Luftwärmepumpe FörderungSeit Januar 2021 dürfen sich Eigentümer, die ihr Eigenheim oder eine vermietete Immobilie modernisieren möchten, über attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen freuen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) legt hierfür den Grundstein, zinsgünstige Kredite gibt die KfW aus, Zuschüsse das BAFA. Die Luftwärmepumpe profitiert besonders stark von der neuen, attraktiven Förderung.

Neue Förderungen zum Jahreswechsel 2021

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude löst das bis zum 31. Dezember 2020 gültige BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ ab. Die Förderung richtet sich primär an Bestands- beziehungsweise Altbauten, Neubauten erhalten darin keine besondere Beachtung. Interessant ist für Eigentümer der Programmteil Einzelmaßnahmen (kurz: BEG EM), der speziell unter anderem die Luftwärmepumpe behandelt.

Wie hoch die Zuschüsse ausfallen, ist davon abhängig, welche bestehende Anlage die Luftwärmepumpe fortan ersetzt. Außerdem sind die Zuschüsse und Fördermittel an einige Voraussetzungen gekoppelt:

– das Bestandsgebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein
– Sie müssen eine alte, weniger umweltfreundliche Anlage ersetzen
– ob die Maßnahme im Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde

Berechtigt diese Fördermittel zu erhalten sind alle, die eine bereits seit fünf Jahren bestehende Immobilie sanieren beziehungsweise modernisieren. Die fünf Jahre werden ausgehend vom Bauantrag beziehungsweise der Bauanzeige ermittelt. Für einen Neubau oder eine Immobilie, die noch nicht älter als fünf Jahre ist, haben diese Fördermittel keinen Bestand. In einem Neubau können Sie die Anschaffung einer Luftwärmepumpe mitunter über die Effizienzhaus-Förderung bezuschussen lassen, wenn die gesamte Immobilie die da veranlagten Standards erfüllt.

Zuschüsse und Darlehen werden noch bis zum Juni 2021 über das KfW-Programm 153 abgewickelt, ab Juli sind sie Teil des Programmteils Wohngebäude (WG) der allgemeinen Bundesförderung. Beachten Sie, dass die zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) rückzahlfähig sind. Anders als Zuschüsse, müssen Sie diese Darlehen also vollständig tilgen. Ihr Vorteil ist der attraktive Zins, der dafür veranschlagt wird.

Höhe der Förderung ist abhängig von Bestandsanlage

Die BEG-Förderung beziffert sich auf einen Wert zwischen 35 und 50 %. Wie hoch sie letztlich ausfällt, sofern Ihre Immobilie dahingehend berechtigt ist, hängt von der Art der Bestandsanlage ab. Planen Sie, eine Luftwärmepumpe in Ihrem Haus zu integrieren, erhalten Sie, unter der Bedingung, alle genannten Voraussetzungen zu erfüllen, mindestens 35 % und maximal die Hälfte (50 %) bezuschusst.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, welche Förderhöhe bei welcher Bestandsanlage genutzt wird:

  •  Ölheizung mit iSFP: 50 %
  • Ölheizung ohne iSFP: 45 %
  • andere Heizungsanlagen mit iSFP: 40 %
  •  andere Heizungen ohne iSFP: 35 %

Bei Hybrid-Wärmepumpen reduzieren sich die Fördersätze in der Regel um etwa 5 %. Das ist für Sie aber weniger von Bedeutung, wenn Sie sich für eine vollwertige Luftwärmepumpe in Ihrem Haus entscheiden.

Anforderungen an die neue Wärmepumpe

Abseits von den Voraussetzungen, die die Immobilie selbst erfüllen muss, gelten auch spezifische Anforderungen an die neue Wärmepumpe, also das Gerät selbst. Grundlage hierfür ist die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz, die einmal bei Systemtemperaturen von 35 °C und einmal bei Temperaturen von 55 °C gemessen wird.

Wenn Sie sich für ein Hybridmodell entscheiden, eine elektrische Luft-Wasser-Wärmepumpe, muss diese eine Effizienz von 135 % bei 35 °C und eine Effizienz von 120 % bei 55 °C erzielen.

Eine vollwertige Luftwärmepumpe, also Luft-Luft, wird weiter nach ihrer Leistung unterteilt. Modelle bis zu 12 kW benötigen eine Effizienz von wenigstens 181 %, Geräte mit mehr als 12 kW benötigen mindestens 150 % gemessene Effizienz.

Des Weiteren muss die Wärmepumpe durch einen Fachmann einen hydraulischen Abgleich erhalten. Der Monteur muss die Wärmepumpe individuell an die Heizkurve des Gebäudes ausrichten. Beachten Sie, dass beauftragte Monteure DVGW-zertifiziert sein müssen.