostenumlageanteile und die formalen Voraussetzungen festgelegt.
Messgerät- und Erfassungsarten
Die vorgeschriebene verbrauchsabhängige Messung und Berechnung von Heizenergie wird direkt an den Wärmeausgabegeräten vorgenommen. Der Klassiker ist das Heizung ablesen mit Röhrchen, in denen eine Spezialflüssigkeit verdunstet. Der Pegelstand zeigt einen skalierten Verbrauchsstand an. Abhängig von der Art und Größe des Heizkörpers wird dieser Wert mit einem Rechenschlüssel multipliziert, um eine mit allen anderen Messstellen vergleichbaren Wert zu ergeben.
Heizung ablesen in Deutschland
In Deutschland wird das Ablesen der Heizung von den Unternehmen Techem oder Ista ausgeführt, die in der Mehrheit aller Mietobjekte die Heizkostenverteiler stellen. Im Zuge der technischen Fortentwicklung verbreitet sich das Heizung Ablesen mittels Digital Anzeigen. Die auf Sensortechnik basierenden Ablesegeräte liefern genauere Werte und bieten höheren Bedienungskomfort. Das digitale Heizung Ablesen ermöglicht eine direkte Datenverarbeitung und kann auch mit Funkübertragung eingerichtet werden. Auf diese Weise ist das Ablesen des Heizkostenverteilers ein Betreten einzelner Wohneinheiten nicht mehr erforderlich.
Datenausgabeverfahren und Messgenauigkeit
Ablesegeräte mit der Röhrchentechnik werden an den Vorderseiten von Wärmeausgabegeräten montiert. Eine leitfähige Aluminiumlegierung an der Unterseite sorgt für die Verdunstung der Messflüssigkeit. Sehr dünne Röhrchen werden als Kapillare bezeichnet und liefern präzisere Ergebnisse. Allerdings benötigen sie Messflüssigkeiten, die gesundheitlich umstritten sind. Die meisten Modelle verfügen über zwei Röhrchen, um einen Vergleich mit dem Vorjahr zu ermöglichen.
Wenn sich der Wärmeverbrauch in digitaler Form vom Heizkostenverteiler ablesen lässt, ist neben einem direkten Vergleich zum Vorjahr eine Vielzahl weiterer Werte erfasst und permanent abrufbar. Die dauerhafte Verbrauchskontrolle kann je nach Geräte- und Softwareausführung auf monatlicher Basis erfolgen. Zwischenablesungen werden partiell gespeichert und bedarfsorientiert aufbereitet.
Fristen und rechtlicher Rahmen für Umlageverfahren
Die Heizkostenverordnung bestimmt die Form und Inhalte, die für das Ablesen von verbrauchter Wärme anzuwenden sind. Mietverträge können das übergeordnete Recht nicht beschneiden oder außer Kraft setzen.
Info zum Kostenverteilungsschlüssel
Generell gilt als Kostenverteilungsschlüssel:
- 50 bis 70 Prozent des gemessenen Wärmeverbrauchs in der Wohneinheit
- 30 bis 50 Prozent des restlichen Verbrauchs anteilig nach Fläche und/oder Raum
Die Gewichtung richtet sich nach der Dämmungssituation der Wärmezuführungen.
Als Grundlage werden mehrere Kostenfaktoren zusammengerechnet, die den Gesamtbetrag ergeben, der anhand der Ableseergebnisse unter den Wärmenutzern verteilt wird. Neben dem Verbrauch und den Lieferkosten des Energieträgers werden Betriebsstrom, Wartungskosten, Eichung und die Ablese- und Auswertungskosten aufaddiert.
In einzelnen Ausnahmefällen wie Alleinmiete, nicht verbrauchsgestützte Abrechnung, nicht regelbare Niedrigenergieheizsysteme und außergewöhnlichen baulichen Voraussetzungen kann eine Messung entfallen und wird durch verbrauchsunabhängig umgelegt.
Das ist zu beachten
In der späteren Abrechnung müssen die Energiemenge und die dafür anfallenden Kosten ausgewiesen werden. Ohne diese Angaben ist die Abrechnung gegenstandslos. Der Ablesezeitpunkt muss spätestens zwei Wochen vorher schriftlich angekündigt werden. Wird niemand angetroffen, wird eine Nachricht über einen neuen Termin, wiederum in mindestens Zweiwochenfrist zugestellt. Eine Gebührenerhebung ist für diesen Fall rechtswidrig.