Heizungen im Vergleich

Heute gibt es eine nie dagewesene Auswahl an Brennstoffen von Öl- und Gas über Wärmepumpen bis hin zu Pelletheizungen. Welche Arten von Heizungen es gibt, Vor- und Nachteile und welche Änderungen sich 2024 durch das Heizungsgesetz ergeben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 2024 bringt das Heizungsgesetz wesentliche Änderungen: Neu installierte Heizungen müssen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Bestandsheizungen dürfen bis 2045 weiter betrieben werden, und Reparaturen bleiben erlaubt. Kommunen müssen bis spätestens 2028 Wärmepläne vorlegen.
  • Heizungsarten unterscheiden sich stark in Kosten und Effizienz: Gasheizungen kosten 6.000–8.000 Euro, sind jedoch klimapolitisch unter Druck. Pelletheizungen sind teurer (15.000–20.000 Euro), bieten aber eine nachhaltige Energiequelle. Wärmepumpen (10.000–15.000 Euro) sind energieeffizient, aber kostenintensiv in der Anschaffung.
  • Förderprogramme bieten bis zu 70% Zuschuss für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme, mit Boni wie dem Einkommensbonus (30%) und dem Geschwindigkeitsbonus (25% für frühzeitige Umrüstung bis 2029).

Heizungen und Kosten im Vergleich

Heizungsart Funktionsweise Kosten inkl. Einbau (100 qm Einfamilienhaus) Vorteil Nachteil
Gasheizung Verbrennung von Erdgas zur Wärmeerzeugung 6.000 – 8.000 EUR Günstiger Brennstoff CO2-Emissionen
Ölheizung Verbrennung von Heizöl zur Wärmeerzeugung 7.000 – 10.000 EUR Hohe Heizleistung Umweltbelastung, abhängig von Ölpreisen
Pelletheizung Verbrennung von Holzpellets zur Wärmeerzeugung 15.000 – 20.000 EUR Nachhaltige Energiequelle Höhere Anschaffungskosten
Wärmepumpe Nutzt Umgebungswärme (Luft, Erde, Wasser) zur Heizung 10.000 – 15.000 EUR Sehr energieeffizient Hohe Anfangsinvestition, abhängig von den Gegebenheiten des Grundstücks
Elektroheizung Umwandlung von elektrischer Energie in Wärme 1.000 – 3.000 EUR Einfache Installation Hohe Betriebskosten
Solarthermie Nutzung von Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 5.000 – 10.000 EUR Nutzung erneuerbarer Energie, kann Betriebskosten senken Abhängigkeit von Sonneneinstrahlung, benötigt zusätzliche Heizungsquelle
Brennstoffzellenheizung Erzeugung von Wärme und Strom durch elektrochemische Reaktionen 20.000 – 30.000 EUR Hohe Effizienz, sehr umweltfreundlich Sehr hohe Anschaffungskosten, technisch komplex

In den folgenden Artikeln finden Leser weitere Informationen zu den verschiedenen Heizungsarten:

Neues Heizungsgesetz
Aufsehen erregt hat die Heizung jüngst vor allem durch das neue Heizungsgesetz. Dieses ist 2024 in Kraft getreten und sieht umfassende Änderungen am Heizungsmarkt vor. So schreibt das Gebäudeenergiegesetz vor, dass bis 2045 alle Heizungen klimaneutral sein müssen. Ab 2024 ergeben sich für Eigentümer damit folgende Änderungen:

  • Keine Austauschpflicht für Heizungen im Bestand: Heizungen in Bestandsimmobilien dürfen bis 2045 wie bisher weiter betrieben werden. Auch die Reparatur defekter Heizungen ist möglich.
  • Kommunen müssen einen Wärmeplan vorlegen: Je nach Einwohnerzahl, spätestens jedoch bis zum 01.07.2028, sind Kommunen verpflichtet, eine Wärmeplanung auszuarbeiten. Diese sieht dann beispielsweise eine klimafreundliche Einzelheizung oder den Anschluss an ein Wasserstoff- oder Fernwärmenetz vor. Es gibt jedoch keine Pflicht für Eigentümer, sich den kommunalen Wärmenetz anzuschließen. Sollten sie sich für eine Einzelheizung entscheiden, gilt jedoch die 65%-Erneuerbare-Energien-Regelung.
  • Neue Heizungen müssen 65% erneuerbare Energien nutzen: Neu eingebaute Heizungen müssen ab 2024 mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Neben Wärmepumpen und Pelletheizungen bieten auch Gasthermen mit Biogas eine Option.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Sonder- und Übergangsregelungen. Hier erfahren Betroffene mehr:

Förderung

Gleichzeitig mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz kommt es auch zu einer Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude. So sieht der Staat eine Grundförderung von 30% vor, wenn Eigentümer von einem fossilen Brennstoff auf eine regenerative Heizung wechseln.

Durch weitere Boni lässt sich die Grundförderung von 30% auf insgesamt 70% aufstocken. Folgende Boni sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • 30% Einkommensbonus, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.
  • 25% Geschwindigkeitsbonus, wenn Eigentümer ihre Heizung vor 2029 austauschen. Ab da sinkt der Bonus alle 2 Jahre um 3%
  • 5% Innovationsbonus, wenn Eigentümer auf eine Grundwasser- oder Erdwärmepumpe setzen oder eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel einbauen lassen.

Rund um die Heizung

Ist die Entscheidung für eine neue Heizung gefallen, gilt es eine ganze Reihe weitere Themen zu klären: Fußbodenheizung oder Heizkörper? Kombispeicher oder Durchlauferhitzer. Die folgenden Ratgeber befassen sich mit den wichtigsten Themen rund um die neue Heizung:

Kesselheld Redaktion

Kesselheld Redaktion
Die Kesselheld Redaktion besteht aus Experten im Bereich Heizungstechnik, die fundierte und praxisorientierte Informationen für Hausbesitzer und Fachleute bereitstellen. Unsere Artikel bieten wertvolle Tipps und aktuelle Informationen rund um das Thema Heizen und Energieeffizienz.