Bauarbeiten am Schornstein auf dem Dach

Über die Freigabe eines neu gebauten Schornsteins entscheidet der Bezirksschornsteinfeger. Wichtig ist, dass der Schornstein widerstandsfähig gegen hohe Temperaturen und standsicher ist, denn er ist besonders hohen Belastungen ausgesetzt. Die Einhaltung der Schornstein Vorschriften dient damit der eigenen Sicherheit. Die Regelungen finden sich in Gesetzen und Normen des Bundes und der Länder, unter anderem in der Feuerungsverordnung, der Landesbauordnung, der Bundes-Immissionsschutzverordnung sowie in DIN-Normen wie der DIN 18160. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften für Eigentümer.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Über die Freigabe eines Schornsteins entscheidet der Bezirksschornsteinfeger anhand von Bau- und Immissionsschutzvorschriften.
  • Die DIN 18160 regelt Planung und Ausführung von Abgasanlagen, unter anderem die Mindesthöhe über dem Dachfirst.
  • An jeder Anlage sind Reinigungsöffnungen mit festgelegten Abständen zu brennbaren Bauteilen vorgeschrieben.
  • Für Kamin- und Pelletöfen gelten besondere Anforderungen an Durchmesser und Abnahme.

Grundlegende Vorschriften und Mindesthöhe

Die DIN 18160 gilt für Planung und Ausführung von Abgasanlagen für Feuerstätten, die mit gasförmigen, flüssigen oder festen Brennstoffen betrieben werden. Sie legt unter anderem die Mindesthöhe des Schornsteins fest: Jede Abgasanlage muss den Dachfirst um mindestens 40 Zentimeter überragen. In Ausnahmefällen, abhängig von der Lage, kann eine Mindesthöhe von 100 Zentimetern gefordert sein. Die genaue Höhe des Schornsteinkopfes hängt von der Dachneigung ab, da der Abstand zur Dachfläche entscheidend ist. Bei mit Stroh oder Reet gedeckten Dächern gelten strengere Vorschriften, da diese Materialien leicht brennbar sind. Hier muss der Mindestabstand 80 Zentimeter betragen. Freistehende Schornsteine werden in der DIN 1056 behandelt.

Schornsteinsanierung gesetzeskonform planen

Neuer Edelstahlschornstein nach den Vorschriften

Für die Mehrfachbelegung eines Schornsteins gelten gesonderte Vorschriften, wobei die Sicherheit der Feuerstätte im Mittelpunkt steht. Eine Sanierung kann sowohl größere Veränderungen als auch Reparaturen umfassen. Werden bauliche Veränderungen vorgenommen oder ändert sich die Nutzung, sollte vor Beginn der Arbeiten Rücksprache mit dem Schornsteinfeger gehalten werden. So lässt sich frühzeitig klären, ob die geplanten Maßnahmen den Vorschriften entsprechen und welche Nachweise erforderlich sind.

Vorschriften für die Reinigungsöffnung

Die bauaufsichtlichen Anforderungen regeln auch die Reinigungsöffnungen. An der Sohle jeder Anlage muss eine untere Reinigungsklappe vorhanden sein, deren Höhe mindestens 20 Zentimeter unter dem tiefsten Feuerstättenanschluss liegt. Metallschornsteine benötigen einen Kondensatablauf mit Syphon. Kann der Schornstein nicht über die Mündung gereinigt werden, ist eine zweite Reinigungsöffnung nötig, meist über dem Dach oder im Dachraum. Bei schräg geführten Schornsteinen kann der Schornsteinfeger eine dritte Öffnung verlangen. Für die Abmessungen sind unter anderem die Lage der Abgasleitung, die Brennstoffart und die Form der Öffnung maßgeblich. Die Reinigungsöffnung muss einen Mindestabstand von 40 Zentimetern zu brennbaren Bauteilen einhalten. Mit zusätzlichem Strahlungsschutz reduziert sich dieser auf 20 Zentimeter.

Weitere Punkte für die Planung:

  • Der Bereich unterhalb der Öffnung muss besondere Brandschutzauflagen erfüllen.
  • Unter Parkett, Holzdielen oder Teppich ist ein Brandschutz aus nicht brennbarem Material mit einer Tiefe von bis zu 50 Zentimetern vorzusehen.
  • Muss der Schornstein von innen bestiegen werden, ist die Einstiegsöffnung mindestens 40 Zentimeter breit und 60 Zentimeter hoch auszuführen.

Vorschriften für Kamin- und Pelletöfen

Bei der Installation eines Kaminofens muss der gesamte Bau abgenommen werden, wobei auch geprüft wird, ob der Schornstein die baurechtlichen Bestimmungen erfüllt. Die Vorschriften dienen der Sicherheit: Könnten die Abgase nicht ordnungsgemäß abgeleitet werden, bestünde Vergiftungsgefahr, und wegen der heißen Abgase ist ein ausreichender Abstand zu brennbaren Bauteilen nötig. Für einen Pelletofen genügt oft ein Edelstahlschornstein mit einem Durchmesser von etwa 80 oder 113 Millimetern, der vom Schornsteinfeger abgenommen wird. Da dieser Durchmesser klein ist, lässt sich später keine andere Feuerstätte anschließen. Wer flexibel bleiben möchte, sollte einen größeren Durchmesser wählen.

Schornstein und moderne Heizsysteme

Beim Umstieg auf ein modernes Heizsystem ändert sich häufig die Anforderung an den Schornstein. Ein Gas-Brennwertkessel etwa erzeugt niedrigere Abgastemperaturen und feuchtere Abgase, weshalb ein feuchteunempfindliches, meist innen liegendes Abgassystem nötig ist. Ein alter, gemauerter Schornstein muss dann saniert oder mit einem Edelstahlrohr ausgekleidet werden. Wärmepumpen benötigen dagegen gar keinen Schornstein. Bei jeder Modernisierung sollte der Schornsteinfeger frühzeitig einbezogen werden, damit die Abgasführung zur neuen Feuerstätte passt und die Vorschriften eingehalten werden. So lassen sich spätere Nachbesserungen und Sicherheitsrisiken vermeiden.

Regelmäßige Prüfungen und Kehrpflicht

Neben den baulichen Vorschriften gelten für den laufenden Betrieb eines Schornsteins Prüf- und Kehrpflichten. Der Bezirksschornsteinfeger führt in festgelegten Abständen die Feuerstättenschau durch und kontrolliert, ob Schornstein und Feuerstätte sicher betrieben werden können. Zusätzlich sind je nach Brennstoff und Nutzung Kehrungen und Abgasmessungen vorgeschrieben. Diese regelmäßigen Prüfungen dienen der Betriebssicherheit und dem Brandschutz und decken zugleich Mängel frühzeitig auf. Eigentümer sind verpflichtet, die Zugänglichkeit der Anlage sicherzustellen und die vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht durchführen zu lassen.

Fazit

Die Schornstein Vorschriften dienen vor allem der Sicherheit, denn eine mangelhafte Abgasführung kann zu Vergiftungs- oder Brandgefahr führen. Geregelt sind unter anderem die Mindesthöhe über dem Dach, die Reinigungsöffnungen und die Abstände zu brennbaren Bauteilen. Für Kamin- und Pelletöfen sowie bei der Umstellung auf moderne Brennwert- oder Wärmepumpentechnik gelten besondere Anforderungen. Da die genauen Vorgaben je nach Bundesland und Anlage variieren, ist die frühzeitige Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfeger der sicherste Weg zu einer vorschriftsgemäßen und sicheren Anlage.