Wer eine energieeffiziente Immobilie baut, schont nicht nur die Umwelt, sondern auch die eigene Haushaltskasse. Zum einen reduzieren sich die Betriebskosten, zum anderen können Sie Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch nehmen. Die Förderungsprogramme für das KfW Haus 70 sind im Jahr 2016 ausgelaufen. Mit dem Effizienzhaus 40 besteht jedoch eine neue Definition.
Die Anforderungen in Bezug auf den Energiebedarf
Die energetischen Mindestanforderungen sind durch die EnEV bestimmt. Die Kriterien beschreiben die Anforderungen für das Effizienzhaus 100. Dieses gilt als Orientierung. Das „70 Haus“ darf maximal 70 Prozent der dort angegebenen Energiewerte (Jahres-Primärenergiebedarf) verbrauchen. Zusätzlich unterliegen Bauherren den Anforderungen in Bezug auf den Transemissionswärmeverlust. Dieser hat den in der EnEV genannten Höchstwert um mindestens 15 Prozent zu unterschreiten.
Förderung beendet
In einer Pressemitteilung vom 22.03.2016 berichtet das Kreditinstitut von den Neuerungen in Bezug auf die Förderungsprogramme für Energieeffizienzhäuser.
Wie hat sich die Förderung geändert?
Unter anderem wurden für das Jahr 2016 folgende Änderungen im Programm „Energieeffizient Bauen“ vorgenommen (Stichtag 1.4.2016):
- Die KfW Haus 70 Förderung wurde eingestellt.
- Der Förderhöchstbetrag wurde verdoppelt und beträgt nun pro Wohneinheit 100.000 Euro.
- Der Förderungsstandard KfW Haus 40 Plus wurde eingeführt.
Die vorhandenen Standards für die Häuser 40 und 55 werden heute um den Standard für das KfW Haus 40 Plus ergänzt. Die Förderung für das KfW Haus 70 endetet sowohl für das Bauen, als auch das Kaufen. Da die gesetzlichen Mindestanforderungen beim Bauen Verschärfungen unterliegen, gleichen für das ehemalige Effizienzhaus die Anforderungen nun annähernd den Rahmenbedingungen bei Neubauten. Aus diesem Grunde verzichtet die Kreditanstalt auf die Schaffung eines neuen Förderungsanreizes.
Das Förderprogramm
Der Förderungshöchstbetrag des Geldgebers stieg 2016 auf 100.000 Euro. Bauherren können außerdem einen Baubegleitzuschuss beantragen. Die maximale Summe für den Baubegleitzuschuss beträgt 4.000 Euro. Generell beläuft sich der Zuschuss der entstandenen Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung auf 50 Prozent. Die genauen Förderungssummen hängen jedoch vom Energiestandard ab:
KfW Effizienzhaus Energiestandard |
Förderungssumme |
55 | 5 Prozent der Kreditsumme, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit |
40 | 10 Prozent der Kreditsumme, maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit |
40 Plus | 15 Prozent der Kreditsumme, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit |
Die Voraussetzungen
Das Standard-Niedrigenergiehaus dient als KfW-Referenzhaus. Den Energieverbrauch berechnen Sie pro Quadratmeter Wohnfläche und vergleichen ihn mit den Referenzwerten. Der Primärenergiebedarf wird mittels eines Faktorverfahrens bestimmt. Die Definition für das KfW Effizienzhaus 70 berücksichtigt Anforderungen wie die Nachhaltigkeit der eingesetzten Energieträger. Somit hängen für das ehemalige Effizienzhaus die Voraussetzungen nicht nur vom Energieverbrauch, sondern auch von der Wahl der eingesetzten Energien ab. Den Energieverbrauch multiplizieren Sie mit dem Primärenergiefaktor. Es gelten folgende Werte:
Primärenergiefaktor für die unterschiedlichen Energieträger:
Der Primärenergiefaktor ist ein Faktor zur Bewertung unterschiedlicher Brennstoffe.
- Strom: 2,6
- Öl: 1,1
- Gas: 1,1
- Holz: 0,2
Wie war die veraltete Förderung gestaltet?
Wenn Bauherren ein KfW Haus 70 bauen ließen, dann erhielten sie hierfür einen Kredit von bis zu 50.000 Euro. Im Falle von zwei Wohneinheiten im Gebäude gab es eine Betragserhöhung auf 100.000 Euro. Es gab tilgungsfreie Zeiten von maximal fünf Jahren.