Austauschpflicht für Ölheizungen

Mit Beginn des Jahres 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten, vielen auch als Heizungsgesetz bekannt. Neue Regelungen für Ölheizungen haben viele Verbraucher verunsichert. Ab wann greift ein Verbot alter Ölheizungen? Welche Ausnahmen gibt es? Erfahren Sie außerdem, unter welchen Umständen Sie Ihre Ölheizung austauschen müssen und welche Alternativen sich in Zukunft bieten.

GEG 2024: Verbot von neuen Ölheizungen?

Ein generelles Verbot von Ölheizungen sieht das neue Gebäudeenergiegesetz nicht vor. So ist das Heizen mit Öl in Bestandsgebäuden weiterhin erlaubt. Eine Austauschpflicht für Ölkessel gibt es demnach nicht. Auch defekte Anlagen dürfen Eigentümer weiterhin reparieren lassen.

Verbot gekippt für Ölheizung, die älter als 30 Jahre sind

Verbot neuer Ölheizung

Gemäß § 72 GEG galt seit 2020 eine Austauschpflicht für alle Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Dieses Verbot wurde jedoch mit dem neuen GEG gekippt. Demnach dürfen Eigentümer auch Anlagen, die älter als 30 Jahre sind, weiterhin betreiben.

Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel

Die einzige Ausnahme bilden Konstanttemperaturkessel. Sie regulieren die Temperatur der Heizung nicht, sondern halten sie konstant auf einem bestimmten Niveau. Das macht sie besonders klimaschädlich.

Hier sind Eigentümer dazu verpflichtet, sie auszutauschen. Das gilt jedoch nur für Öl-Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Es müssen demnach folgende zwei Kriterien erfüllt sein, damit Eigentümer von der Austauschpflicht betroffen sind:

  • es handelt sich um einen Öl-Konstanttemperaturkessel
  • der Ölkessel ist älter als 30 Jahre

65%-EE-Pflicht bei Neuinstallationen

Ölkessel im Bestand dürfen also bis auf wenige Ausnahmen weiterhin betrieben werden. Anders gestaltet es sich bei der Neuinstallation. Ab 2024 dürfen nur noch bestimmte, klimafreundlichere Ölheizungen neu eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Im Zusammenhang mit dem GEG ist hier deshalb auch von der 65%-EE-Pflicht die Rede.

Um diese Vorgaben zu erreichen bieten sich Eigentümern zwei Möglichkeiten:

Welche Ölheizungen dürfen ab 2024 noch eingebaut werden?

Auch in Zukunft dürfen Eigentümer eine neue Ölheizung einbauen lassen. Um den Anforderungen des GEG zu genügen, müssen sie jedoch 65% erneuerbare Energien nutzen. Um das zu erreichen, eignen sich sogenannte Hybridsysteme, die klimafreundlichere Alternativen wie beispielsweise eine Solaranlage oder eine Wärmepumpe einbinden.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, Bioheizöl zu nutzen. Dabei handelt es sich um schwefelarmes Heizöl, das mit pflanzlichen Öl gestreckt wird. Letzteres stammt aus regenerativen Quellen wie Raps, Soja und Sonnenblumen.

Ölheizung ersetzen: diese Alternative haben Sie

Auch wenn keine Austauschpflicht oder ein Verbot besteht, kann der Austausch der Ölheizung dennoch Sinn machen. Aufgrund der CO2-Steuer werden die Preise für Heizöl künftig deutlich steigen. Zudem wurden mit dem Klimaschutzpaket auch verschiedene Fördermöglichkeiten für neue Heizungen beschlossen. Folgende Alternativen bieten sich jetzt an:

Gas-Brennwertheizung mit Solarthermie

Ist ein Gas Hausanschluss vorhanden, können Sie auf eine Gas-Brennwertheizung mit Solarthermie umsteigen. Durch die effiziente Brennwerttechnik dieser Systeme sparen Sie in Zukunft Heizkosten. In Kombination mit einer Solarthermie lässt sich der Gasverbrauch sogar um über 50 % reduzieren. Hierfür müssen jedoch Neigung und Ausrichtung des Daches bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Strombasierte Wärmepumpen

Strombasierte Wärmepumpen bieten sich vor allem beim Neubau von Einfamilienhäusern an. Die strombasierte Wärmepumpe ist nicht nur klimafreundlich, sondern reduziert auch die Heizkosten. Es fallen lediglich die Kosten für den Strom des Pumpenbetriebs an.

Pelletheizungen

Pelletkessel oder Hackschnitzelheizungen werden mit Holz befeuert. Trotzdem entsteht bei der Verbrennung nicht mehr CO2, als bei der natürlichen Verrottung von Holz. Deswegen sind diese Heizungen auch in Zukunft ausdrücklich erlaubt.

Die Anschaffungskosten für einen Pelletkessel sind zwar hoch, Sie profitieren aber von verschiedenen Fördermöglichkeiten. Außerdem sind Holzpellets insgesamt günstiger als Öl oder Gas. Diese Form der alternativen Heizung hat den Vorteil, dass nur wenige Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Der Austausch ist in den meisten Häusern möglich.

Informieren Sie sich jetzt über Austauschmöglichkeiten und Förderung

Gleichzeitig mit dem neuen GEG hat die Bundesregierung verschiedene Fördermittel für den Einbau klimafreundlicher Heizungen geschaffen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht hier Förderungen zwischen 30% und 70% vor.