Feuerstättenbescheid SchornsteinfegerIm Feuerstättenbescheid werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten, die durch den Schornsteinfeger durchgeführt wurden, schriftlich festgehalten. Es ist ein wichtiges Dokument, das Sie gut aufbewahren sollten. Näheres dazu hier!

Das Wichtigste über den Feuerstättenbescheid

Falls Sie eine Gasheizung, einen Ölofen oder eine Heizungsanlage für feste Brennstoffe bei sich zu Hause haben, müssen Sie diese in regelmäßigen Abständen vom Schornsteinfeger überprüfen lassen.
Beim Feuerstättenbescheid handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument, das Sie von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger erhalten. Darin werden Überprüfungen, Messungen und Reinigungsarbeiten, die vom Schornsteinfeger an Heizungs- und Abgasanlagen durchgeführt werden, notiert. Im Detail sind in diesem Dokument Informationen, wie eine Liste mit den vorhandenen Feuerstätten, die notwendigen Arbeiten sowie die dazugehörigen Fristen, zu finden.

Wie oft eine Feuerstätte überprüft werden muss

Innerhalb von sieben Jahren werden die Feuerstätten in der Regel zweimal überprüft. Zwischen den Überprüfungen sollte jedoch mindestens drei Jahre liegen. Bei der Feuerstättenüberprüfung werden sämtliche Heizungs- und Abgasanlagen auf Brand- und Betriebssicherheit kontrolliert. Im Zuge der Überprüfung hält der Bezirksschornsteinfeger sämtliche Arbeiten im Feuerstättenbescheid fest, die bis zu einer gesetzten Frist zu erledigen sind.

Feuerstättenbescheid: Fristen

Es kann aber auch dazu kommen, dass ein Feuerstättenbescheid geändert werden muss. Gründe dafür sind beispielsweise bauliche Änderungen oder wenn sich die Intervalle der Überprüfungen ändern. Falls Sie den gesetzten Fristen nicht rechtzeitig nachkommen, weil Sie den Termin vergessen oder er zu spät durchgeführt wurde, muss der Schornsteinfeger dies den Behörden melden. Die Folge ist, dass ein Zweitbescheid ausgestellt wird, sprich, eine erneute Überprüfung angeordnet werden muss. Falls Sie dieser wieder nicht nachkommen, werden die Schornsteinfegerarbeiten per Vollstreckungsverfahren umgesetzt. Zu empfehlen ist dies natürlich nicht, schon alleine aus Sicherheits- und Haftungsgründen. Halten Sie deshalb lieber alle gesetzten Termine ein und lassen Sie Ihre Feuerstätten rechtzeitig überprüfen, damit es zu keinen gefährlichen Situationen, beispielsweise durch eine erhöhte Schadstoffkonzentration, kommt. Falls Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, hat dies übrigens keine aufschiebende Wirkung.

Wieviel die Überprüfung kostet

Der Preis für den Bescheid wird nach der Anzahl der Heizungsanlagen abgerechnet. Bezirksschornsteinfeger verwenden dafür die Einheit Arbeitswerte (AW). Umgerechnet bedeutet ein Arbeitswert eine Minute Arbeitszeit. Je nach Aufwand bei der Überprüfung der Feuerstätten können Kosten in der Höhe von 10 bis 40 Arbeitswerte entstehen. In der Regel wird ein Arbeitswert mit 1,20 Euro abgerechnet. Dazu kommt noch die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Somit kann ein Feuerstättenbescheid zwischen rund 15 und 57 Euro kosten. Die Ausgaben für die Überprüfung der Feuerstätten gehören übrigens zu den Betriebskosten, sie sind also umlagefähig.

Wissenswertes zur Aufbewahrungspflicht des Feuerstättenbescheids

Ein Feuerstättenbescheid ist ein wichtiges Dokument, das Sie stets gut aufbewahren sollten. Denn darin sind alle wichtigen Informationen zu Ihren Befeuerungsanlagen enthalten. Falls Sie den Schornsteinfegerbetrieb, den Sie frei wählen dürfen, wechseln möchten, benötigen Sie jedenfalls dieses Dokument, damit Sie Ihrem neuen Schornsteinfeger alle Informationen über Ihre Heizungs- und Abgasanlagen zukommen lassen können.