Wie lässt sich beim Heizungskauf Geld sparen? Und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die Bereitstellung des notwendigen Kapitals? Diese Fragen beschäftigen viele Hausbesitzer vor dem Heizungskauf. Schließlich fallen bei der Anschaffung einer Gasheizung Kosten von etwa 6.500 bis 9.000 Euro inklusive Einbau und Zubehör an.

Gasheizung Förderung*Stand November 2016

Wer Fördermittel beantragt, kann die Investitionskosten um mehrere hundert Euro senken und auch bei derzeit unzureichend vorhandenen liquiden Mitteln eine Heizungssanierung vornehmen. Finden Sie jetzt mit unserem Förderratgeber für die Gasheizung passende Finanzierungsprogramme für Ihr Modernisierungsprojekt und senken Sie Ihre Investitionssumme um bis zu 15 Prozent beispielsweise mit einem KfW-Zuschuss. Welche Möglichkeiten es gibt, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

Gas-Brennwertheizung: Förderung von BAFA und KfW

Grundsätzlich unterscheidet die Kreditanstalt für Wiederaufbau zwischen Programmen für Kreditnehmer als auch für Selbstzahler mit ausreichend angespartem Budget. Auch BAFA und Energieversorger leisten über Zuschüsse und Boni einen Beitrag zur Förderung von Brennwertthermen.

Gastherme: Förderung über Kreditprogramm 151 / 152 der KfW

Mit den beiden Krediten 151 und 152 unterstützt die Förderbank Bauherren und Hausbesitzer bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden bzw. bei der Realisierung eines Effizienzhausstandards. Im Heizungsbereich sind im Rahmen der Kreditvergabe Einzelmaßnahmen förderfähig. Diese umfassen sowohl die vollständige Erneuerung der Gasheizung als auch die Optimierung bereits in Funktion genommener Heizungen, sofern diese älter als 2 Jahre sind.

Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die genauen Kreditkonditionen wie Laufzeiten und Zinsen der KfW-Kredite.

Gasheizung Förderung und Programme der KfW

Konditionen

 

 

Einzelmaßnahmen oder Heizungspaket nach Programm 151 und 152

 

Maximale Kredithöhe: 50.000

Effektiver fester Jahreszins von 0,75 Prozent

Laufzeit: 10, 20 oder 30 Jahre

 

Zudem stellt die KfW auch ein sogenanntes Maßnahmenpaket für Gasheizungen zur Verfügung. Dieses Heizungspaket, das über das Anreizprogramm Energieeffizienz gefördert wird unterstützt den Kesseltausch veralteter Anlagen in Kombination mit einer optimalen Einstellung und bedarfsgerechten Anpassung der Heizleistung.

Achtung! Folgende Voraussetzungen haben Bauherren für die Inanspruchnahme des Heizungspakets zu erfüllen:

  • Austausch einer alten Heizung ohne Brennwerttechnik
  • der in die Jahre gekommene Gaskessel unterliegt nicht der Austauschpflicht nach § 10 der Energiesparverordnung
  • die gesamte Heizungsanlage wird optimiert

Tipp

Wird der Austausch einer alten Heizung gegen einen effizienten Wärmezeuger mit einer Heizungsoptimierung verbunden greift das Heizungspaket im KfW Programm. Es gewährt Bauherren seit April 2016 einen Tilgungszuschuss auf die Darlehenssumme. Im Programm 152 beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent (maximal 6.250 Euro). Förderungsfähige Einzelmaßnahmen sind nach der KfW Förderung im Gebäudebestand neben der Heizungserneuerung und – optimierung auch die Erneuerung von Türen und Fenstern, Wärmedämmungsmaßnahmen und der Austausch oder die Montage einer Lüftungsanlage.

Das Kreditprogramm 151 sieht je nach Erreichen der jeweiligen KfW-Effizienzhausstufe gestaffelte Tilgungszuschüsse vor. Für das KfW Effizienzhaus 55 erhalten Bauherren einen Zuschuss von 27,5 Prozent, jedoch maximal 27.500 Euro.

Allgemeine Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von KfW- Krediten:

  • die Bauanzeige Ihres Hauses muss vor dem 01.01.2002 datiert sein
  • der Heizungsinstallateur führt einen hydraulischen Abgleich bei der neuen Anlage durch
  • lediglich Eigentumswohnungen und Immobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser), die vom Bauherren selbst genutzt oder vermietet werden fallen unter die Zulassungskriterien der KfW
  • der Antrag ist noch vor dem Kauf und der Montage der Gasheizung zu stellen
  • beauftragen Sie einen Energieberater. Dieser kennt sich mit allen Fristen und Kriterien bestens aus und erstellt Ihnen wichtige Dokumente, die Sie zur Vorlage bei der KfW benötigen

Gasheizung: Förderung über Zuschussprogramm 430

Auch Barzahler erhalten beim Kauf der neuen Gasheizung finanzielle Unterstützung. So gewährt die KfW-Bank zwei verschiedene Zuschusshöhen. Demzufolge zahlt das Förderinstitut für Einzelmaßnahmen (Heizungserneuerung oder Optimierung) 10 Prozent der Nettoinvestitionssumme. Der maximale nicht zurückzuzahlende Betrag liegt dabei bei 5.000 je Wohneinheit. Für das Heizungspaket erhalten Bauherren eine Zuschusshöhe von 15 Prozent (maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit).

Die Energieexperten von Kesselheld erstellen in Zusammenarbeit mit Ihnen gern einen individuellen Plan für die Förderung Ihrer Gastherme. Unser Kundendienst kalkuliert sowohl lokale als auch regionale Fördermittel in Ihr individuelles Heizungsangebot ein. Wenn Sie Ihre Gastherme austauschen, haben Sie die anfallenden Kosten und Einsparungen gleichzeitig im Blick.

BAFA- Förderung für die Umstellung der Heizung

Zur Finanzierung von Gasheizungen stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen kein gesondertes Förderprogramm zur Verfügung. Es handelt sich vielmehr um eine Zusatzförderung aus der BAFA-Förderung für Solaranlagen. Wenn beim Kauf einer Solaranlage auch die alte Gasheizung gegen eine moderne Gasbrennwertheizung ausgetauscht wird, erhalten Verbraucher eine Brennwertthermen Förderung. Hierbei handelt es sich um einen Kesseltausch Bonus von 500 Euro.