Doppelwandiger Schornstein Aufbau eines doppelwandigen Schornsteins

Gefertigt wird ein doppelwandiger Schornstein heutzutage in zwei Varianten. Er wird entweder gemauert oder als Edelstahlschornstein in das Gebäude eingebaut. Gemauerte Anlagen sind heutzutage eher selten und werden bei Sanierungen und Modernisierungen in der Regel durch doppelwandige Schornsteine aus Edelstahl ersetzt. Durch die kompakte Bauweise verursachen die modernen Schornsteinanlagen geringere Kosten.

Die im Innenbereich des Hauses befindlichen Teile des Schornsteins bestehen aus verschiedenen Komponenten. Die doppelwandigen Anschluss- und Übergangsstücke bestehen im Grunde aus zwei Edelstahlrohren. Je nach Modell, Bauweise und Hersteller sind die Rohre mit hochwertigen Dämmmaterialien mit Stärken von 0,6 bis 3 cm ausgestattet. Bei einfachen Anlagen besteht ein doppelwandiger Schornstein zusätzlich aus einem T-Stück, einer Wandblende, einer Wanddurchführung, einer Prüföffnung mit Revisionstür, einem Ablauf für Kondenswasser und einem Mündungsstück.

Wie heiß wird ein doppelwandiger Schornstein?

Die Abgastemperatur in einem doppelwandigen Schornstein kann bei Dauerbetrieb bis zu 300 °C betragen. Durch das Innenrohr und die eingelegte Wärmedämmung sind die Schornsteine allerdings für Temperaturbereiche von 600 bis 700 °C ausgelegt. Manche Hersteller bieten sogar Schornsteine aus Edelstahl an, die bis zu 1000 °C aushalten können. Ein doppelwandiger Schornstein aus Edelstahl kann im Betrieb auf der Außenseite eine Temperatur von 80 bis 100 °C erreichen. Daher ist auch der Abstand zu Holz oder anderen Materialien sehr wichtig. Der Mindestabstand einer Schornsteinanlage aus Edelstahl muss mindestens 10 cm betragen. Bei gemauerten Anlagen sind es 5 cm.

Gesetzliche Vorschriften für einen doppelwandigen Schornstein

Für alle Schornsteine, ganz gleich ob gemauert oder aus Edelstahl, gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften. Die grundlegenden technischen Voraussetzungen, die ein Schornstein erfüllen muss, sind in den Europanormen DIN V 18160 und DIN EN 13384 geregelt. Nach diesen Normen werden auch die Berechnungen durchgeführt, die für die Strömungstechnik der Rauchgase wichtig sind. Zusätzlich müssen bei Neubauten und Modernisierungen die FeuVO (Feuerverordnungen) und Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer eingehalten werden. Die doppelwandigen Rohre und Verbindungsstücke müssen zudem gut sichtbar eine CE-Kennung tragen. Vor dem Einbau einer Anlage kann es ratsam sein, sich mit dem zuständigen Schornsteinfeger in Verbindung zu setzen.

Wird ein doppelwandiger Schornstein mit einer Dachdurchführung eingebaut, muss auf die Wanddurchdringung ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Befinden sich im Innenbereich der Dachdurchführung brennbare Materialien oder eine brennbare Wand, muss der Schornsteinfeger die Möglichkeit haben, die Abdichtung und den Wanddurchbruch zu begutachten. Dadurch kann er feststellen, ob der Abstand zu Holz oder anderen brennbaren Materialien eingehalten wurde. Bei Wanddurchführungen muss ein Abstand zu brennbaren Materialien von 40 cm eingehalten werden.

Die Höhe einer Abgasanlage auf Dächern ist in der sogenannten BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vor dem Einbau des Schornsteins ist die Beschaffenheit des Dachs und die Lage der Fenster des eigenen Gebäudes und der Nachbargebäude zu berücksichtigen. Zu fenstern muss ein Abstand von mindestens 15 Meter eingehalten werden. Die Höhe des Schornsteins wird in der BImSchV anhand der Neigung des Dachs geregelt. Ein doppelwandiger Schornstein muss den Dachfirst um 40 cm überragen. Hat das Dach eine Neigung, die weniger als 20 Grad beträgt, muss die Mündung des Schornsteins mindestens 1 Meter über den Dachfirst hinausragen. Bei einer Neigung von mehr als 20 Grad muss der ein doppelwandiger Schornstein schon eine Länge von 2,30 Meter haben.