
Nie war die Auswahl an Heiztechnik so groß wie heute: von Öl und Gas über die Wärmepumpe bis zur Pelletheizung und Brennstoffzelle. Zugleich verändert sich der rechtliche Rahmen gerade grundlegend. Welche Arten von Heizungen es gibt, wie sich Kosten und Effizienz unterscheiden und was sich 2026 durch die Reform des Heizungsgesetzes ändert, fasst dieser Überblick zusammen. Er dient als Einstieg und verweist auf die passenden Detailratgeber zu jeder Heizung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Heizung steht 2026 im Zeichen der GEG-Reform: Das im Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz streicht die starre 65-Prozent-Regel und setzt auf Technologieoffenheit. Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen, Reparaturen bleiben erlaubt.
- Die Heizungsarten unterscheiden sich stark: Eine Gasheizung kostet grob 6.000 bis 8.000 Euro, eine Wärmepumpe rund 10.000 bis 15.000 Euro, eine Pelletheizung 15.000 bis 20.000 Euro. Wärmepumpen sind besonders effizient und werden hoch gefördert.
- Der Umstieg auf eine erneuerbare Heizung wird über die BEG mit bis zu 70 Prozent bezuschusst. Die Förderkonditionen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst, die Förderung bleibt nach Aussage der Bundesregierung mindestens bis 2029 gesichert.
Heizungsarten und Kosten im Vergleich
| Heizungsart | Funktionsweise | Kosten inkl. Einbau (Einfamilienhaus) | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|---|
| Gasheizung | Verbrennung von Erdgas zur Wärmeerzeugung | 6.000 bis 8.000 Euro | vergleichsweise günstige Anschaffung | CO2-Emissionen, steigender CO2-Preis |
| Ölheizung | Verbrennung von Heizöl zur Wärmeerzeugung | 7.000 bis 10.000 Euro | hohe Heizleistung, unabhängig vom Gasnetz | Umweltbelastung, Preis- und Tankabhängigkeit |
| Pelletheizung | Verbrennung von Holzpellets | 15.000 bis 20.000 Euro | erneuerbarer Brennstoff, förderfähig | höhere Anschaffungskosten, Lagerbedarf |
| Wärmepumpe | nutzt Umgebungswärme aus Luft, Erde oder Wasser | 10.000 bis 15.000 Euro | sehr effizient, hoch gefördert | höhere Anfangsinvestition, abhängig vom Gebäude |
| Elektroheizung | wandelt Strom direkt in Wärme um | 1.000 bis 3.000 Euro | einfache Installation | hohe Betriebskosten |
| Solarthermie | nutzt Sonnenwärme für Warmwasser und Heizungsunterstützung | 5.000 bis 10.000 Euro | erneuerbar, senkt Betriebskosten | abhängig von der Sonne, braucht zweite Wärmequelle |
| Brennstoffzellenheizung | erzeugt Wärme und Strom über eine elektrochemische Reaktion | 20.000 bis 30.000 Euro | hohe Effizienz, erzeugt zusätzlich Strom | hohe Anschaffungskosten, technisch komplex |
Die genannten Preise sind grobe Richtwerte für ein Einfamilienhaus und hängen stark von Gebäude, Wärmebedarf und örtlicher Situation ab. Neben der reinen Anschaffung entscheiden vor allem die Betriebskosten über die Wirtschaftlichkeit, und hier verschiebt sich das Bild zunehmend zugunsten der erneuerbaren Systeme: Während der CO2-Preis Öl und Gas Jahr für Jahr verteuert, profitieren Wärmepumpen von ihrer hohen Effizienz und von reduzierten Netzentgelten. Ein fairer Vergleich betrachtet daher stets die gesamte Nutzungsdauer. In den folgenden Ratgebern finden Sie ausführliche Informationen zu jeder Heizungsart:
Wärmepumpe
In Neubauten hat die Wärmepumpe das Heizen mit Öl und Gas längst abgelöst. Alles zu Funktion, Kosten sowie Vor- und Nachteilen.
Pelletheizung
Die Pelletheizung ist vor allem im Altbau eine echte Alternative. Warum das so ist, dazu Preise und Zuschüsse für Pelletkessel.
Gasheizung
Durch die Klimaziele steht die Gasheizung unter Druck. Als Hybridheizung oder mit Bio-Erdgas bleibt sie dennoch eine Option.
Elektroheizung
Das Heizen mit Strom ist vergleichsweise teuer, überzeugt aber durch geringe Anschaffungskosten. Wann sie sinnvoll ist.
Brennstoffzelle
Eine Brennstoffzelle erzeugt Wärme und Strom zugleich. Wann sich die Kraft-Wärme-Kopplung lohnt und was sie kostet.
Heizungsgesetz 2026: das Gebäudemodernisierungsgesetz
Der größte Umbruch betrifft den rechtlichen Rahmen. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz, seit der Novelle 2024 oft als Heizungsgesetz bezeichnet, wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Bundestag und Bundesrat haben es im Juli 2026 beschlossen. Zum Zeitpunkt dieser Aktualisierung war das Gesetz beschlossen, aber noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet und damit noch nicht in Kraft. Das Inkrafttreten wird für die folgenden Wochen erwartet. Für Eigentümer ergeben sich die folgenden Eckpunkte:
- Keine starre 65-Prozent-Regel mehr: Die bisherige Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen, entfällt. Stattdessen gilt ein technologieoffener Ansatz. Auch neue Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig.
- Bio-Treppe ab 2029: Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen. Ergänzend ist eine Grüngasquote vorgesehen. Ab 2045 sollen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
- Kein Austauschzwang im Bestand: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
- Kommunale Wärmeplanung: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis zum 1. November 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis spätestens 30. Juni 2028. Sie zeigt, wo künftig ein Wärmenetz zur Verfügung steht.
Details zur bisherigen und zur neuen Rechtslage finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Heizungsgesetz: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Von der 65-Prozent-Regel bis zur Reform durch das GModG: Welche Vorgaben gelten und was Eigentümer beachten müssen.
Ölheizung Verbot: Das gilt für das Heizen mit Öl
Ein pauschales Verbot für Ölheizungen gibt es nicht. Dennoch kommen Änderungen auf Eigentümer zu, etwa die Bio-Treppe.
Förderung 2026
Der Umstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt. Für Privatpersonen läuft die Heizungsförderung als Zuschuss der KfW (Programm 458). Die Grundförderung beträgt 30 Prozent und lässt sich über mehrere Boni auf maximal 70 Prozent steigern:
- Einkommensbonus (30 Prozent): für selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro.
- Klimageschwindigkeitsbonus (20 Prozent): für den Austausch einer alten fossilen Heizung. Er bleibt bis Ende 2028 voll erhalten und sinkt danach schrittweise.
- Effizienzbonus (5 Prozent): für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit der Wärmequelle Erdreich, Grundwasser oder Abwasser.
Auch wenn die Boni rechnerisch mehr ergeben, ist der Zuschuss auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Für Biomasseheizungen kann zusätzlich ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro hinzukommen. Wichtig: Die Bundesregierung hat die Förderung reformiert. Zum 21. Juli 2026 sind neue Konditionen mit angepassten Fördersätzen und Kostenobergrenzen in Kraft getreten, während bereits erteilte Bestätigungen noch zu den bisherigen Bedingungen liefen. Die Förderung selbst bleibt nach Aussage der Bundesregierung mindestens bis 2029 gesichert. Der Antrag muss stets vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Reine Gas-, Öl- oder Stromdirektheizungen sind nicht förderfähig.
Rund um die neue Heizung
Ist die Entscheidung für eine Heizung gefallen, sind weitere Fragen zu klären: Fußbodenheizung oder Heizkörper? Welcher Speicher, welche Steuerung? Die folgenden Ratgeber helfen bei den wichtigsten Themen:
Fußbodenheizung
Gerade mit einer Wärmepumpe ist die Fußbodenheizung beliebt: Sie arbeitet mit niedrigen Vorlauftemperaturen besonders effizient.
Heizkörper
Bei der Auswahl des Heizkörpers zählen nicht nur das Design, sondern auch Größe und Anschluss. Das gilt es zu beachten.
