Die Kaufentscheidung über eine Immobilie trafen Eigentümer lange Zeit ausschließlich nach Kriterien wie Baujahr, Ausstattung, Größe, Lage sowie Preis. Dabei ist der Energiewert der Immobilie erst in den letzten Jahren zu einer wichtigen Kenngröße geworden. Maßgeblich hierfür war der im Jahr 2007 eingeführte Energieausweis.
Seither werden Immobilien, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten, in eine Energieeffizienzklasse eingeteilt.
Hierdurch lassen sich Gebäude hinsichtlich des Energieverbrauchs untereinander vergleich. Mieter und Eigentümer einer Wohnung können anhand der Energieeffizienzklasse ebenfalls berechnen, welche Energie für die Warmwasserbereitung und die Heizung erforderlich ist.
So erfahren Sie die Energieeffizienzklasse für das Haus
Das Gesetz sieht hierzu klare Regeln vor. So ist jeder Vermieter oder Verkäufer eines Gebäudes dazu verpflichtet, ungefragt den Energieausweis der Immobilie vorzulegen. Und zwar bereits bei der Besichtigung. Darüber hinaus muss schon das Inserat die Energieeffizienzklasse für das Haus beinhalten. Auf dem Energieausweis ist ein Tachoband abgebildet, welches von Grün nach Rot verläuft und auf welchem unterschiedliche Energieeffizienzklassen eingezeichnet sind. Vermerkt sind hier der Energiewert der Immobilie sowie dessen Einstufung.
Was die Energieeffizienzklasse im Detail bedeutet
Wie bei Haushaltsgeräten auch werden die Energieklassen alphabetisch dargestellt. Im Falle eines Gebäudes sind dies die Klassen von A+ bis H. Weist sie beispielsweise keinen oder einen sehr niedrigen Energieverbrauch auf, wird die Immobilie in A+ eingruppiert. Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung im 1. Mai 2014 wurde das Bandtacho mit den Verbrauchswerten um die Angabe von Energieeffizienzklassen erweitert.
Energiewerte im Überblick
Energieeffizienzklasse |
Energieverbrauch in kWh/(m² * a) |
A+ | < 30 |
A | < 50 |
B | < 75 |
C | < 100 |
D | < 130 |
E | < 160 |
F | < 200 |
G | < 250 |
H | > 250 |
Heizungsanlagen und ihre Energieeffizienzklasse
Geht es um das Einsparen von Energiekosten, so nimmt eine effiziente Heizungsanlage eine signifikante Bedeutung ein. Schließlich verbraucht ein typischer Haushalt gemäß Daten der Internationalen Energieagentur über die Hälfte seiner Energie für das Heizen. Gerade alte Heizkessel weisen einen überdurchschnittlich hohen Energieverbrauch auf. In Deutschland herrscht an dieser Stelle ein hohes Einsparpotential. Denn das Alter von Heizgeräten beläuft sich im Durchschnitt auf knapp 18 Jahre. Um mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf den Energieverbrauch zu erreichen, tragen zahlreiche neue Heizungen seit Ende September 2015 ein Energielabel. Darauf werden Heizungsanlagen in einem grünen, gelben oder roten Bereich platziert und in einer der Effizienzklassen A++ bis G1 eingestuft.
Für welche Heizungsanlagen eine Kennzeichnungspflicht besteht
Folgende Wärmeerzeuger müssen mit einem Heizlabel versehen werden:
- Wärmepumpenheizungen
- Blockheizkraftwerke (BHKW-Anlagen zur simultanen Erzeugung von Wärme und Strom) bis 50 Kilowatt Leistung
- Solarthermieanlagen
- Hybridgeräte (z. B. aus Wärmepumpe und Brennwertkessel)
- Kombithermen bis 70 Kilowatt und 500 Liter (Warmwasser und Heizung in einem Gerät), Warmwasserspeicher bis 500 Liter
- Heizkessel mit einer Wärmenennleistung bis einschließlich 70 Kilowatt
Ist Ihr Heizkessel vor über 15 Jahren installiert worden, so ist das Heizungslabel seit dem 1. Januar 2016 auch für Sie relevant. Denn der Bezirksschornsteinfeger nimmt in einem solchen Fall eine kostenfreie Nachetikettierung vor.
Einteilung von Heizungsanlagen nach Energieeffizienzklassen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sieht folgende Klassifizierung vor:
Klasse |
Einordnung |
Heiztechnologien |
A++ | besonders effizient mit erneuerbaren Energien betrieben |
|
A+ | besonders effizient mit erneuerbaren Energien betrieben |
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A, B | effizient Stand der Technik |
|
C, D, E | ineffizient veraltet |
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