Die Erp Richtlinie von A++ bis G
Als sichtbares Merkmal der deutschen ErP (Energy related products) Richtlinie ist die Energieverbrauchskennzeichnung energiebetriebener Geräte seit März 2008 vorgeschrieben. Die Energieeffizienzklassen A++ bis G weisen geprüfte Grade der Auswirkung auf die Umwelt und das Klima aus. Die ErP Richtlinie, auch als Ökodesignrichtlinie bezeichnet, setzt die EU-Teilnahme am Kyotoprotokoll in deutsches Recht um.

Die Richtlinie gilt für alle Hersteller von Klima- und Lüftungsgeräten und Betreiber von Anlagen. In Losnummern (ENER) werden die Produkt- und Gerätearten gruppiert.
Für die ErP Richtlinie für die Heizung sind je nach Anlagen- und Konstruktionstyp mehrere Losnummern relevant:

Zentralheizungsanlagen

Seit September 2015 sind Energielabel auf Heizungsanlagen vorgeschrieben. Ab 2016 müssen auch Bestandsheizungen gelabelt werden. Im April 2017 komplettieren Biomasseheizungen die Kennzeichnungspflicht. Als anzuwendende ErP Richtlinie für Heizkessel findet in vielen Fällen die Gruppe 1 Anwendung. Hier sind zentrale Gasheizungen und Ölheizungen zusammengefasst. Das Label bewertet die Energieeffizienz der Gesamtanlage.Wenn einzelne Bauteile auch einer anderen Gruppe angehören, wie beispielsweise die ErP Richtlinie für Heizungspumpen (ENER 11), wird die Klassifizierung im Gesamtanlagenlabel mit berücksichtigt. Externe Zusatzgeräte wie Ventilatoren, Steuerungseinheiten und Fernbedienungen werden gesondert gelabelt. Unterschieden wird zwischen Paketlabeln für Anlagen und Produktlabeln für Einzelgeräte.

Einzel- und Mehrfachlabel bei Mischformen

Wenn Heizgeräte dezentral und gegebenenfalls unabhängig voneinander betrieben werden, besteht für jedes Einzelgerät Klassifizierungs- und Labelpflicht. Typisches Beispiel ist die ErP Richtlinie für Gasthermen. Je nach Funktions- und Konstruktionsart kann die Losgruppe 2 für Warmwasserbereiter oder die Losgruppe 20 für Heizgeräte in Einzelräumen für die ErP-Klassifizierung angewendet werden. Speziellere Regelungen treten für alle Heizungssysteme in Kraft, die mit dem Transport und der Verteilung von heißer und kalter Luft arbeiten. Insbesondere die Effizienz und Regeltechnik von Ventilatoren aller Art wird geprüft und gelabelt. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung für das Umsetzen der ErP Richtlinie zuständig. Der genaue Wortlaut und in allen europäischen Amtssprachen ausgeführte Texte können unter www.ebpg.bam.de von der Webpräsenz heruntergeladen werden.

ErP Richtlinie: Die Summe der Teile liefert die Effizienzklasse

Die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für Heizungsanlagen, Kessel, Einzelgeräte und Warmwasserbereitung sind mit der veralteten Heizwerttechnik kaum oder nicht zu erfüllen. Auch wenn kein direktes Verbot der Heizwerttechnik ausgesprochen wird, sorgt die Ökodesignrichtlinie in der Praxis für die Pflicht, die Heiztechnik auf Brennwerttechnik umzustellen. Um den Effekt nutzen zu können, müssen im Paketlabel auch die Abgasabführung und Systemkomponenten berücksichtigt werden.

Ein Brennwertkessel muss die Effizienz im Zusammenspiel mit der Umgebung leisten können. Beim Kauf von Heizungsanlagen oder Geräten ist die Label- und Energieklasse von Begleitfaktoren abhängig. Alle Heizsystemkomponenten sollten von einem Hersteller gewählt werden. Einzeln zusammengestellte Bauteile können ausreichende Einzellabel besitzen, in der Summe aber hinter dem erforderlichen Ergebnis zurückliegen.

In Bestandsheizungen und Anlagen sollten Modernisierungen auch unter Berücksichtigung der ERP-Richtlinien betrachtet werden. Wenn Bauteile wie Gebläse oder Pumpen ausfallen, kann ein Austausch nicht mehr möglich sein. Dann wird aus einer geplanten Heizungsmodernisierung schnell eine erzwungene Sanierung, mit Pech mitten in der Heizperiode.