EEG Umlage: Strommast im Rapsfeld
Bei der EEG Umlage handelt es sich um ein wichtiges Förderinstrument zum Ausbau erneuerbarer Energien. Die Betreiber solcher Anlagen erhalten eine staatlich garantierte Vergütung, diese wirtschaftliche Planbarkeit hat die Investitionen seit der Einführung mit dem Erneuerbare Energien Gesetz 2000 massiv forciert. Die Kosten tragen die Stromkunden durch einen fixen EEG Umlage, den der Staat jährlich neu festlegt. Der Gesetzgeber hat in der
Vergangenheit wiederholt eine neue EEG-Novelle in Kraft gesetzt, um die Kosten einzudämmen.

Starker Anstieg

Insgesamt hat sich diese Umlage als Erfolg erwiesen: Dank dieser Förderung hat sich der Anteil erneuerbaren Energie erheblich erhöht. Das hat den Staat in die Lage versetzt, nach dem Atomunfall in Fukushima das Ende der riskanten Atomenergie zu beschleunigen. Allerdings hat der Erfolg auch eine Schattenseite. Verbraucher mussten in den vergangenen Jahren eine massiv steigende Umlage und damit einen teureren Strombezug verkraften. Die Höhe in drei unterschiedlichen Jahren beweist diese dramatische Entwicklung der EEG Umlage, sie gilt jeweils pro Kilowattstunde:

2003 0,41 Cent
2011 3,53 Cent
2017 6,88 Cent

Dieser Kostensteigerungen wurde durch sinkende Börsenpreise für Strom etwas gedämpft. Aufgrund des großen Angebots an Strom aus erneuerbaren Energien ist der Strompreis an der Börse im Durchschnitt deutlich gesunken. Durch unterschiedliche Maßnahmen konnte der Gesetzgeber zudem die Dynamik der Kostenentwicklung abbremsen, in den letzten Jahren stieg die Umlage nur noch leicht. Das hat der Staat vor allem mit einer Begrenzung der Vergütungen realisiert.

2012 hat der Bundestag beispielsweise eine in einer EEG-Novelle die Reduzierung der Vergütung für Photovoltaikanlagen beschlossen. Im Bereich der Windkraft sinken die Sätze seit 2014, sofern der Zubau an Anlagen eine bestimmte Jahresgrenze überschreitet.

Ziele

Lange Zeit konnten die unterschiedlichen Formen der erneuerbaren Energien preislich nicht mit konventionellem Strom mithalten. Hätten von Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken auf dem freien Markt unter anderem mit Besitzern von Kohlekraftwerken konkurrieren müssen, hätten sie das Nachsehen gehabt. Deswegen hat der Bundestag entschieden, diese innovativen Technologien mit festen und finanziell attraktiven Einspeisevergütungen zu unterstützen.

Diese Einspeisevergütungen bleiben für einen bestimmten Zeitraum, bei Solaranlagen 20 Jahre, gleich hoch: Entsprechend lässt sich die Wirtschaftlichkeit optimal planen, Einnahmeausfälle kann es nur aufgrund von Witterungsbedingungen und technischen Defekten geben. Zugleich beinhaltet das Gesetz die Pflicht für Netzbetreiber, grünen Strom abzunehmen. Auch diese Klausel garantiert die Einkünfte. Für die Kosten müssen die Kunden aufkommen, der Staat könnte sich diese Förderung kaum leisten. Der jährliche Gesamtumfang liegt mittlerweile bei über 20 Milliarden Euro.

Befreiung für Unternehmen

Für Firmen mit hohem Stromverbrauch existieren Ausnahmeregelungen, sie müssen nicht den vollen Betrag bezahlen. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb Nachteile entstehen. Die Voraussetzung für die Befreiung von der EEG Umlage umfasst zwei Punkte: Erstens müssen die Stromkosten mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung betragen. Zweitens müssen Betriebe mindestens eine Gigawattstunde im Jahr verbrauchen. Auf Antrag profitieren die Betroffenen zwar nicht von einer vollständigen EEG-Umlage-Befreiung, aber von stark reduzierten Sätzen. Bis zu einem Verbrauch von 10 Gigawattstunden zahlen sie 10 % der EEG-Umlage, bis 100 Gigawattstunden 1 %, bei Mengen darüber pro Kilowattstunde 0,05 Cent.