Die erste Druckbehälterverordnung in Deutschland trat 1969 in Kraft. Die ursprünglich in der Druckbehälterverordnung gemeinsam geregelten technischen Vorgaben bezüglich Anlage und Betrieb teilten sich in der Neuauflage der Verordnung von 2003 auf.

Gesetze und Regularien

Druckbehälterverordnung in der Immobilie beachten

Die spezifischen Faktoren zur Anlagenbeschaffenheit wurden aus der Druckbehälterverordnung in die erste Druckgeräterichtlinie 97 23 EG überführt.

Regeln zu betriebsrelevanten Maßgaben richteten sich in der gesetzlichen Harmonisierung an der Sicherheit der Personen im Arbeitsumfeld aus.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) integrierte laut entsprechendem Bundesgesetzblatt diese Teile der ehemaligen Druckbehälterverordnung in die EU-konforme Betriebssicherheitsverordnung. 2014 wurde die Druckgeräterichtlinie in die EU-Richtlinie 2014/68/EU übersetzt.

Wie betrifft die Verordnung meinen Heizkessel?

Die neue europäische Richtlinie übernimmt viele Anforderungen aus der Druckgeräterichtlinie 97 23 EG. Somit sind auch Druckbehälter, Rohrleitungen und Ausrüstungsteile sowie beheizte Druckgeräte zur Erzeugung von Dampf und Heißwasser betroffen. Beispiele sind die Dampfheizung zur Warmwasserbereitung. Generell erfordern die Richtlinien jedoch keinen Handlungsbedarf auf Kundenebene.

Lediglich die Hersteller müssen die EU-Richtlinien zur einheitlichen Verbauung von Heizkesseln beachten.

Unser Tipp

Fragen Sie bei Ihrem Hersteller nach der Produktbeschreibung Ihrer Heizungsanlage. Die CE-Kennzeichnung muss bei allen Herstellern vorhanden sein und ist ein Indikator, dass die Regelungen der EU-Richtlinie bei Ihrem Dampfkessel eingehalten wurden.

Gängige Druckanlagen

Die Gesetzgebung der Europäischen Union ist supranational ausformuliert und von den einzelnen Mitgliedsstaaten sind nationale Rechtsprechungen umgesetzt. Die technischen Maßgaben und Vorschriften für Druckbehälter sind in deutschem Recht heute im Sicherheitsgesetz für Produkte niedergelegt.

Sie bezieht sich auf an einem festen Standort befindliche Druckanlagen wie:

  • Behältnisse
  • Heizkessel
  • Rohre
  • Bauteile mit Druckbelastung
  • Sicherungsbauteile an Druck führenden Anlagen
  • Personen- und Lastaufzugsanlagen

Ergänzend zu den fest installierten Varianten regelt die EU die technischen Vorgaben für bewegliche und mobile Druckbehältnisse. In Deutschland wird sie durch die Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte umgesetzt. Typische Beispiele sind:

Bewegliche Druckbehältnisse

Ergänzend zu den fest installierten Varianten regelt die EU die technischen Vorgaben für bewegliche und mobile Druckbehältnisse. In Deutschland wird sie durch die Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte umgesetzt. Typische Beispiele sind:

  • Gasflaschen
  • Getränkefässer mit Kohlensäuregehalt

Begrifflich zusammengefasst werden die Anlagenarten unter der Bezeichnung überwachungsbedürftiger Anlagen.

Aktualisierung und Anpassung der Druckbehälterverordnung

Die ehemalige und heute in der Umgangssprache immer noch als Druckbehälterverordnung bezeichnete Gesetzes- und Vorschriftslage wird relativ regelmäßig vom Gesetzgeber angepasst. Das Produktsicherheitsgesetz ist seltener betroffen, da die technischen Erkenntnisse und Rahmenbedingungen geringeren Änderungen unterworfen sind. Die letzte Fassung, die heute Gültigkeit hat, stammt aus 2015.

In der Betriebssicherheitsverordnung gab es 2015 eine umfangreiche Bereinigung und Verschlankung der Inhalte. Insbesondere Regeln für eine wiederkehrende Prüfung wurden in konkreten Vorschriften niedergelegt. Die letzte Gesetzesanpassung stammt aus dem Frühjahr 2017.

Anforderungen der Gesetzesanpassung

Im Allgemeinen dient die Anpassung der Regelung zur Arbeitsschutzoptimierung und Verbesserung der Störungs- sowie Zustandserfassung. Instandhaltungsvorgaben wurden aktualisiert und der Spielraum für Manipulation weitestgehend reduziert.

Neben diesen formuliert der Gesetzgeber in dem komplexen Regel- und Sachverhalt folgende Faktoren:

  • Berichtswesen des TÜV zur Anlagensicherheit
  • Altersangemessenes Arbeitsumfeld entsprechend Bevölkerungsentwicklung
  • Strengere Prüfregeln in Intervall und Umfang
  • Kooperation unter Arbeitgebern

Insbesondere Prüfanforderungen wurden geändert

Das deutsche Arbeits- und Sozialministerium hat 2016 einige Anpassungen zum Einsatz und der Verwendung sogenannter einfacher Druckgeräte vorgenommen. Die Mehrheit der Anpassungen betrifft die technischen Produktvorgaben und deren Kontrolle auf Einhaltung der einschlägigen Vorschriften.

Auch Sanktions- und Stilllegungsmöglichkeiten werden neu und näher festgelegt. In diese Regelung fallen jene Druckgeräte, deren Druckbelastung höchsten 30 Bar beträgt. Betroffen von dieser Regelung sind beispielsweise Feuerlöscher.

Wer kontrolliert die Druckanlagen?

Kontrollieren dürfen alle zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS), unter denen TÜV und DEKRA die bekanntesten sind. Intervall und Umfang werden von der jeweiligen Stelle anlagenspezifisch festgelegt. Auch bei der Heizöltankprüfung kontrollieren TÜV und DEKRA die Funktionen des betroffenen Gerätes.

Geänderte Prüfanforderungen sind in 34 Fällen neu ausgelegt. Beispielsweise sind die Atemschutzgerätflaschen und zur Verwendung direkt in Geräten bereitstehende Druckgefäße von den Änderungen der Prüfvorschriften betroffen.

Welche Verordnungen und Gesetze sind zusätzlich relevant?

Für Bauunternehmen und Häuslebauer ist vor allem das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EEG) relevant. Die Wärmeschutzverordung fasst wichtige Regularien aus EEWärmeG und der Energieeinsparungsverordnung (EnEV).

Neuerungen der Betriebssicherheit

Die ehemalige und heute in die Betriebssicherheitsverordnung überführte Druckbehälterverordnung weist einige konkrete Neuerungen auf. Eine Verpflichtung zur Instandhaltung ist für Druckanlagenbetreiber nun obligatorisch.

Bezüglich Notfällen muss ein Notfallplan am Anlagenstandort zur Verfügung stehen und ein Notruf auf zwei von einander unabhängige Arten an einen Notdienst absetzbar sein. Befreiungseinrichtungen zur Soforthilfe in Notsituationen wurden zwingend.