Die Heizungsanlage gehört zu den Gebäudeeinrichtungen, deren Wartung und Reparatur kostenintensiv sind und für die ein Fachbetrieb beauftragt werden muss. Ein Teil dieser Kosten lässt sich steuerlich geltend machen. Wir erklären, wie das Absetzen der Handwerkerrechnung funktioniert und worauf Sie achten sollten. Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Handwerkerrechnung absetzen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nach Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes können Eigentümer und Mieter 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen, jedoch nicht die Materialkosten.
  • Absetzbar sind bis zu 6.000 Euro Lohnkosten pro Jahr, woraus sich ein maximaler Abzug von 1.200 Euro ergibt. Die Kosten müssen getrennt ausgewiesen und per Überweisung bezahlt werden.
  • Absetzbar sind nur Arbeiten am Bestand, nicht im Neubau. Für öffentlich geförderte Maßnahmen entfällt der Abzug, weshalb sich eine geschickte Aufteilung lohnen kann.

Wie funktioniert der Abzug?

Grundsätzlich lassen sich Teile der Handwerkerkosten steuerlich absetzen. Der Staat senkt damit die Steuerlast, um Schwarzarbeit die Grundlage zu entziehen. Wichtig ist, dass sich der Abzug nur auf die Lohnkosten bezieht, nicht auf das Material. Deshalb müssen die Lohnkosten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein. Nach Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes können sowohl Eigentümer als auch Mieter 20 Prozent der Lohnkosten geltend machen, wobei die absetzbaren Lohnkosten auf 6.000 Euro pro Jahr gedeckelt sind. Daraus ergibt sich ein maximaler Abzug von 1.200 Euro im Jahr.

Bruttolohnkosten und Jahresgrenze

Für die Privatperson ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, daher wird beim Absetzen stets der Bruttobetrag der Lohnkosten angegeben. Der abzugsfähige Betrag beträgt 20 Prozent der Bruttolohnkosten, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Lohnkosten, die über 6.000 Euro hinausgehen, wirken sich nicht weiter aus. Steuerlich kann es daher sinnvoll sein, größere Instandhaltungen über zwei Jahre zu verteilen. Wurden in einem Jahr etwa erst 4.000 Euro an Handwerkerlohn aufgewendet, lohnt es sich unter Umständen, weitere Arbeiten noch im selben Jahr durchführen zu lassen, um den Höchstbetrag auszuschöpfen, oder sie ins Folgejahr zu verschieben. Besonders bei unerwarteten Heizungsreparaturen kann eine geschickte Planung Steuern sparen.

Absetzbare Arbeiten

Zu den typischen absetzbaren Lohnkosten rund um die Heizung zählen die Abgasanlagenprüfung durch den Schornsteinfeger, der hydraulische Abgleich, die allgemeine Heizungswartung, Installationsarbeiten, Reparaturen und der Austausch von Bauteilen ohne Materialkosten sowie Fahrt- und Maschinenkosten und Dichtigkeitsprüfungen. Voraussetzung ist, dass die Vorgaben nach Paragraf 35a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes eingehalten werden. Der Rechnungsempfänger darf auf eine entsprechend aufgeschlüsselte Rechnung bestehen. Absetzbar sind allerdings nur Arbeiten am Bestand, im Neubau oder bei der Erstausstattung eines Gebäudes mit einer neuen Heizung sind die Kosten nicht abzugsfähig.

Förderung und Steuervorteil

Eine formale Voraussetzung ist die Zahlung per Überweisung, Barzahlungen werden nicht anerkannt. Mischen sich in die Arbeiten öffentlich geförderte Maßnahmen, entfällt der Steuerabzug für diesen Teil. So ist es etwa nicht möglich, eine Handwerkerrechnung abzusetzen, für die zugleich ein gefördertes Darlehen oder ein Zuschuss in Anspruch genommen wird. Sinnvoll ist daher, vorab zu prüfen, ob sich der Steuervorteil oder der Zuschuss mehr lohnt, und bei einer Haussanierung die Maßnahmen aufzuteilen. Wird beispielsweise die neue Heizung gefördert, kann eine parallel ausgeführte Wärmedämmung aus dem Förderantrag herausgehalten werden, sodass deren Lohnkosten steuerlich absetzbar bleiben.

Wo wird es eingetragen?

Die meisten Steuerpflichtigen nutzen das Onlineportal der Finanzverwaltung. Über die Suchfunktion lässt sich die passende Rubrik leicht finden, das Stichwort Handwerker führt zum richtigen Abschnitt. In der Papierform findet sich die Rubrik für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Mantelbogen der Steuererklärung. Bewahren Sie die Rechnungen und Überweisungsbelege auf, damit Sie diese bei Bedarf vorlegen können.

Fazit

Zusammengefasst können Eigentümer und Mieter mit dem Absetzen von Handwerkerleistungen bares Geld sparen, indem sie 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, von der Steuer abziehen. Wichtig sind getrennt ausgewiesene Lohnkosten, die Zahlung per Überweisung und die Beschränkung auf Arbeiten am Bestand. Bei größeren Maßnahmen lohnt sich eine vorausschauende Planung, etwa die Verteilung über zwei Jahre oder die Abgrenzung zu geförderten Maßnahmen. Bei komplexeren Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater, da dies nur eine allgemeine Information ist.

Für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften gelten teilweise besondere Regelungen, etwa wenn die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden. Auch hier kann der Mieter für die auf ihn entfallenden, in der Abrechnung ausgewiesenen Lohnkosten den Steuerabzug geltend machen. Voraussetzung ist eine entsprechend aufgeschlüsselte Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters. Da die Regelungen im Detail komplex sein können, ist es ratsam, die Belege sorgfältig aufzubewahren und im Zweifel fachkundigen Rat einzuholen, um den möglichen Steuervorteil vollständig auszuschöpfen.

Zusammengefasst lohnt es sich für Eigentümer wie Mieter, die Möglichkeit zum Absetzen von Handwerkerleistungen zu nutzen, da sich damit spürbar Steuern sparen lassen. Der Abzug beträgt 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, und setzt getrennt ausgewiesene Lohnkosten, eine Zahlung per Überweisung und Arbeiten am Bestand voraus. Bei größeren Maßnahmen kann eine vorausschauende Planung, etwa die Verteilung über zwei Jahre, den Vorteil erhöhen. Da die steuerlichen Regelungen im Einzelfall komplex sein können, ist dies nur eine allgemeine Information, und bei Unsicherheiten hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater weiter.