grauer gaszaehler zeigt den zaehlerstand an
Mit dem Brennstoff Gas ist nicht zu spaßen. Eine Brand- und Explosionsgefahr besteht dauerhaft, weshalb alle Anlagen mit Gasdurchsatz strengen Anforderungen unterliegen. Der flüchtige Energieträger muss auch mengen- und verbrauchsmäßig erfasst werden, um Heizrechnungen möglich zu machen. Es gibt elektronische und mechanische Messvorrichtungen, die das Volumen des durchfließenden Gases im Gaszähler erfassen.

Von den 8 technisch existierenden Messwegen wird in fast allen Fällen der sogenannte Balgengaszähler für private Wohnbereiche eingesetzt. Das typische graue, bauchige Gerät wird in die Hauptversorgungsleitung eingehängt. Beim Ablesen des Gaszählers wird die Verbrauchszahl von einem meist mechanischen Zählwerk abgenommen. Ein Defekt oder unsachgemäßer Einbau verfälschen nicht nur die Messergebnisse, sondern stellen ein erhöhtes Risiko bis hin zu Lebensgefahr dar.

Funktionsweise des Balgengaszählers

Der Balgengaszähler verfügt in seinem Inneren über 2 Kammern, die Gas aufnehmen können. Durch abwechselndes und überkreuzweises Leeren und Füllen der Kammern wird die zwischen den Kammern bewegliche Membrane in Bewegung gesetzt. Eine Kurbelwelle wirkt steuernd auf die durchströmende Gasmenge.

Der Gasstrom passiert ein kippfähiges Waagenbauteil, den Balg, und erzeugt dadurch die messrelevante Bewegung. Die Bewegungen werden mittels einer Kupplung, dem Gaszähler Magnet, auf das Zählwerk übertragen. Die Skalierung beziehungsweise Messparameter des Zählwerks sind auf Kubikmeterraummaße ausgelegt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Eichung des Zählers liegt bei 8 Jahren und entspricht nicht der Wartungs– und Instandhaltungskontrolle. Beides wird meist von den örtlichen Stadtwerken durchgeführt. Gasheizungen müssen nach Herstellervorgaben meist jährlich gewartet werden, was auch zur Kontrolle des Zählers genutzt werden sollte. Alternativ bietet sich der jährliche Ablesetermin der Gastherme an.

Gasverbrauch und Zweifel an Messergebnissen

Auch wenn die aktuelle Eichung einem Gaszähler den Verdacht nimmt, nicht richtig zu messen, gibt es gelegentlich Zweifel an den Ergebnissen. Bevor das Ablesen des Gaszähler und dessen Zählwerkstand ausschließlich verantwortlich gemacht werden, muss der Verteilungsschlüssel der Heizkostenabrechnung geprüft werden. In vielen Fällen bilden die erfassten Mengenverbrauchswerte nur einen Teil der letztendlich in Rechnung gestellten Energiekosten.

Im Verteilungsschlüssel werden Gemeinschaftseinrichtungen, Personenanzahl und Wohnfläche prozentual berücksichtigt und beteiligt. Der „nackte“ Ablesewert des Gaszählers ist lediglich eine Rohzahl, die individuell gewichtet mit einfließt. Aus dem durchgeflossenen Gasvolumen wird der spezifizierte Betriebszustand des Gases in ein normiertes Kubikmetermaß umgerechnet.

Als eine Art Gegenkontrolle sind in Mehrfamilienhäusern meist die Gesamtverbrauchswerte mit den Einzelwerten der Gaszähler vergleichbar. Die Summe der untergeordneten Zähler muss ziemlich genau dem gesamten Gasverbrauch entsprechen.

Technische Eingriffe und Manipulationsversuche

Wer den Gaszähler manipulieren will setzt nicht nur Haus, Leib und Leben aufs Spiel sondern bleibt auch nicht lange unentdeckt. Unerklärliche Differenzen des Hauptzählers mit der Summe der Einzelzähler fallen bei jeder Abrechnung sofort auf. Das Manipulieren erfüllt Straftatbestände wie Betrug und Unterschlagung. Hinzu kommen allerdings eine Vielzahl weiterer strafbewehrter Delikte und Straftaten wie Gefährdung, Fahrlässigkeit und unerlaubter Eingriff. Im Unglücksfall wie bei einer Gasexplosion kann die Manipulation rechtlich als Körperverletzung bis hin zu Totschlag gewertet werden.

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Die Grenzen der Manipulation sind eng gesteckt. Die verplombte Verkleidung eines Gaszählers darf von nicht autorisierten Personen nicht entfernt oder anderweitig geöffnet werden. Schon der „Geheimtipp“, die magnetische Kupplung von außen zu beeinflussen, wird von Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren geahndet.

Hersteller und Kosten

Im Bereich der Gasmessung für private Haushalte ist der Mainzer Hersteller Elster einer der führenden Anbieter in Deutschland. Der Preis für ein Standardgerät für eine Einzelabnahmestelle liegt zwischen 400 und 500 Euro.

Die Marke Actaris gehört zur internationalen Itrongruppe, die im allgemeinen Energiemanagement zuhause ist. Die Messgeräte besitzen Schnittstellen für Fernablesungen und elektronische Auslese- und Auswertungsroutinen. Die Geräte kosten ab 500 bis 1000 Euro.