Energielabel
Die Produktion von Heizenergie für Heizwärme und Warmwasser ist für rund zwei Drittel des gesamten privaten Energieverbrauchs verantwortlich. Darüber hinaus verursachen ineffiziente Heizgeräte einen sehr hohen CO2-Ausstoß. Deshalb hat die Europäische Kommission Energielabel zur Kennzeichnung der Effizienz von Heizungen eingeführt. Diese dienen dazu, den Druck aufseiten der Hersteller zur Entwicklung besonders energieeffizienter Heizkessel zu verstärken.

Diese Informationen liefert das Energielabel

Das neue Energielabel für Heizungen und Warmwasserbereiter ähnelt den bereits früher eingeführten Etiketten für andere Elektrogeräte, wie Leuchtmittel und Kühlschränke. Auf ihnen befindet sich eine Darstellung der Energieeffizienz in Form einer Farbskala in Ampelfarben. Bei dieser steht die Farbe Grün für sehr sparsame und Rot für sehr ineffizient arbeitende Geräte.

Zusätzlich gibt es rechts neben dieser Farbskala eine alphabetisch geordnete Angabe zur Effizienzklasse. Diese reicht von A++ bis G. Hierbei steht A++ für besonders energieeffizient und schadstoffarm arbeitende Heizkessel. Dabei wird eine Kennzeichnung ab A+ lediglich durch solche Heizungen erreicht, bei denen die Heizenergie auf der Basis von erneuerbaren Energiequellen oder einer Kraft Wärme Kopplung produziert wird.

Darüber hinaus befinden sich Symbole am unteren Rand des Energieeffizienzlabels. Diese geben Aufschluss über die Heizleistung, den Wirkungsgrad sowie die durch das Gerät verursachte Geräuschbelastung (den Schallleistungspegel).

Kennzeichnungspflicht für neue Heizkessel

Seit dem 26. September 2015 besteht die Kennzeichnungspflicht für folgende Wärmeerzeuger:

  • Heizkessel mit einer Wärmenennleistung von bis zu 70 Kilowatt
  • Warmwasserspeicher (Fassungsvermögen von maximal 500 Litern)
  • Kombithermen mit einer Leistung von maximal 70 Kilowatt und einem Fassungsvermögen von bis zu 500 Litern
  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Hybridheizungen, wie kombinierte Brennwertkessel und Wärmepumpen
  • Blockheizkraftwerke mit einer Leistung bis 50 Kilowatt

Kennzeichnungspflicht für alte Geräte

Heizkessel, dessen Installation bereits 15 Jahre oder mehr zurückliegt, sind ebenfalls mit einem Label auszustatten. Eine entsprechende Nachetikettierung erfolgte seit Januar 2016 zunächst noch auf freiwilliger Basis. Doch seit 2017 ist die Ausstattung von Altgeräten mit dem Energielabel durch Heizungsmonteure, Energieberater oder Schornsteinfeger Pflicht. Die Kosten für dieses Labeling trägt die Bundesregierung.

Heizungslabel für Holzheizungen

Seit dem 01. April 2017 unterliegen neu angeschaffte Holzkessel ebenfalls der Pflicht zur Kennzeichnung. Davon betroffen sind Holzpellet-, Hackschnitzel-, und Scheitholzkessel. Ältere Modelle sind von der Vorgabe ausgenommen. Fehlt das Label, kann der Schornsteinfeger die Anlage seit Einführung der Richtlinie für Holzheizungen nicht mehr abnehmen. Ofenheizungen, wie Kachel- und Pelletöfen und Kamine ab 50 kW sind ab dem 1. Januar 2018 mit einem Energielabel auszustatten.

Wo können Energielabel bestellt werden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt über den Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) die neuen Effizienzettiketten sowie Broschüren zur Information von Eigentümern und Mietern zur Verfügung.

Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Energieberater sowie Ausstellungsberechtigte nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) können im Online-Shop des ZVSHK die Effizienzlabel und Informationsflyer bestellen. Hierbei sind die Label und Flyer selbst kostenfrei und lediglich die pro Paket anfallenden Abwicklungskosten zu erstatten.

Energielabel selbst erstellen?

Es gibt auch die Möglichkeit, die Energielabel selber zu erstellen. Zu diesem Zweck bietet die Europäische Kommission auf ihrer Website einen praktischen Generator an. Mit diesem lassen sich an die EU-Verordnungen angepasste Ettiketten selber erstellen und selbst drucken. Die mit dem Energielabel Generator erzeugten Label können entweder ausgedruckt oder als Grafik im Internet verwendet werden.