In energiepolitischen Anreizprogrammen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau umgesetzt werden, wird auf Sanierung unter anderem auch auf die Heizungsmodernisierung ein besonderes Augenmerk gerichtet. Für das Projektieren und Umsetzen von einzelnen Maßnahmen wurde das KfW Programm 152 aufgelegt. Es handelt sich um einen zinsgünstigen Kredit, der zusätzlich mit einemTilgungszuschuss versehen ist. Sie müssen den Kredit beantragen, bevor Sie mit der Modernisierung beginnen.
Grundsätzlich gibt es zwei zwingend erforderliche Konditionen, um eine erfolgreiche Beantragung und Aushändigung entsprechend der Ausschreibung von KfW Programm 152 zu gewährleisten:
Unverzichtbar ist das Einschalten eines zugelassenen Energieberaters. Er muss mit Ihnen zusammen die geplanten Maßnahmen entwickeln und dokumentieren. Soll er eine baubegleitende Rolle einnehmen, werden die Kosten für den Energieberater nach Programm 431 bis zur Hälfte bezuschusst. Die zweite entscheidende Kondition ist das Alter Ihres Gebäudes. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss vor dem 1. Februar 2002 erfolgt sein.
Diese Maßnahmen werden gefördert
Im Förderprogramm 152 wird durch den Träger eine Liste förderfähiger Kosten für Einzelmaßnahmen bereitgestellt. Für folgende Vorhaben und baulichen Eingriffe wird der Kredit bereitgestellt:
- Flächendämmungen von Mauerwerk und Geschossdecken
- Einbau neuer Fenster und Türen, die nach außen führen
- Ergänzung oder Umbau der vorhandenen Heizungsanlage
- Installation eines Lüftungssystems mit Heizfunktion
- Entstehende gängige Baunebenkosten
- Wiederherstellung sekundärer Merkmale wie Anstriche, Putze und technische Installation
- Aufwendungen für die Baudurchführung
- Besondere Aufwendungen wie Einbruchschutz oder Sonnenschutzvorrichtungen
- Ausstattung und Sicherung der baulichen Maßnahmen und Baustelle
- Indirekte Baufolgen wie das Wiederherstellen von Außenanlagen
Die KfW-Liste umfasst pro Bauwerkabschnitt etwa 20 konkret definierte Tätigkeiten und Bauausführungen, die durch den Kredit abgedeckt werden. Dazu gehören auch vorbereitende und begleitende Notwendigkeiten wie das Schaffen von Erhöhungen oder platzschaffenden Umbau von Dach, Mauerwerk und allen relevanten Gebäudeteilen. Jeder Förderkredit bezieht sich auf eine Wohneinheit. In Mehrfamilienhäuser können Sanierungsmaßnahmen jeweils mit eigenem Antrag parallel finanziert werden.
Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung
In den Portfolio der KfW gibt es ein weiteres Programm, dass bei gleichen Voraussetzungen ebenfalls im Sanierungsfall Anwendung finden kann. Der Unterschied zwischen 151 und 152 ist das Bauziel. Während das Programm 152 auf Einzelmaßnahmen ausgelegt ist, zielt das Programm 151 auf eine Komplettsanierung und der Schaffung eines KfW-Effizienzhauses ab.
Die Erfordernisse und Bedingungen für die Definition eines KfW-Effizienzhauses kommen bei diesem Programm hinzu. Im Komplettsanierungspaket erhöhen sich die Tilgungszuschüsse gegenüber dem Einzelmaßnahmenmodell.
Abwicklung über Hausbank
Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau werden über die Hausbank des Eigentümers abgewickelt. Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Energieberater die Maßnahmen niedergelegt haben, reichen Sie den KfW Programm 152 Antrag über Ihre Hausbank ein. Lassen Sie sich nicht durch Kommentare, alternative Kreditangebote, Umschuldungsangebote, Hypothekenversprechen oder anderweitige „Einmischung“ Ihrer Hausbank beeinflussen. Ihr relevanter Ansprechpartner ist die KfW und Ihre Hausbank ist verpflichtet, als ausführender Mittler zu fungieren.
Kreditmodelle und Laufzeiten
Die KfW stellt ihre Kredite mit 3 Laufzeiten und unterschiedlich langen tilgungsfreien Anlaufzeiten zur Verfügung.
- Kurzfristig mit Laufzeiten zwischen 4 bis 10 Jahren
- Mittelfristig mit Laufzeiten zwischen 11 bis 20 Jahren
- Langfristig mit Laufzeiten zwischen 21 bis 30 Jahren
Die tilgungsfreie Zeit beträgt zwischen 1 bis 5 Jahren und der günstige Kreditzins von unter einem Prozent ist auf 10 Jahre gebunden.