
Ein doppelwandiger Schornstein wird heute entweder gemauert oder als Edelstahlschornstein ins Gebäude eingebaut. Gemauerte Anlagen sind selten geworden und werden bei Sanierungen meist durch Edelstahlschornsteine ersetzt. Dieser Beitrag erklärt Aufbau und Vorschriften.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein doppelwandiger Schornstein besteht aus zwei Rohren mit Dämmung dazwischen.
- Die Abgastemperatur beträgt im Dauerbetrieb bis zu etwa 300 Grad Celsius.
- Zu brennbaren Materialien ist ein Mindestabstand einzuhalten.
- Grundlage sind die Normen DIN V 18160 und DIN EN 13384 sowie die Feuerungsverordnungen.
- Die Mündungshöhe über dem Dach richtet sich nach der Dachneigung.
Aufbau eines doppelwandigen Schornsteins
Durch die kompakte Bauweise verursachen moderne Edelstahlschornsteine geringere Kosten als gemauerte Anlagen. Die doppelwandigen Anschluss- und Übergangsstücke bestehen im Kern aus zwei Edelstahlrohren, die je nach Modell mit Dämmmaterial in Stärken von etwa 0,6 bis 3 Zentimetern ausgestattet sind. Bei einfachen Anlagen kommen zusätzlich ein T-Stück, eine Wandblende, eine Wanddurchführung, eine Prüföffnung mit Revisionstür, ein Ablauf für Kondenswasser und ein Mündungsstück hinzu.
Wie heiß wird ein doppelwandiger Schornstein?
Die Abgastemperatur kann im Dauerbetrieb bis zu etwa 300 Grad Celsius betragen. Durch das Innenrohr und die Dämmung sind die Schornsteine jedoch für Temperaturbereiche von 600 bis 700 Grad Celsius ausgelegt, und manche Hersteller bieten Modelle an, die bis zu 1000 Grad Celsius aushalten. Auf der Außenseite kann ein Edelstahlschornstein im Betrieb 80 bis 100 Grad Celsius erreichen, weshalb der Abstand zu Holz und anderen Materialien wichtig ist: Bei Edelstahl sind mindestens 10 Zentimeter einzuhalten, bei gemauerten Anlagen 5 Zentimeter.
Gesetzliche Vorschriften
Für alle Schornsteine gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften. Die grundlegenden technischen Anforderungen sind in den Normen DIN V 18160 und DIN EN 13384 geregelt, nach denen auch die strömungstechnischen Berechnungen der Rauchgase erfolgen. Bei Neubauten und Modernisierungen müssen zusätzlich die Feuerungsverordnungen und Landesbauordnungen der Bundesländer eingehalten werden, und die doppelwandigen Rohre müssen gut sichtbar eine CE-Kennzeichnung tragen. Vor dem Einbau ist es ratsam, den zuständigen Schornsteinfeger einzubeziehen.
Abstände und Durchführungen
Wird ein Schornstein mit Dachdurchführung eingebaut, ist besonders auf die Wanddurchdringung zu achten. Befinden sich dort brennbare Materialien, muss der Schornsteinfeger die Abdichtung und den Wanddurchbruch begutachten können, um den Abstand zu prüfen. Bei Wanddurchführungen ist ein Abstand von 40 Zentimetern zu brennbaren Materialien einzuhalten. Zu Fenstern muss ein Abstand von mindestens 15 Metern gewahrt werden, damit keine Abgase in die Räume gelangen.
Höhe der Abgasanlage
Die Höhe der Abgasanlage auf dem Dach ist in der Bundes-Immissionsschutzverordnung geregelt und hängt von mehreren Faktoren ab. Vor dem Einbau sind die Beschaffenheit des Dachs und die Lage der Fenster des eigenen und der Nachbargebäude zu berücksichtigen. Grundsätzlich muss ein Schornstein den Dachfirst um 40 Zentimeter überragen. Bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad muss die Mündung mindestens einen Meter über den First hinausragen, bei einer Neigung von mehr als 20 Grad sind es etwa 2,30 Meter. Diese Vorgaben stellen sicher, dass die Abgase sicher abziehen und nicht auf das Dach oder in Fenster zurückgeführt werden.
Einbau in Fachhände geben
Angesichts der zahlreichen Vorschriften und der hohen Temperaturen sollte der Einbau eines doppelwandigen Schornsteins unbedingt von einem Fachbetrieb ausgeführt und vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Fehler bei den Abständen zu brennbaren Materialien oder bei der Mündungshöhe können nicht nur zu Mängeln bei der Abnahme, sondern auch zu einer erhöhten Brandgefahr führen. Ein fachgerecht geplanter und eingebauter Schornstein sorgt dagegen für einen sicheren Abzug der Abgase und einen zuverlässigen Betrieb der angeschlossenen Feuerstätte. Der Aufbau erklärt den Nutzen: Zwischen Innenrohr und Außenmantel liegt eine Dämmschicht, die das Abgas warm hält und so verhindert, dass es unter den Taupunkt fällt. Für Brennwertgeräte gilt das Gegenteil: Dort ist Kondensat gewollt, und das Rohr muss feuchteunempfindlich statt gedämmt sein.
Gemauert oder aus Edelstahl?
Ob ein gemauerter oder ein Edelstahlschornstein sinnvoller ist, hängt von der baulichen Situation ab. Im Neubau werden heute überwiegend Edelstahlschornsteine oder werkseitig gefertigte Systemschornsteine eingesetzt, da sie kompakt, langlebig und vergleichsweise einfach zu montieren sind. Bei der Nachrüstung einer Feuerstätte im Bestand ist der doppelwandige Edelstahlschornstein oft die praktischste Lösung, da er sich auch außen an der Fassade führen lässt. Gemauerte Schornsteine finden sich vor allem in älteren Gebäuden und werden bei Sanierungen häufig innen mit einem Edelstahlrohr ausgekleidet, um sie an moderne Feuerstätten anzupassen. Welche Variante für Ihr Gebäude infrage kommt, sollten Sie mit einem Fachbetrieb und dem Schornsteinfeger klären, der auch die geltenden Vorschriften und die richtige Dimensionierung im Blick hat.
Bei der Auslegung eines doppelwandigen Schornsteins spielt auch die angeschlossene Feuerstätte eine wichtige Rolle. Ein moderner Brennwertkessel arbeitet mit deutlich niedrigeren Abgastemperaturen als ein alter Heizkessel oder ein Holzofen, weshalb der Schornstein feuchteunempfindlich und passend dimensioniert sein muss. Ein zu groß dimensionierter Querschnitt kann dazu führen, dass die Abgase zu stark abkühlen und der Zug nachlässt, während ein zu kleiner Querschnitt den Abzug behindert. Der Schornsteinfeger und der Fachbetrieb berechnen daher den richtigen Querschnitt anhand der Feuerstätte und der baulichen Gegebenheiten. So ist sichergestellt, dass die Abgase zuverlässig abziehen und die Feuerstätte sicher und effizient arbeitet.
Damit ist der doppelwandige Schornstein aus Edelstahl heute die gängige und praktische Lösung, die bei fachgerechter Planung und Ausführung einen sicheren und dauerhaften Betrieb der angeschlossenen Feuerstätte gewährleistet.
