
Wärmepumpen werden mit Strom betrieben, ein Brennstoff kommt nicht zum Einsatz. Weil eine Wärmepumpe je nach Effizienz das Drei- bis Fünffache der eingesetzten Stromenergie als Wärme liefert, entscheidet der Strompreis maßgeblich über die Betriebskosten. Viele Stromversorger bieten einen speziellen Wärmepumpentarif an, der günstiger ist als der normale Haushaltsstrom. Ein solcher Tarif kann die laufenden Kosten spürbar senken. Dieser Ratgeber erklärt, wie ein Wärmepumpentarif funktioniert, welche Zähler nötig sind und worauf Sie beim Vergleich achten sollten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Wärmepumpentarif ist ein vergünstigter Stromtarif für den Betrieb der Wärmepumpe. Voraussetzung ist meist ein separater Zähler, der den Wärmepumpenstrom getrennt vom Haushaltsstrom erfasst.
- Seit 2024 profitieren steuerbare Wärmepumpen über § 14a EnWG von reduzierten Netzentgelten. Die Ersparnis liegt je nach Netzgebiet grob bei 110 bis 190 Euro pro Jahr, im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung bei Engpässen kurzzeitig dimmen.
- Neben klassischen Tarifen mit Hoch- und Niedertarif gewinnen dynamische, stundengenaue Stromtarife an Bedeutung. Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich, da sich mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen lassen.
Wie ein Wärmepumpentarif funktioniert
Grundvoraussetzung für einen Wärmepumpentarif ist in der Regel eine getrennte Messung: Der Verbrauch des Wärmepumpenstroms wird über einen eigenen Zähler erfasst, unabhängig vom übrigen Haushaltsstrom. Dafür wird entweder ein zweiter Zähler installiert oder ein moderner Zähler mit getrennter Registrierung genutzt. Der niedrigere Preis ergibt sich daraus, dass der Netzbetreiber Wärmepumpen als steuerbare Verbraucher behandeln darf und dafür günstigere Netzentgelte gewährt.
Zählerarten im Überblick
Für den Bezug von Wärmepumpenstrom sind zwei Zählerarten üblich. Der Doppeltarifzähler, auch Zweitarifzähler genannt, verfügt über zwei Zählwerke und erfasst Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) getrennt. Der Nachtstrom im Niedertarif ist dabei günstiger. Der Eintarifzähler besitzt dagegen nur ein Zählwerk und rechnet den gesamten Verbrauch zu einem einheitlichen Tarif ab. Für einen echten Wärmepumpentarif mit reduziertem Preis ist meist ein separater Zähler oder ein moderner Messeinrichtungszähler erforderlich.
Reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG
Seit dem 1. Januar 2024 gilt für neu angeschlossene steuerbare Verbrauchseinrichtungen die Regelung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Wärmepumpen mit einer Leistung über 4,2 Kilowatt zählen dazu. Im Gegenzug für ein reduziertes Netzentgelt darf der Netzbetreiber die Leistung der Wärmepumpe in seltenen Fällen von Netzengpässen kurzzeitig drosseln, ohne die Beheizung des Hauses zu gefährden. Die Ersparnis bei den Netzentgelten liegt je nach Netzgebiet grob bei 110 bis 190 Euro pro Jahr. Alternativ ist eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises möglich. Diese Regelung ist einer der Gründe, warum sich der Betrieb einer Wärmepumpe über die Jahre rechnet.
Klassische und dynamische Tarife
Früher wurden Wärmepumpentarife meist nur von regionalen Grundversorgern angeboten. Heute führen fast alle überregionalen Energieversorger entsprechende Produkte. Da ein Wechsel nach Ablauf der Vertragslaufzeit unkompliziert möglich ist, sollten Sie die Angebote vergleichen. Pro Jahr lassen sich dabei mehrere Hundert Euro sparen. Achten Sie neben dem Arbeitspreis auf den Grundpreis, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist.
An Bedeutung gewinnen zusätzlich dynamische Stromtarife. Sie orientieren sich am stündlich schwankenden Börsenstrompreis. In Kombination mit einer Wärmepumpe und einem Pufferspeicher lässt sich der Betrieb gezielt in günstige Stunden verlegen, etwa wenn viel Wind- oder Solarstrom verfügbar ist. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, das im Zuge des Smart-Meter-Rollouts zunehmend verbaut wird. Wer den Wärmepumpenstrom zusätzlich mit einer eigenen Photovoltaikanlage ergänzt, kann die Bezugskosten weiter senken.
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
Beim Vergleich verschiedener Wärmepumpentarife lohnt sich ein Blick über den reinen Arbeitspreis pro Kilowattstunde hinaus. Wichtig sind der jährliche Grundpreis, die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und mögliche Preisgarantien. Manche Anbieter locken mit einem günstigen Preis im ersten Jahr, der danach steigt. Auch die Frage, ob der Tarif einen separaten Zähler voraussetzt und wer die Kosten für dessen Einbau und Messung trägt, sollten Sie klären, da diese den rechnerischen Vorteil schmälern können. Achten Sie zudem auf den Strommix: Ein Tarif mit hohem Anteil erneuerbarer Energien passt gut zum Anspruch einer Wärmepumpe an eine niedrige CO2-Bilanz.
Ein Wechsel des Anbieters ist nach Ablauf der Laufzeit unkompliziert und lässt sich oft online abwickeln. Da sich die Strompreise laufend verändern, kann es sich lohnen, den Tarif regelmäßig zu überprüfen. Wer einen separaten Zähler besitzt, ist beim Bezug des Wärmepumpenstroms flexibel und kann diesen unabhängig vom Haushaltsstrom bei einem anderen Anbieter beziehen.
Kosten realistisch einschätzen
Wie hoch die jährlichen Stromkosten ausfallen, hängt vom Verbrauch und von der Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe ab. Als grober Anhaltspunkt liegt der jährliche Stromverbrauch einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus häufig im Bereich mehrerer Tausend Kilowattstunden. Je effizienter die Anlage arbeitet und je niedriger die Vorlauftemperatur ist, desto weniger Strom wird benötigt. Ein günstiger Wärmepumpentarif, reduzierte Netzentgelte und eine hohe Jahresarbeitszahl sorgen zusammen dafür, dass die Wärmepumpe im laufenden Betrieb deutlich sparsamer ist, als es der reine Strompreis zunächst vermuten lässt. So behalten Sie die tatsächlichen Kosten im Blick und stellen sicher, dass der günstige Tarif nicht durch versteckte Neben- und Messkosten wieder aufgezehrt wird. Ein sorgfältiger Vergleich vor Vertragsabschluss zahlt sich daher fast immer aus und schafft Klarheit über die tatsächliche Ersparnis.
Häufige Fragen zum Wärmepumpentarif
Was ist ein Wärmepumpentarif?
Ein vergünstigter Stromtarif für den Betrieb der Wärmepumpe. Voraussetzung ist meist ein separater Zähler, der den Wärmepumpenstrom getrennt erfasst.
Was bringt § 14a EnWG?
Seit 2024 profitieren steuerbare Wärmepumpen von reduzierten Netzentgelten. Die Ersparnis liegt je nach Netzgebiet grob bei 110 bis 190 Euro im Jahr.
Was ist der Gegenwert?
Der Netzbetreiber darf die Leistung bei angespanntem Netz vorübergehend begrenzen. Eine vollständige Abschaltung ist dabei nicht vorgesehen.
Brauche ich zwingend einen zweiten Zähler?
Für den klassischen Wärmepumpentarif in der Regel ja. Es gibt daneben Modelle mit gemeinsamer Messung; welche Variante günstiger ist, hängt vom Verbrauchsprofil ab.
