Die Heizungsanlage gehört zu den Gebäudeeinrichtungen, deren Instandhaltung und Reparaturen kostenintensiv sind. Da die komplexe Technik von Laien unvollkommen bedient werden kann, müssen Fachbetriebe beauftragt werden. Diese Kosten wirken sich auf die Last der Steuer aus, die der Heizungsbesitzer zu zahlen hat.
Generell gilt: Teile der Handwerkerkosten lassen sich steuerlich absetzen. Von Staats wegen wird die Steuer gesenkt, um Schwarzarbeit die Grundlage zu entziehen. Wichtig beim Absetzen der Handwerkerrechnungen ist: Eine Rückzahlung ergibt sich nur aus Lohnkosten. Um eine Handwerkerrechnung absetzen zu können, müssen sie von den Materialkosten getrennt ausgewiesen werden. Der Höchstbetrag der Erstattung liegt 2021 bei 1.200 Euro.
Das Wichtigste im Überblick:
- Laut § 35 Einkommenssteuergesetz (EStG) gilt: Eigentümer und Mieter können Handwerkerkosten absetzen
- Es dürfen 20% der Steuern abgezogen werden
- Die Höchstgrenze für die steuerliche Absetzung liegt bei 6.000 Euro. 20% davon betragen 1.200 Euro. Hier liegt das Maximum.
- Die Erstattung bezieht sich lediglich auf die Lohnkosten des Handwerkers, nicht auf das Material
- Die Erstattung bezieht sich auf den Bruttobetrag, also auf die Lohnkosten des Handwerkers ohne Mehrwertsteuer
Bruttolohnkosten jährlich absetzbar
Das steuerliche Grundprinzip sieht die Umsatzsteuer als durchlaufenden Posten an. In der Wertschöpfungskette bleibt dieser Anteil der Steuer immer am Endverbraucher „hängen“. Die Privatperson erhält eine Bruttorechnung vom Handwerker. Auch wenn die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist, stellt sich die Frage nach brutto oder netto für den privaten Heizungseigentümer nicht. Denn beim Handwerkerrechnung absetzen wird immer der Bruttorechnungsbetrag angegeben. Der abzugsfähige Betrag beträgt zwanzig Prozent der Bruttolohnkosten und ist auf 6.000 Euro jährlich gedeckelt.
Handwerkerlohnkosten, die über die 6.000 Euro hinausreichen, können nur mit den maximal möglichen 1.200 Euro abgesetzt werden. Bezüglich der Steuer kann es daher sinnvoll sein, Instandhaltungstermine anzupassen. Wenn als Beispiel in einem Kalenderjahr erst 4.000 Euro Lohnkosten für Handwerkerleistungen ausgegeben wurden, ist das Ausnutzen der „übrigen“ 2.000 Euro vor Jahresablauf empfehlenswert. So wird der maximal mögliche Absetzbetrag für das Folgejahr „frei gehalten“. Das kann insbesondere bei unerwarteten Heizungsreparaturen zu zusätzlichen Steuerersparnissen führen.
Handwerkerrechnung absetzen: Die absetzfähigen Arbeitsarten
Die typischsten absetzfähigen Lohnkosten für Handwerker entstehen durch folgende Tätigkeiten:
- Abgasanlagenprüfung durch den Schornsteinfeger
- Hydraulischer Abgleich des Heizungskreislaufs
- Allgemeine Heizungswartung
- Installationsarbeiten
- Reparaturen und Bauteilaustausch ohne Materialkosten
- Fahrt- und Maschinenkosten
- Verbrauchsmittel wie Schutzplanen und Reinigungsmittel
- Dichtigkeitsprüfungen
Um eine Handwerkerrechnung absetzen zu können, müssen die Vorgaben nach Paragraf 35a, Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (§ 35a Abs. 2 EStG) befolgt werden. Unter diesem Stichwort lässt sich eine Musterrechnung auf vielen Onlineportalen beispielsweise von Lohnsteuerhilfevereinen herunterladen. Der Rechnungsempfänger darf auf die absetzfähige Rechnungsform bestehen. Die Absetzbarkeit der Lohnkosten ist nur für Arbeiten am Bestand möglich. Im Neubau oder wenn ein Gebäude mit einer neuen Heizanlage ausgestattet wird, sind die Handwerkerkosten nicht abzugsfähig.
Förderungen und Steuervorteil
Eine formale Vorgabe, um die Handwerkerkosten steuerlich absetzen zu können, ist die Zahlungsart. Dabei sind Zahlungen per Überweisung zwingend und Bargeldgeschäfte nicht erlaubt. Sollten sich in Instandhaltungsarbeiten teilweise Sanierungsmaßnahmen oder andere öffentlich geförderte Aktivitäten mischen, erlischt der Absetzungsanspruch. Eine Handwerkerrechnung trotz KfW Darlehen abzusetzen ist nicht möglich. Ein ökonomisch sinnvoller Weg ist neben der Prüfung, ob sich Steuervorteil oder Zuschuss mehr lohnt, ist das Aufteilen der Maßnahmen bei einer anstehenden Haussanierung. Wenn beispielsweise für eine neue Heizanlage ein Zuschuss gewährt wird, kann die parallel ausgeführte Wärmedämmung aus dem Förderantrag herausgehalten werden. Damit bleiben die Lohnkosten für die handwerklichen Dämmungsarbeiten steuerlich absetzbar.
Eintrageort in der Steuererklärung
Die Mehrheit der Steuerpflichtigen nutzt bei der Einkommensteuererklärung das Onlinesystem Elster. Durch eine im Menü verfügbare Suchfunktion lässt sich der Ort gut ermitteln, wo das Eintragen erfolgen muss.
Das Stichwort „Handwerker“ führt zur entsprechenden Rubrik. In Papierausführung befindet sich die entsprechende Rubrik auf Seite drei des Mantelbogens. Auf dem Formular ist die Rubrik „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ zwischen den Zeilen 70 und 76 zu finden.