Förderung für den Heizungstausch im Eigenheim

Wer seine alte Heizung erneuern möchte, kann dafür staatliche Förderung erhalten. Früher gab es den sogenannten Kesseltauschbonus für den Einbau eines Brennwertkessels. Diese Programme wurden jedoch abgelöst: Seit 2024 läuft die Förderung des Heizungswechsels über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, abgewickelt durch die KfW. Entscheidend ist heute, dass die neue Heizung überwiegend erneuerbare Energie nutzt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der klassische Kesseltauschbonus für Brennwertkessel existiert nicht mehr. Reine Gas- oder Ölheizungen sind seit 2024 nicht mehr förderfähig.
  • Der Heizungstausch wird über das KfW-Programm 458 gefördert, mit einer Grundförderung von 30 Prozent und Boni von insgesamt bis zu 70 Prozent.
  • Wichtig sind die richtige Reihenfolge (Antrag vor Auftrag), ein hydraulischer Abgleich und eine regenerative Heizung.

Vom Kesseltauschbonus zur Heizungsförderung

Der frühere Kesseltauschbonus des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie das Programm 430 der KfW förderten den Einbau moderner Brennwertkessel, oft in Kombination mit einer Solarthermieanlage. Diese Programme sind ausgelaufen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz hat sich die Förderlogik grundlegend geändert: Gefördert wird heute der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Eine reine Gas- oder Ölheizung ist nicht mehr förderfähig, gefördert werden zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder der Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Heizungsförderung über die KfW

Seit 2024 stellen private Eigentümer den Antrag im KfW-Programm 458, der Heizungsförderung für Privatpersonen im Wohngebäude.

Die Zuschüsse setzen sich aus der Grundförderung und mehreren Boni zusammen:

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten, einkommensunabhängig.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für den Austausch einer alten fossilen Heizung durch selbst nutzende Eigentümer. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 auf 12 Prozent, danach halbjährlich um vier Prozentpunkte, und läuft im August 2028 aus.
  • Einkommensbonus: bis zu 40 Prozent für selbst nutzende Eigentümer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro).
  • Maximale Förderung: in der Summe bis zu 70 Prozent, in der untersten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese sind bei der ersten Wohneinheit auf 28.000 Euro gedeckelt, woraus sich ein maximaler Zuschuss von rund 19.600 Euro (bei 80 Prozent bis zu 22.400 Euro) ergibt.

Für ein Einfamilienhaus werden Kosten bis zu einer festgelegten Obergrenze berücksichtigt, sodass sich ein maximaler Zuschuss von bis zu 19.600 Euro ergeben kann.

Wichtige Voraussetzungen

Damit der Antrag gelingt, sind einige Punkte zu beachten. Die geförderte Heizung muss ein erneuerbares System sein, etwa eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung. Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist Pflicht, damit alle Räume gleichmäßig versorgt werden und die Anlage effizient arbeitet. Entscheidend ist außerdem die Reihenfolge: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie einen bindenden Auftrag an den Heizungsinstallateur vergeben. Verträge sollten deshalb unter dem Vorbehalt der Förderzusage geschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Kundenportal der KfW, nachdem der Fachbetrieb die nötige Bestätigung ausgestellt hat.

So gehen Sie vor

Zuerst holen Sie Angebote ein und klären mit dem Fachbetrieb oder einem Energieberater, ob die alte Anlage die Voraussetzungen erfüllt: Sie muss funktionsfähig sein und darf nicht bereits stillgelegt sein, denn gefördert wird der Ersatz, nicht die Ergänzung einer toten Heizung. Anschließend schließen Sie den Vertrag mit Förderungsvorbehalt und stellen den Antrag bei der KfW. Die eigentliche Heizungsmodernisierung beginnt erst nach der Zusage. Erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten, die innerhalb einer festgelegten Frist abgeschlossen sein müssen. Nach Fertigstellung reichen Sie die Nachweise ein, unter anderem den Nachweis über den hydraulischen Abgleich, die Rechnung über die neue Anlage sowie gegebenenfalls über hocheffiziente Umwälzpumpen. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf. Die Warmwasserbereitung und die Heizungsunterstützung lassen sich in ein modernes System einbinden, etwa über einen Pufferspeicher.

Was Sie sonst noch beachten sollten

Die Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst, unter anderem bei den Bonushöhen und den förderfähigen Kosten. Informieren Sie sich deshalb vor der Antragstellung stets über die aktuell geltenden Konditionen, da sich Details kurzfristig ändern können. Neben der KfW-Förderung gibt es häufig zusätzliche Programme der Bundesländer und Kommunen, die sich teils mit der Bundesförderung kombinieren lassen. Ein Blick auf regionale Angebote lohnt sich daher. Der Umstieg auf eine moderne, klimafreundliche Heizung senkt langfristig die Energiekosten, verbessert die Energieeffizienz des Gebäudes und macht Sie unabhängiger von steigenden CO2-Preisen auf fossile Brennstoffe. Für die Höhe des Zuschusses zählt vor allem der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent, den nur erhält, wer eine funktionsfähige alte Öl-, Kohle- oder Gasheizung ersetzt und nachweislich stilllegt. Wer den Klimageschwindigkeitsbonus nutzen will, sollte nicht zu lange warten: Ab 1. Februar 2027 sinkt er auf 12 Prozent, danach halbjährlich um vier Prozentpunkte, und im August 2028 läuft er aus. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur KfW-Förderung sowie zu den passenden Heizsystemen.

Warum sich der Umstieg lohnt

Auch wenn der Antragsprozess auf den ersten Blick aufwendig wirkt, lohnt sich die Förderung erheblich. Mit einer Grundförderung von 30 Prozent und den kombinierbaren Boni lässt sich ein großer Teil der Investitionskosten decken, sodass der Eigenanteil für eine moderne Heizung deutlich sinkt. Gleichzeitig profitieren Sie von niedrigeren Betriebskosten, denn eine Wärmepumpe oder eine andere erneuerbare Heizung ist unabhängiger von den steigenden Preisen für fossile Brennstoffe. Wer den Klimageschwindigkeitsbonus nutzen möchte, sollte den Austausch nicht zu lange aufschieben, da dieser Bonus ab dem 1. Februar 2027 schrittweise sinkt und im August 2028 ausläuft. Eine frühzeitige Planung sichert Ihnen die aktuell hohen Fördersätze und einen reibungslosen Ablauf.

Zusammengefasst gibt es den klassischen Kesseltauschbonus für Brennwertkessel nicht mehr. An seine Stelle ist die Heizungsförderung über das KfW-Programm 458 getreten, die den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme mit bis zu 70 Prozent (in der untersten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent) bezuschusst. Reine Gas- oder Ölheizungen sind nicht mehr förderfähig. Wer die Förderung nutzen möchte, muss den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen, einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen und eine Heizung mit überwiegend erneuerbarer Energie wählen. Da sich die Bedingungen ändern können, sollten Sie sich vor der Entscheidung stets über den aktuellen Stand informieren und beraten lassen.