erneuerbare energien gesetz
Knapper werdende fossile Brennstoffe und Umweltauswirkungen verlangen nach einem Umdenken in der Heizungsbranche. Die Gesetzgebung schafft Rahmenbedingungen, um das „Umsatteln“ auf regenerative Energieformen zu befördern. 2000 wurde das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) erschaffen. Zielsetzung ist die ständige Erhöhung des Anteils regenerativer Energieerzeugung und das Herbeiführen der sogenannten Energiewende.

Seit der Einführung wurde das Gesetz bis 2016 sechsmal angepasst. In der Hinführung zu veränderten Entscheidungen der Haushalte bei der Heizungsauswahl spielt die Kostenbelastung eine große Rolle. Als zentrales Werkzeug werden die Kosten, die durch das Betreiben von Stromtransport in Leitungsnetze entstehen, als Hebel angesetzt.

An- und Ausgleich für alle Marktteilnehmer

Fast jede Art von Heizung benötigt elektrischen Strom. Auch vermeintlich kostenfreie oder unabhängige Energiequellen wie Umweltwärme oder Holzbefeuerung verbrauchen Betriebsstrom. Daher zielt das EEG Gesetz neben Ölheizungen und Gasthermen auch auf die Kraft-Wärme-Kopplung ab. Erzeugter Strom aus regenerativen Energiequellen wie Sonne, Wasser, Wind, Geothermie und Biofeststoffen sind Förderungsgegenstand. Für die Einbeziehung und Kopplung des „neuen“ Stroms mit den vorhandenen Ressourcen müssen Angleichungen und Ausgleich sowohl für Anbieter als auch Abnehmer entstehen.

Die EEG Umlage definiert ein rechtlich verbindliches Abrechnungs- und Vergütungssystem, das sowohl extreme Verbrauchsschwankungen als auch Transportkosten des Stroms berücksichtigt. Dabei werden folgende Marktteilnehmer eingeschlossen:

  • Private Haushalte
  • Regionale Stromerzeuger
  • Überregionale Stromerzeuger
  • Stromnetzbetreiber
  • Stromintensive Gewerbe und Industrien

Das Zustandekommen der Umlage

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In Grundzügen gleicht die EEG Umlage die Kosten für Stromerzeuger und Netzbetreiber aus, die sich durch das Zahlen von Einspeisevergütungen an Stromverbraucher ergeben. Außerdem ist es im Prinzip egal, woher die Handelsware Strom stammt, wenn es um die Unterhaltungskosten der Transportwege und gegebenenfalls Speicherung geht. Die Höhe der Umlage setzt sich aus einem Preisunterschied zusammen.

Die Erzeuger und Netzbetreiber verkaufen ihren Strom zu Börsennotierungen an internationalen Energiehandelsplätzen. Von diesen Einnahmen ziehen sie die Vergütungsausgaben ab und erhalten die Basis für die Umlagenberechnung. Die Höhe der Umlage wird zusätzlich von weiteren Zusatzkosten beeinflusst. Stromentstehungskosten berücksichtigen beispielsweise auch die infrastrukturellen Änderungen, die durch das Verlagern der Stromerzeugung von konventionellen auf regenerative Energieträger anfallen.

Erneuerbare Energien Gesetz – Ungleichgewichte im Ausgleich

Der Spagat des Gesetzgebers, Stromanbieter und Abnehmer möglichst gerecht an den Kosten der Energiewende zu beteiligen, führt immer wieder zu kontroversen Diskussionen. Das EEG Gesetz ist prinzipiell als ausgleichendes Werkzeug geschaffen. Allerdings gibt es einige sekundäre oder „weiche“ Faktoren, die zu Ungleichgewichten führen.

Private und gewerbliche Stromverbraucher sind zunächst gleichberechtigt beteiligt und zahlen alle in den Topf, der den Netzbetreibern die Vergütungsaufwendungen ausgleicht.

Die „Büchse der Pandora“ wurde mit dem Instrument der EEG Umlagebefreiung geöffnet. Gewerbe und Industrien können eine EEG Umlage Befreiung beantragen, wenn sie besonders stromintensive Fertigungs-, Unterhaltungs- und Herstellungsmethoden benötigen. Was ursprünglich als wettbewerbsstützende Ausnahme angelegt ist, gerät immer wieder in die öffentliche Diskussion, wenn beispielsweise Golfplätze und Tiermästereien befreit werden. Von den 2015 über 2150 befreiten Betrieben handelt es sich um etwa 100 Schienentransportunternehmen. (Quelle: BAFA)

Die Falle des Erfolgs

Wenige Gesetze sind in ihrer für alle Beteiligten vorteilhaften Wirkung so abhängig von Aktualisierung und Veränderung wie das Erneuerbare Energien Gesetz. Die größte Herausforderung des Gesetzes ist sein Erfolg. Je günstiger der Strom aus regenerativen Quellen wird, desto stärker steigt die Umlage. Der Markt wird von preiswertem Strom geflutet, senkt damit die Verkaufspreise für die Versorger und erhöht den benötigten Ausgleich.

Insgesamt bewertet der Gesetzgeber den erwünschten Marktimpuls als erfolgt und reagiert mit zunehmender Deregulierung. Konkret muss jeder (private) Stromproduzent in Zukunft die Umlage zahlen, darf seinen Strom aber frei vermarkten.