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In den gesetzlichen Bestimmungen zur Wartung der Gastherme sind feste Zeitabstände nicht fest definiert.

Sowohl die Energieeinsparverordnung (EnEV) als auch die technischen Regeln der Gasinstallation (TRGI) des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs verlangen eine sachgerechte Wartung und Instandhaltung. Eine explizite Antwort, wie oft die Pflicht zur Wartung der Gasheizung wahrgenommen werden muss, bleibt jedoch offen.

Als gesetzlich verbindliches Wartungsintervall ist die Kontrolle der Abgasanlage durch den Schornsteinfeger alle 2 Jahre festgelegt. Die Wartung der Gastherme selber sollte mindestens in diesem Intervall erfolgen. Besser, üblich und von vielen Heizungsherstellern zwecks Erhalt der Gewährleistung vorgeschrieben, ist eine jährliche Wartung.

Mit Kosten von etwa 200 Euro für ein durchschnittliches Einfamilienhaus handelt es sich dabei um eine durchaus sinnvolle Präventivmaßnahme, da durch eine Früherkennung oft teure Schäden frühzeitig abgewandt werden können.

Umfang der Wartungsarbeiten

Das Durchführen der Wartung der Gasheizung oder Therme muss durch einen Vertragsinstallateur oder anderem zugelassenen Fachunternehmen des Herstellers übernommen werden. Im Rahmen der Wartung wird nicht nur die Betriebssicherheit und Dichtigkeit geprüft. Zu einer gründlichen und sachgerechten Wartung gehören auch:

  • Messen der Brennwerte, Abgase und Temperaturentwicklungen
  • Reinigen des Gerätes insbesondere bezüglich Düsen, Ventile und Leitungen
  • Einstellen des Zünders
  • Regulierung der Brennerfunktion
  • Sicht- und Hörkontrolle

Zudem empfiehlt sich bei einem hoch brennbaren und explosionsfähigen Brennstoff wie Gas eine sofortige Reaktion, wenn folgende Merkmale auftreten:

  • Die Zündungsflamme verändert ihre Farbe und wird heller
  • Am Heizgerät und in dessen Umgebung entstehen Farbspuren wie beispielsweise Ruß
  • Die Betriebsgeräusche verändern sich
  • Im Betrieb entsteht eine unübliche Geruchsentwicklung
  • Bauteile wie Gehäuse oder Bedienungseinheiten sind beschädigt

Um eine regelmäßige Kontrolle zu gewährleisten, macht es Sinn, einen Wartungsvertrag mit dem Heizungsinstallteur Ihres Vertrauens abzuschließen. Hier wird ein regelmäßiges Wartungsintervall definiert, wodurch Sie sich nicht jedes Jahr wieder einen neuen Termin vereinbaren müssen.

Eigentümer ist verantwortlich und kann Aufwand umlegen

Wartung einer Gasheizung durch den HeizungsinstallateurDie Wartung der Gasheizung ist immer Sache des Betreibers der Gasinstallation, dem Gebäudeeigentümer. Die verpflichtende Übertragung auf einen Mieter, einen Wartungsvertrag abzuschließen, ist unwirksam. In diesem Fall muss der Eigentümer die Kosten übernehmen und kann sie nicht umlegen.

Je nach Mietvertragsausgestaltung sind die Kosten für die Wartung der Gastherme oder von Gasheizungen auf Mieter umlegbar. Sie können unter den Betriebskosten subsumiert werden oder als Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten einzeln aufgeführt werden. In vielen Mietverträgen werden die Kosten nicht näher beziffert.

Als Richtwert kann von einem jährlichen Kostenaufwand von bis zu 100 Euro für ein Einfamilienhaus ausgegangen werden. Umgelegte jährliche Kosten sollten pro Mieteinheit 50 Euro nicht überschreiten. Der Mieter darf die Gesamtwartungsrechnung zur Kontrolle einsehen.

Außerordentlicher Wartungsintervall

Gasthermen verbrauchen für ihren Brennvorgang Sauerstoff. Er wird meist aus der Umgebungsluft abgezogen. Daher ist bei gasbetriebenen Heizungen und Geräten immer auf eine freie Luftzufuhr zu achten. Wenn bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, insbesondere im Bereich von Dämmung und Abdichten von Türen und Fenstern, ist eine Zwischenwartung außerhalb des regulären Wartungsintervalls angeraten.

Neben der Sicherstellung der Funktion können Nacheinstellungen und das Anpassen von Justierungen für optimierte Verbrauchs- und Wirksamkeitswerte sorgen. Das temporäre „Zustellen“ der Heizgerätumgebung mit Möbeln, Vorhängen oder anderem Lagergut sollte unbedingt vermieden werden.

Wenn Gasgeruch bemerkt wird

Dem herkömmlichen Erdgas ist ein intensiver Duftstoff beigemischt, der den typischen Gasgeruch entwickelt. Diese Sicherheitsmaßnahme macht schon geringste Mengen ausgetretenen Gases bemerkbar. Sollte es zur Wahrnehmung des Geruchs führen, sollten sofort elektrische Verbraucher nicht mehr bedient werden. Dazu zählen auch Lichtschalter, Türklingeln und Mobiltelefone. Nach dem Öffnen der Fenster sollte sofort der Hauptabsperrhahn der Gasversorgung geschlossen werden.

Idealerweise lässt sich der Betreiber das Vorgehen durch den Wartungstechniker erklären. Alle großen Gasanbieter bieten eine Notfallnummer, die griffbereit sein sollte. Der Sicherheitsservice ist kostenfrei, auch im Falle eines Fehlalarms. Im Zweifel macht es deshalb Sinn lieber einmal mehr als zu wenig dort anzurufen. Telefoniert werden darf erst nach Verlassen des Gebäudes.

Werkskundendienst oder Heizungsinstallateur

Neben dem lokalen Heizungsinstallateur kommt auch der Werkskundendienst des Herstellers für die Wartung der Anlage in Frage. So bieten Hersteller wie Vaillant, Viessmann, Buderus oder Wolf einen eigenen Kundenservice. Dieser ist jedoch meist teuerer als der lokale Fachbetrieb.

Sollten Eigentümer einen lokalen Fachbetrieb beauftragen ist es wichtig, dass der Service an der Gastherme nach Vorgaben des jeweiligen Herstellers erfolgt. Nur so bleibt die Garantie der Anlage erhalten.