
Die regelmäßige Wartung der Gastherme sorgt für einen sicheren, effizienten und langlebigen Betrieb. Feste Intervalle schreibt der Gesetzgeber nicht ausdrücklich vor, doch aus Sicherheits- und Gewährleistungsgründen ist eine jährliche Wartung sinnvoll und von vielen Herstellern gefordert. Dieser Ratgeber erklärt, welche Intervalle gelten, was zur Wartung gehört, wer sie durchführt und welche Kosten anfallen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine jährliche Wartung der Gastherme ist empfehlenswert und oft Voraussetzung für den Erhalt der Herstellergewährleistung. Der Schornsteinfeger prüft die Abgasanlage in gesetzlich festgelegten Abständen.
- Zur Wartung gehören unter anderem das Messen der Abgas- und Brennwerte, die Reinigung von Brenner und Bauteilen sowie die Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen. Die Kosten liegen bei rund 150 bis 250 Euro.
- Verantwortlich ist der Eigentümer. Bei Gasgeruch gilt: keine elektrischen Geräte betätigen, Fenster öffnen, Gashahn schließen und außerhalb des Gebäudes die Notrufnummer wählen.
Intervalle und Pflichten
Das Gebäudeenergiegesetz, das die frühere Energieeinsparverordnung abgelöst hat, sowie die technischen Regeln für die Gasinstallation (TRGI) verlangen eine sachgerechte Wartung und Instandhaltung, ohne ein starres Intervall festzulegen. Als verbindlicher Fixpunkt gilt die regelmäßige Überprüfung der Abgasanlage durch den Schornsteinfeger. Die Wartung der Therme selbst sollte mindestens in diesem Rhythmus, besser jährlich erfolgen. Viele Heizungshersteller setzen eine jährliche Wartung voraus, damit die Gewährleistung erhalten bleibt. Mit Kosten von rund 150 bis 250 Euro für ein Einfamilienhaus ist die Wartung eine sinnvolle Vorsorge, weil sich Schäden früh erkennen und teure Ausfälle vermeiden lassen.
Umfang der Wartungsarbeiten
Die Wartung muss ein zugelassener Fachbetrieb übernehmen. Neben der Prüfung von Betriebssicherheit und Dichtigkeit gehören dazu:
- Messen der Brennwerte, Abgaswerte und Temperaturen
- Reinigen des Geräts, insbesondere von Brenner, Düsen und Leitungen
- Einstellen der Zündung
- Regulieren der Brennerfunktion
- Sicht- und Hörkontrolle der Anlage
Bei einem brennbaren Stoff wie Gas ist eine schnelle Reaktion wichtig, wenn Auffälligkeiten auftreten. Dazu zählen eine hellere Zündflamme, Ruß- oder Farbspuren am Gerät, veränderte Betriebsgeräusche, ungewöhnliche Gerüche oder beschädigte Bauteile. Um die regelmäßige Kontrolle sicherzustellen, ist ein Wartungsvertrag mit einem Heizungsinstallateur sinnvoll, der ein festes Intervall vereinbart, sodass die jährliche Terminvereinbarung entfällt.
Verantwortung und Umlage auf Mieter

Die Wartung ist Sache des Betreibers der Gasinstallation, also des Eigentümers. Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, selbst einen Wartungsvertrag abzuschließen, ist unwirksam; in diesem Fall trägt der Eigentümer die Kosten. Je nach Mietvertrag lassen sich die Wartungskosten allerdings als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Als Richtwert gelten bis zu rund 100 Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus; umgelegte Kosten sollten pro Mieteinheit maßvoll bleiben. Der Mieter darf die Wartungsrechnung zur Kontrolle einsehen.
Zusätzliche Wartung nach Umbauten
Gasthermen benötigen für die Verbrennung Sauerstoff, den viele Geräte aus der Umgebungsluft ziehen. Deshalb ist auf eine freie Luftzufuhr zu achten. Werden bauliche Maßnahmen wie das Dämmen oder Abdichten von Fenstern und Türen durchgeführt, ist eine Zwischenkontrolle außerhalb des regulären Intervalls ratsam, da sich die Luftverhältnisse ändern. Der Bereich um das Gerät sollte nicht mit Möbeln oder Lagergut zugestellt werden. Neben der Sicherheit können Nacheinstellungen bei dieser Gelegenheit den Verbrauch weiter optimieren.
Verhalten bei Gasgeruch
Erdgas ist ein intensiver Duftstoff beigemischt, der schon geringe Mengen austretenden Gases wahrnehmbar macht. Bei Gasgeruch sollten Sie keine elektrischen Geräte mehr betätigen, auch keine Lichtschalter, Türklingeln oder Mobiltelefone im Gebäude. Öffnen Sie die Fenster, schließen Sie den Hauptabsperrhahn der Gasversorgung und verlassen Sie das Gebäude. Erst außerhalb wählen Sie die Notrufnummer des Netzbetreibers oder Versorgers. Der Sicherheitsdienst ist kostenfrei, auch bei einem Fehlalarm, weshalb Sie im Zweifel lieber einmal mehr anrufen sollten. Lassen Sie sich das richtige Vorgehen bei der Wartung durch den Fachbetrieb erklären.
Wartung als Beitrag zur Effizienz
Eine gewartete Gastherme arbeitet nicht nur sicherer, sondern auch sparsamer. Verrußte Brenner, verschmutzte Wärmetauscher oder falsch eingestellte Regelungen erhöhen den Gasverbrauch spürbar. Bei der jährlichen Wartung stellt der Fachbetrieb die Verbrennung optimal ein, prüft die Abgaswerte und passt bei Bedarf die Heizkurve an. So bleibt der Wirkungsgrad hoch und die Anlage verbraucht über die Jahre weniger Brennstoff. Angesichts steigender CO2-Preise auf fossile Brennstoffe macht sich eine gut gewartete Anlage damit auch finanziell bezahlt.
Darüber hinaus dokumentiert die Wartung den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage, was im Schadensfall gegenüber Versicherung und Hersteller von Bedeutung sein kann. Wer einen Wartungsvertrag abschließt, stellt sicher, dass die Termine zuverlässig eingehalten werden, und kann sich auf einen festen Ansprechpartner verlassen.
Werkskundendienst oder lokaler Fachbetrieb
Die Wartung kann sowohl der lokale Heizungsinstallateur als auch der Werkskundendienst des Herstellers übernehmen. Große Hersteller wie Vaillant, Viessmann, Buderus oder Wolf bieten einen eigenen Kundenservice, der jedoch oft teurer ist als ein lokaler Fachbetrieb. Wichtig ist, dass der Service nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers erfolgt, damit die Gewährleistung erhalten bleibt. Über Kesselheld finden Sie einen geeigneten Fachbetrieb für die Wartung Ihrer Gastherme in Ihrer Nähe. Wer die Wartung seiner Gastherme ernst nimmt, verlängert die Lebensdauer der Anlage, senkt den Verbrauch und beugt gefährlichen Störungen vor. Damit ist die regelmäßige Wartung nicht nur eine gesetzlich empfohlene Pflicht, sondern eine lohnende Investition in Sicherheit und Wirtschaftlichkeit.
