Inbetriebnahme der HeizungBei der Inbetriebnahme einer neuen Heizung überlässt der Fachmann nichts dem Zufall. Aus diesem Grund bekommen Sie simultan zur erstmaligen Inbetriebnahme auch ein wichtiges Formular, das sogenannte „Inbetriebnahmeprotokoll“, ausgehändigt. In diesem Dokument ist festgehalten, welche einzelnen Komponenten und Funktionen geprüft wurden. Gleichzeitig ist dieses Formular auch eine Art Checkliste. Schritt für Schritt arbeiten Sie (oder der Fachmann) die einzelnen Komponenten der Heizungsanlage ab und bestätigen zeitgleich, dass diese einwandfrei funktionieren.

Inhalte und Maßnahmen des Inbetriebnahmeprotokolls

Das Protokoll ist nicht genormt, es existieren dahingehend außerdem keine Vorgaben des Gesetzgebers. Zwischen den Fachbetrieben und Herstellern, sind also Unterschiede zu erwarten. Zur Verfügung stellt das Inbetriebnahmeprotokoll immer der Hersteller, Schornsteinfeger und andere Fachleute, die an der Heizung arbeiten, folgen in ihrer Arbeitsweise also den Anweisungen des Herstellers. Sehr wichtig: Heben Sie das Protokoll unbedingt auf! Sollte es während der Garantiezeit zu Schäden kommen, müssen Sie gegenüber dem Hersteller eine korrekte Inbetriebnahme der Heizungsanlage nachweisen, was wiederum nur über dieses Protokoll funktioniert.

Spülung der Heizung

Da sich während der Installation zwangsläufig Rückstände in der Anlage sammeln, gehört diese zu Beginn gründlich gespült. Das betrifft Armaturen und alle anderen Bauteile, unter anderem auch das Rohrnetz. Sofern die Heizung im Winter in Betrieb genommen wird, wird der Fachmann außerdem noch Frostschutzmittel hineingeben. Dieser achtet bei seiner Vorgehensweise vor allem darauf, dass sehr empfindliche Bauteile nicht beschädigt, sondern vorab gegebenenfalls durch Passteile ersetzt werden. Sofern eine Spülung bei einzelnen Komponenten nicht möglich ist, werden die Bauteile vor dem Einbau gründlich gereinigt.

Prüfen des Drucks

Eine Heizungsanlage muss mit korrektem Druck arbeiten, anderenfalls drohen mindestens Effizienzverluste, schlimmstenfalls wird sie zur omnipräsenten Gefahr. Während der Inbetriebnahme prüft der Fachmann den Druck, insbesondere dahingehend, dass kein außerordentlicher Druckabfall in den Leitungen besteht. Dieser Teil der Inbetriebnahme sollte möglichst vor der Überdeckung der Böden und Wände stattfinden, die müssten nämlich anderenfalls mitunter aufgerissen werden, was ausgesprochen kostspielig und unangenehm ist. Im Inbetriebnahmeprotokoll werden alle einzelnen Werte der Druckprüfung festgehalten, unter anderem auch hinsichtlich der Länge des Belastungstests sowie den genutzten Bauteilen.

Regulierung der Anlage

Der hydraulische Abgleich ist für die Energieeffizienz der Anlage von größter Wichtigkeit. Durchgeführt wird er vom Fachmann nach der genormten VOB/C-DIN 18380. Die Regulierung ist der erste, nicht aber der letzte Abgleich. Tatsächlich wird die Heizanlage am Ende der Heizperiode erneut überprüft, da sich erst dann belastbare Ergebnisse auswerten lassen. Aus diesem Grund ist durchaus denkbar, vor allem bei sachgemäßer Wartung der Abluft durch einen Schornsteinfeger, dass die Heizungsanlage im zweiten Jahr eine höhere Energieeffizienz als noch im ersten Jahr aufweist.

Fertigstellung und Einweisung

Alle bis dato nicht geprüften Materialien und Bauteile werden noch einmal gründlich kontrolliert, bevor der Fachmann die Anlage dem Eigentümer „übergibt“. Im Zuge dessen sind zwei Punkte wichtig. Der Fachmann muss jegliche behördlichen und baulichen Vorschriften einhalten, des Weiteren muss er dem Eigentümer sorgfältig in die Anlage einweisen, da dieser als Laie entsprechendes Vorwissen nicht mitbringt. Unter anderem steht der Fachmann in der Pflicht, die Eigentümer der Anlage auf eine sachgemäße Wartung hinzuweisen. Er gibt im Zuge dessen ebenso Hinweise auf das empfohlene Wartungsintervall und unterstreicht noch einmal dessen Wichtigkeit.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist damit vollständig abgeschlossen, die Heizung kann sofort eingesetzt werden, sofern sie im Winter in Betrieb genommen wurde.