BAFA Antrag

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) realisiert den politischen Willen des Ministeriums für Wirtschaft und Energie, nachhaltige und regenerative Energienutzung zu fördern. Bei einer BAFA Förderung handelt es sich um Zuschüsse. Anders als bei Kreditprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind die Kostenbeteilungen rückzahlungsfrei.

Welche Förderprogramme gibt es?

Die Programme der BAFA Förderung sind teilweise mit anderen Förderungen kombinierbar. Als Energieträger für eine energetische Haussanierung definiert der BAFA Antrag Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung, Solarkraft und Wärmepumpen. Zusätzlich kann eine Innovationsförderung auf nachträgliche Optimierungen und energieeffiziente Installationsnachbesserungen beantragt werden. Jeder BAFA Antrag folgt formalen Kriterien, die über den Erfolg entscheiden.

Welche Heizungsarten und Programme werden gefördert?

Seir dem 1.1.2018 haben sich die Antragsfristen für den BAFA Antrag geändert. Seit diesem Stichtag haben Heizungsmodernisierer den Förderantrag noch vor der Auftragsvergabe an einen Heizungsbauer beim Förderinstitut einzureichen. Grundsätzlich förderfähig sind Heizungsarten auf Basis von erneuerbaren Energiequellen. Dazu zählen Pelletheizungen, Wärmepumpen oder eine solarthermische Anlage.

Grundlagen

Allen Förderprogrammen gleich sind die Grundunterlagen. Der Förderung und dem Antrag für die Heizung sind beizufügen:

Für die Kraft-Wärme-Kopplung wird der BAFA Antrag vorab eingereicht und anschließend beginnt die Umsetzungsphase von bis zu neun Monaten. Ab Inbetriebnahme gelten zwei Monate als Einreichfrist für die Verwendungsnachweise. Innovationsförderungen wie eine Wärmepumpe im Neubau sind vor dem Erwerb und der Installation zu beantragen.

Schritt für Schritt

Die Antragsformulare stehen online zur Verfügung. Das Vorgehen unterscheidet sich bei den einzelnen Energieformen:

Sonnenenergie

  • Noch vor der Auftragsvergabe online beim BAFA beantragen
  • Systemkonzeption
  • Fachunternehmerbestätigung und Gebäudenutzungsbelege

Biomasseanlagen

  • Noch vor der Auftragsvergabe online beantragen
  • Technische Spezifikation des Wärmetauschsystems
  • Fachunternehmerbestätigung einschließlich hydraulischer Abgleichsbestätigung
  • Gegebenenfalls Rechnungen der Bestandstechnik und Altanlage

Wärmepumpen

  • Hydraulische Abgleichsbestätigung
  • Energiebedarfsausweis

Kraft-Wärme-Kopplung

  • Mehrstufiges Antragsverfahren, das vor Baubeginn einsetzt
  • Systemangebot des Anbieters und Speicherangebot des Herstellers in Kopie
  • Energieeffizientes (Klasse A) Umwälzpumpenangebot des Herstellers in Kopie
  • Nach Erhalt der Bestätigungsschreibens (Zuwendungsbescheid) Installationsbeginn
  • Entsprechend Vorgaben und Formularen des Zuwendungsbescheides vorgehen

Formale Rahmenbedingungen

Vor jeder Bau- und Sanierungsmaßnahme und einem BAFA Antrag ist das Prüfen der zugelassenen Anlagen und Bauteile erforderlich. Alle den Innovationsförderungen unterworfenen Programme haben abweichende zeitliche Beantragungsfristen.

Unser Tipp

Generell ist es empfehlenswert, die Bandbreite und Förderprogramme vor dem Beginn jeder Maßnahme und dem Kauf von Geräten und Material zu recherchieren.

Neben energieträgerabhängigen Förderungen stehen auch Anreizprogramme und Zusatzförderungen zur Auswahl. Das Hinzuziehen eines unabhängigen Energieberaters ist immer zu empfehlen.

Hersteller von Heizungs- und Warmwassererzeugungsanlagen zielen mit ihren Förderungskenntnissen naturgemäß auf ihre eigenen Produkte ab. Ein Abgleich mit Förderungen anderer Träger wie der KfW, Kommunen, Ländern und Regionen verhindert zukünftige Förderungsausschlüsse oder wirtschaftlich nachteilige Zuschusshöhen.

Höhe der Zuschüsse

Die Basisförderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle variieren nach Anlagenspezifikation:

  • Solarenergie wird nach Kollektorenfläche bis zu 40 Quadratmeter mit 90 Euro pro Quadratmeter, darüber hinaus mit 45 Euro pro Quadratmeter gefördert. Für den Ausbau vorhandener Kollektorenflächen gibt es 50 Euro pro hinzukommenden Quadratmeter.
  • Biomasseanlagen für Scheitholz und Hackschnitzel erhalten 2.000 beziehungsweise 3.500 Euro als Pauschale. Pelletheizungen bezuschusst das Förderinstitut je nach technischer Ausführung und Leistung. Die niedrigsten Förderbeträge beginnen ab 2.000 Euro.
  • Wärmepumpen im Luft-Wasser-Betrieb erhalten je nach Leistungsstärke 1.300 oder 1.600 Euro. Die Zuschüsse für Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen starten ab mindestens 4.000 Euro. Eine förderungsfähige Pufferspeichereinheit erhält 500 Euro extra.
  • Kraft-Wärme-Kopplung wird bis 20 Kilowatt Leistung mit Beträgen zwischen 1.900 und 3.500 Euro bezuschusst.

Neben Basisförderungen gibt es Bonus- und Innovationsförderungsprogramme. Einzelmaßnahmen können 500 bis 850 Euro Zuschuss pauschal oder Quadratmeterpauschalen von 90 bis 180 Euro einbringen.