Pelletheizung Förderung
Sparen Sie jetzt bares Geld beim Heizen mit Holz mit der staatlichen Förderung für Pelletheizungen. Informationen zur Förderhöhe und zu den Voraussetzungen im kompakten Förderüberblick zusammengefasst:

Förderinstitut ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (kurz: BAFA). Es vergibt im Rahmen des Marktanreizprogramms Zuschüsse für Pelletanlagen (Kessel und Ofen)
mit einer Leistung von 5 bis 100 kW. Aber auch die KfW fördert das Heizen mit Biomasse. Auf folgende Programme können Heizungsmodernisierer zurückgreifen.

Pelletheizung Förderung über Marktanreizprogramm (MAP) des BAFA

In seiner veröffentlichten Übersicht zur Förderung von Pelletheizungen unterscheidet das Ministerium zwischen der Basisförderung, der Innovationsförderung und der Zusatzförderung:

Die Basisförderung

Über die Basisförderung erhalten Immobilieneigentümer und Hausbesitzer mindestens 2.000 Euro für einen wasserführenden Pelletofen. Für einen Pelletkessel liegt die Mindestförderhöhe bei 3.000 Euro. Wichtig ist: Die Basisförderung gilt lediglich für Heizungssanierungen in Bestandsgebäuden.

Innovationsförderung des BAFA für Pelletbrennwertkessel

Besitzer von Neubauten erhalten eine Innovationsförderung für Pelletbrennwertkessel in Höhe von mindestens 3.000 Euro. Ergänzen Bauherren den Kessel mit einem Pufferspeicher mit einem Fassungsvolumen von 30 Liter pro kW, erhöht sich der Förderbetrag um 500 Euro auf 3.500 Euro. In Bestandsgebäuden fällt die Innovationsförderung für Pelletkessel mit Brennwerttechnik noch höher aus. So erhalten Verbraucher für Kessel mit einer Leistung von 5 bis 37,5 kW in einer bestehenden Immobilie 4.500 Euro. Mit zusätzlichem Pufferspeicher können sich Besitzer einer Pelletbrennwertheizung über 5.250 Euro freuen. Die nachstehende Tabelle zeigt die Förderhöhen in Abhängigkeit der Leistung und der Art der Pelletheizung.

Art der Pelletheizung

Leistung in kW

Innovationsförderung Neubau (€)

Innovationsförderung Bestandsimmobilien (€)

Pelletbrennwert-
kessel
5 bis 37,5 3.000 4.500
37,6 bis 100 80 Euro pro kW,
aber mind. 3.000
80 Euro pro kW aber mind. 4.500
Pelletbrennwert-
kessel mit
Pufferspeicher
5 bis 43,7 3.500 5.250
43,8 bis 100 80 Euro pro kW,
aber mind. 3.500
80 Euro pro kW,
aber mind. 5.250

 Zusatzförderung

Die Zusatzförderung wird zusätzlich zur Basis- oder Innovationsförderung gewährt, sofern die Pelletheizung mit einer Solaranlage oder Wärmepumpe kombiniert wird. Der Förderbetrag beläuft sich pauschal auf 500 Euro.

Voraussetzung zur Förderung von Pelletheizungen nach MAP

  • es muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden
  • der Wirkungsgrad des Pelletkessels liegt bei mindestens 89 Prozent
  • die Feinstaubemissionen betragen max. 20 mg/Kubikmeter
  • der Kessel emittiert max. 200 mg Kohlenstoffdioxid pro Kubikmeter

Der Antrag für die Bewilligung der Förderung für Pelletheizungen ist noch vor der Auftragsvergabe an einen Heizungsbauer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen zu stellen. Alle Antragsformulare sind auf der Internetseite des BAFA zu finden. Unsere Kesselheld Kundenberater stehen Ihnen bei weiteren Fragen gern zur Seite.

Anreizprogramm Energieeffizienz APEE der Bundesregierung

Um weitere Anreize für das Heizen mit Holz zu setzen, hat die Bundesregierung die Förderung für Pelletheizungen zum 1. Januar 2016 weiter verbessert. Denn seit dessen Einführung können Heizungskunden einen Zusatzbonus von 20 Prozent auf den Gesamtförderbetrag aus dem Marktanreizprogramm beantragen. Hinzu kommen weitere 600 Euro, die die Bundesregierung einmalig für die Heizungsoptimierung und der damit beabsichtigten Verbesserung der Energieeffizienz auszahlt. Dieses Förderprogramm gilt vorerst bis zum 31.12.2018.

Pelletheizung Förderung am Beispiel einer Brennwertheizung mit Pufferspeicher

 

Innovationsförderung nach MAP

+ APEE Förderung

= Fördersumme

Brennwertkessel mit Puffer-
speicher 
20 % auf 5.250 Euro Zuschuss für
die Optimierung der
Heizungsanlage
=6.900
5.250 Euro +1.050  +600

Voraussetzungen zur Förderung von Pelletheizungen nach APEE

  • Hydraulischer Abgleich des Pelletkessels durch einen befugten Fachmann
  • das gesamte Heizungssystem wird optimiert (Dimensionierung, passgenaue Einstellung der Heizkurve)
  • Austausch einer veralteten ineffizienten Heizungsanlage durch einen modernen Pelletbrennwertkessel oder Ergänzung durch Solarthermie
  • die Altanlage wurde zuvor nicht mit Brennwerttechnik betrieben und unterliegt nicht der Kesselaustauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt seit dem 01.01.2016

KfW Programm 167 Ergänzungskredit für Altbauten

Sofern die alte Heizungsanlage auf erneuerbare Energieträger wie Holzpellets umgestellt wird, greift das Programm 167 der KfW-Förderung. Hierbei müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs über einen Fachmann
  • Die Bauanzeige für die Immobilie muss noch vor dem 01.02.2002 datiert worden sein
  • Heizungsinstallation vor dem 01.01.2009
  • Die Leistung des Pelletkessel liegt innerhalb des Leistungsbereichs von 5 bis 100 kW

Im Rahmen des KfW Förderprogrammes erhalten Heizungsbesitzer einen Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre und der effektive Jahreszins liegt bei 1 Prozent. Der KfW Kredit 167 lässt sich mit der BAFA Förderung für Pelletheizungen kombinieren.

Sie haben weitere Fragen? Unsere Kunden- und Energieberater erläutern Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne Ihre individuelle Heizungsfinanzierung. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und sichern Sie sich die Förderung für Pelletheizungen bei Ihrem Investitionsvorhaben.