Die erste Druckbehälterverordnung trat in Deutschland 1969 in Kraft. Die darin ursprünglich gemeinsam geregelten Vorgaben zu Anlage und Betrieb wurden mit einer späteren Neuauflage aufgeteilt und schließlich in europäisch harmonisiertes Recht überführt. Wir erklären, welche Regelungen heute gelten und wie sie Heizungsanlagen betreffen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Druckbehälterverordnung wurde abgelöst: Die Anforderungen an die Beschaffenheit stecken heute in der Druckgeräterichtlinie, die betriebsrelevanten Regeln in der Betriebssicherheitsverordnung.
- Für Heizkessel bedeutet das meist keinen Handlungsbedarf auf Kundenseite. Die Hersteller müssen die Vorgaben einhalten, erkennbar an der CE-Kennzeichnung.
- Kontrollen führen zugelassene Überwachungsstellen wie TÜV oder DEKRA durch. Prüfumfang und Intervalle richten sich nach der jeweiligen Anlage.
Gesetze und Regularien

Die spezifischen Vorgaben zur Beschaffenheit der Anlagen wurden aus der Druckbehälterverordnung in die europäische Druckgeräterichtlinie überführt, die 2014 als Richtlinie 2014/68/EU neu gefasst wurde. Die betriebsrelevanten Regeln, die sich an der Sicherheit der Personen im Arbeitsumfeld orientieren, wurden in die Betriebssicherheitsverordnung integriert. Damit ist die ursprüngliche Druckbehälterverordnung nicht mehr eigenständig in Kraft, ihre Inhalte finden sich in diesen moderneren, EU-konformen Regelwerken wieder.
Wie betrifft die Verordnung meinen Heizkessel?
Die europäische Richtlinie erfasst unter anderem Druckbehälter, Rohrleitungen und Ausrüstungsteile sowie beheizte Druckgeräte zur Erzeugung von Dampf und Heißwasser. Für die meisten Verbraucher entsteht daraus jedoch kein Handlungsbedarf, denn die Anforderungen richten sich an die Hersteller, die Heizkessel entsprechend bauen müssen. Ein Indikator dafür ist die CE-Kennzeichnung, die bei allen Geräten vorhanden sein muss und zeigt, dass die Vorgaben bei Ihrem Dampfkessel oder Heizkessel eingehalten wurden. Im Zweifel gibt die Produktbeschreibung des Herstellers Auskunft.
Gängige Druckanlagen
Das EU-Recht ist supranational formuliert und wird von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland sind die technischen Vorgaben für Druckbehälter heute im Produktsicherheitsrecht und in der Betriebssicherheitsverordnung verankert. Erfasst werden ortsfeste Druckanlagen wie Behälter, Heizkessel, Rohre, druckbelastete Bauteile und Sicherungseinrichtungen an druckführenden Anlagen. Ergänzend regelt die EU die Vorgaben für bewegliche Druckgeräte, die in Deutschland über die Verordnung zu ortsbeweglichen Druckgeräten umgesetzt werden. Typische Beispiele hierfür sind Gasflaschen oder Getränkefässer mit Kohlensäure. Zusammengefasst werden diese Anlagen als überwachungsbedürftige Anlagen bezeichnet.
Aktualisierung und Anpassung
Die umgangssprachlich noch immer als Druckbehälterverordnung bezeichnete Vorschriftslage wird regelmäßig an den Stand der Technik angepasst. In der Betriebssicherheitsverordnung wurden die Inhalte im Zuge einer umfangreichen Überarbeitung bereinigt und verschlankt, und die Regeln für wiederkehrende Prüfungen wurden konkretisiert. Ziel der Anpassungen ist es, den Arbeitsschutz zu optimieren, die Störungs- und Zustandserfassung zu verbessern und Manipulationsspielräume zu verringern. Weitere Schwerpunkte sind ein regelmäßiges Berichtswesen zur Anlagensicherheit sowie strengere Prüfregeln bei Intervall und Umfang.
Wer kontrolliert die Druckanlagen?
Kontrollieren dürfen alle zugelassenen Überwachungsstellen, unter denen TÜV und DEKRA die bekanntesten sind. Intervall und Umfang werden anlagenspezifisch festgelegt. Auch bei der Heizöltankprüfung kontrollieren diese Stellen die Funktion des betreffenden Geräts. Für den Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage ist zudem eine regelmäßige Instandhaltung verpflichtend, und für Notfälle müssen entsprechende Vorkehrungen wie ein Notfallplan und Möglichkeiten zum Absetzen eines Notrufs vorhanden sein.
Weitere relevante Regelungen
Für Bauherren und Modernisierer sind neben den Druckgerätevorschriften vor allem die energetischen Anforderungen an Gebäude von Bedeutung. Die früher getrennten Regelwerke, darunter das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und die Wärmeschutzverordnung, wurden inzwischen im Gebäudeenergiegesetz zusammengeführt. Dieses bündelt die Vorgaben zur Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden und ist heute die maßgebliche Grundlage. Es sollte nicht mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verwechselt werden, das die Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen regelt.
Fazit
Zusammengefasst existiert die klassische Druckbehälterverordnung heute nicht mehr als eigenständiges Regelwerk. Ihre Anforderungen sind in die Druckgeräterichtlinie und die Betriebssicherheitsverordnung übergegangen, ergänzt um das Produktsicherheitsrecht. Für private Heizungsbesitzer bedeutet das in der Regel keinen Handlungsbedarf, da die Pflichten bei den Herstellern liegen und die CE-Kennzeichnung die Einhaltung bestätigt. Für überwachungsbedürftige Anlagen sind regelmäßige Prüfungen durch zugelassene Stellen wie TÜV oder DEKRA vorgeschrieben. Bei Fragen zur konkreten Anlage gibt der Hersteller oder die zuständige Überwachungsstelle Auskunft.
Für Heizungsbesitzer ist es beruhigend zu wissen, dass moderne Heizkessel bereits werksseitig alle sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen und dies durch die CE-Kennzeichnung dokumentiert ist. Erst bei größeren, überwachungsbedürftigen Druckanlagen, wie sie im gewerblichen oder industriellen Umfeld vorkommen, ergeben sich weitergehende Pflichten zu regelmäßigen Prüfungen und zur Instandhaltung. Im privaten Wohnbereich stehen dagegen die energetischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes im Vordergrund, die beim Einbau oder Austausch einer Heizung zu beachten sind.
Insgesamt zeigt die Entwicklung der Druckbehälterverordnung, wie nationales Recht schrittweise in europäisch harmonisierte Regelwerke überführt wurde. Für private Heizungsbesitzer ist das Thema in der Praxis unkompliziert, da die Verantwortung überwiegend bei den Herstellern liegt und die CE-Kennzeichnung die Einhaltung der Vorgaben belegt. Wer eine größere oder gewerbliche Druckanlage betreibt, sollte sich dagegen genau über die geltenden Prüf- und Instandhaltungspflichten informieren und diese durch zugelassene Stellen wie TÜV oder DEKRA umsetzen lassen.
Da sich die technischen Regelwerke und ihre Bezeichnungen im Lauf der Zeit ändern, ist es sinnvoll, sich bei konkreten Fragen an aktuellen Quellen zu orientieren. Für Heizungsanlagen im Wohngebäude genügt in der Regel der Blick auf die CE-Kennzeichnung und die Herstellerunterlagen, während bei gewerblichen Druckanlagen die zuständige Überwachungsstelle der richtige Ansprechpartner ist.
