foerderung holzheizung pellets mit taschenrechner
In welcher Höhe für die Holzheizung eine Förderung gewährt wird, ist unter anderem von der Konstruktionsform und der Leistung abhängig. Für eine Pelletheizung mit 43,8 bis 100 kW können Sie den höchsten Zuschuss erzielen.

Im besten Fall erhalten Sie 12.500 Euro, im Minimum werden 3.500 Euro bezahlt.
Liegt die Leistung unterhalb von 43,8 kW, so ist die Höchstförderung auf 8.375 Euro begrenzt. Ein Scheitholzvergaser wird mit 2.000 bis 8.375 Euro gefördert. Die Förderung für eine Hackschnitzelheizung beträgt 3.500 bis 8.375 Euro.

Holzheizung mit Förderung finanzieren: Das Marktanreizprogramm der BAFA

Das Marktanreizprogramm (MAP) wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet. Das Ziel ist der Ausbau von erneuerbaren Energien. Neben Heizungsanlagen der Kategorien Solarthermie und Wärmepumpen werden auch Holzheizungen gefördert, da sie Biomasse als Energieträger verwenden. Die staatliche Förderung der Holzheizung wurde mit den Neuerungen vom 01.04.2015 erhöht. Es wurde ein Zusatzbonus eingeführt, welcher mit der Grundförderung nach dem MAP kombiniert wird. Es wird dadurch eine Erhöhung des MAP Zuschusses von 20 Prozent erzielt. Voraussetzungen für die Gewährung vom Bonus sind der Austausch ineffizienter Anlagen und die Optimierung des kompletten Heizungssystems. Wer auf den Bonus verzichtet, der erhält einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 600 Euro.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Fördermittel

Für die Beantragung der Förderung für die Holzheizung müssen Sie folgende Punkte beachten:

  • Die ausgetauschten Heizungssysteme müssen mindestens zwei Jahre alt sein.
  • Die Gelder für die Basisförderung müssen von Privatpersonen innerhalb von neun Monaten beantragt werden.
  • Anträge für finanzielle Zuwendungen für die Ertragsvisualisierung erneuerbarer Energien dürfen nicht mehr nach der Durchführung gestellt werden.
  • Bereits staatlich geförderte Anlagen können im Falle von Optimierungen erneut finanziell unterstützt werden.
  • Unternehmen können ebenfalls eine Förderung beantragen.

Die KfW

Die KfW unterstützt umweltfreundliche Modernisierungen. Sie können für Ihre Holzheizung eine Förderung beantragen, müssen jedoch beachten, dass der Antrag vor der Durchführung gestellt werden muss. Die Kreditprogramme 167 und 153 lassen sich mit einer Förderung der BAFA kombinieren. Sie beziehen sich auf die Modernisierung von bestehenden Heizungen beziehungsweise auf den Neubau. Der KfW-Zusatzkredit 167 gewährt einen Kreditrahmen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Der KfW-Kredit 153: Varianten im Überblick

Konditionen

Betrag

Zinsbindung 10 Jahre
effektiver Sollzins 0,75 Prozent
Laufzeit 1. 4 bis 10 Jahre bei einer tilgungsfreien Zeit von 1 bis 2 Jahren
2. 11 bis 20 Jahre bei einer tilgungsfreien Zeit von 1 bis 3 Jahren
3. 21 bis 30 Jahre bei einer tilgungsfreien Zeit von 1 bis 5 Jahren

KfW-Zusatzkredit 167: Konditionen im Überblick

Die Eckdaten zu den verfügbaren Zuschüssen sind:

  • effektiver Sollzins: 1,46 %
  • Laufzeit: 4 bis 10 Jahre
  • Tilgungsfreie Zeit: 1 bis 2 Jahre
  • Zinsbindung: 10 Jahre

Sollte das Haus nach dem Bau beziehungsweise dem Kauf einen höheren Energiestand erfüllen, so kann ein zusätzlicher Zuschuss von zehn Prozent (KfW-Effizienzhaus 40) oder fünf Prozent (KfW-Effizienzhaus 55) als Tilgungszuschuss beantragt werden.

Die BAFA

Die Basisförderung der BAFA beträgt für Pelletheizungen 3.000 bis 8.000 Euro, für Hackschnitzelheizungen 3.500 Euro und für Holzvergaser 2.000 Euro. Anstelle der Basisförderung können Sie die Innovationsförderung beantragen, sollte die Holzheizung über einen Partikelabscheider verfügen oder mit der Brennwerttechnik ausgestattet sein. Wird eine Modernisierung vorgenommen und eine bestehende Heizung wird mit diesen Eigenschaften versehen, so erhalten Sie 750 Euro Fördergelder. Die Förderung für die Holzheizung hängt von verschiedenen Punkten, beispielsweise der kW-Zahl ab. Ein Pelletkessel ohne Pufferspeicher beispielsweise wird im Bereich des Bestandes mit mindestens 4.500 Euro, jedoch 80 Euro pro kW gefördert.