Trinkwasserverordnung
Trinkwasser gilt als Lebensmittel und wird seit 2001 von einer gesetzlichen Trinkwasserverordnung begleitet. Aufbauend auf dem Deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Verordnung die Trinkwasserbeschaffenheit, die Wasseraufbereitung, die Verpflichtungen der Versorger. Sie schreibt aber auch Überwachungswege und Kontrollmechanismen vor.

Trinkwasserverordnung: Neuerung für 2017

In der Trinkwasserverordnung von 2017 betreffen die Neuerungen im Wesentlichen einige Grenzwerte, die erhöht oder abgesenkt werden und die Handhabung labortechnischer Untersuchungen. Der ersten Ausführung folgen nahezu permanent jährlich modifizierte Varianten. Die jeweils neue Verordnung berücksichtigt Änderungen in allen vier Regelungsbereichen.

Im Vergleich zur Trinkwasserverordnung von 2016 steigt der Grenzwert von Blei, Kupfer und Nickelanteil, während der Wert für Chrom gesunken ist. Umfang und Frequenz von Kontrollprobeentnahmen sind abhängig vom Verschmutzungsrisiko. Labore dürfen noch direkt von Versorgern beauftragt werden und unterliegen gegenüber der zuständigen Gesundheitsbehörde einer Meldepflicht bei Keimbefall.

Berührungspunkte von Trinkwasser und der eigenen Heizung

Die Trinkwasserverordnung ist für Heizungskäufer wichtig, da die Warmwasserversorgung mit sogenanntem Brauchwasser durch Trinkwasser gespeist wird. Auch Trinkwasserspeicher, die als Puffer für die Heizung oder zur Wärmegenerierung durch einen eingebauten Wärmetauscher dienen, nutzen Trinkwasser.

Infos zur Trinkwasserverordnung

Die Verordnung definiert folgenden Wasserbedarf als Trinkwasser:

  • Koch- und Trinkwasser sowie Wasser zur Speisezubereitung
  • Jedes zur Körperpflege und hygienischen Pflege genutzte Wasser
  • Reinigungswasser für Gegenstände, die dauerhaft mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen (Kleidung)

Die Trinkwasserversorgungsanlagen sind streng getrennt von anderen Wasserarten wie Grau- oder Heizwasser zu betreiben. Mindestbewegungsraten und Temperaturen sind einzuhalten, um bakterielle Verunreinigungen zu vermeiden.

Ziel der Trinkwasserverordnung

Die meist verallgemeinernd als Grenzwert bezeichneten Belastungsobergrenzen, die im Trinkwasser vorhanden sein dürfen, unterteilen sich in mehrere Wertgruppen. Zielsetzung der Trinkwasserverordnung ist die Gesundheitserhaltung bei Konsum für Verbraucher. Dabei wird für den dauerhaften und lebenslangen Konsum ein Leitwert zugeordnet. Er beschränkt sich auf den Anteil oder die Konzentration von giftigen Stoffen. Sie dürfen bei lebenslanger Aufnahme keine gesundheitlichen Schäden hervorrufen oder verursachen.

Differenzierte Messung und Beurteilung von Inhaltsstoffen

Ergänzend existieren sogenannte Maßnahmewerte, die über den Leitwerten liegen und kurzzeitig erreicht werden dürfen. Als nicht giftig, aber artfremd und in einigen Fällen als gesundheitsbeeinträchtigend eingestufte Inhaltsstoffe sind durch einen gesundheitlichen Orientierungswert begrenzt. Alle Werte dieser drei Kategorien bewegen sich stoffabhängig zwischen einem und drei Mikrogramm pro Liter.

Eine weitere Gruppe ergibt sich für organische Inhaltsstoffe beziehungsweise mikrobiologische Kulturen, da Keime und Legionellen nicht in Mikrogramm messbar sind. Begrenzungswerte dieser Gruppe erhalten die Maßeinheit koloniebildende Einheiten (KBE). Wobei bei koliförmigen Keimen die Toleranzgrenze für KBE auf null gesetzt ist. Geregelt wird zur Vermeidung auch Wasserbewegung und Erwärmung, die KBE jede Entwicklungsfähigkeit entziehen.

Hinweise für Heizungsbesitzer

Auch für die Heizungsanlage ist durch Fremdstoffe belastetes Trinkwasser schädlich. Ein hoher Salzgehalt durch Chlorid oder Nitrat beschädigt Rohrleitungen und das Heizungssystem. Um eine Beschädigung durch diese Inhaltsstoffe zu vermeiden, ist bei starker Belastung oft nur Heizungswasser-Entsalzung eine Lösung.

Begrenzte Werte für Aussehen, Geschmack und Technik

Neben den gesundheitlich relevanten Regelungen sind in der Trinkwasserverordnung auch ästhetisch, geschmacklich und technisch bedeutsame Begrenzungen enthalten. Wenn beispielsweise mehr als 0,2 Milligramm pro Liter Eisen enthalten sind, schmeckt das Wasser „metallisch“ und kann sich bei der Oxidation an der Luft bräunlich einfärben. Gesundheitliche Relevanz besteht nicht. Andere gesundheitlich unbedenkliche mineralische Stoffe können zu Schmutzablagerungen in Rohrsystemen führen.

Anzahl der geprüften Inhaltsstoffe

In Deutschland und Europa wird Trinkwasser regelmäßig auf etwa fünfzig Inhaltsstoffe geprüft. Damit übertrifft das Leitungswasser die Anzahl der Prüfstoffe für Mineralwässer, die bei etwa dreißig Substanzen liegt. Durch die immer stärker diversifizierten Entstehungswege und Arten von Substanzen, die im Trinkwasser enthalten sein können, geht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) derzeit von etwa 2.000 möglichen Fremdstoffen aus. Zu den gefährlichsten, auch weil oft unerkannten, Substanzen zählen Medikamentenrückstände, Pflanzengifte, Hormone und radioaktive Stoffe.