CO2-Messung mit einem Oxygen MeterDie CO2-Messung bei Heizungsanlagen ist eine vom Gesetzgeber vorgegebene Pflicht. Die dafür zuständigen Schornsteinfeger prüfen vor Ort, in welchem Ausmaß Schadstoffe von der Anlage durch den Kamin ins Freie gelangen. Zugleich kontrollieren sie, inwiefern Heizenergie verloren geht. Diese Prüfpflicht dient dem Klima- und Umweltschutz. Ziel ist es, dass Heizanlagen möglichst wenig CO2 Emission verursachen und effizient für Wärme im Haus sorgen.

Nutzen der Abgasmessung

Im Vordergrund stehen die Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt. Ein hoher Ausstoß von Schadstoffen treibt den Klimawandel mit allen seinen negativen Auswirkungen voran. Die CO2-Messung bei der Heizung liegt aber auch in Ihrem eigenen Interesse des Eigentümers. Der Schornsteinfeger, der die Messung durchführt, kann zu hohe Energieverluste identifizieren. Sie verbrauchen in diesem Fall unnötig viel Energie – mit einer effizienteren Heizung schonen Sie ihren Geldbeutel.

CO2-Messung mit einer Lambda-Sonda

Die Messung erfolgt mit einer Lambda-Sonde. Der Schornsteinfeger führt sie in das Verbindungsrohr zwischen Heizkessel und Kamin ein und hält sie im Rohr-Querschnitt mittig, sodass die Sonde im Kernstrom der Abgase ist. Die kleine Sonde misst den verbliebenen Sauerstoffgehalt im Abgas sowie den momentanen Sauerstoffgehalt in der Umgebungsluft. Ein angeschlossener Mini-Rechner setzt beide Werte in das Verhältnis. Dieses sogenannte Verbrennungsluftverhältnis gibt das Ausmaß an Schadstoffen an und lässt zugleich Rückschlüsse auf den Wirkungsgrad der Heizungsanlage ziehen.

Wie häufig ist eine CO2-Messung durch den Schornsteinfeger erforderlich?

Lange Zeit genügte es bei Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung zwischen 4 und 11 kW, diese einmalig wenige Wochen nach der Inbetriebnahme überprüfen zu lassen. Nur bei leistungsfähigeren Anlagen forderte der Staat eine regelmäßige Kontrolle. Das hat sich 2010 geändert. Der Gesetzgeber hat die Regelungen in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen verschärft, es bestehen aber weiterhin Ausnahmen. Die Frequenz der Überprüfung hängt von der Art der Anlage und deren Alter ab. Für raumluftabhängige sowie raumluftunabhängige Gasfeuerstätten ohne Brennwerttechnik gelten zum Beispiel folgende Fristen:

Heizungsart

Frist

gewöhnliche Heizungsanlage bis 12 Jahre alle 3 Jahre
gewöhnliche Heizungsanlage ab 12 Jahre alle 2 Jahre
Heizungsanlage mit selbstkalibrierender, kontinuierlicher
Regelung des Verbrennungsprozesses jedweden Alters:
alle 5 Jahre

Bei Gas-Heizungsanlagen mit Brennwertnutzung ist eine CO2-Messung nicht erforderlich, bei Öl-Brennwertheizungen kommen dagegen dieselben Fristen wie bei einer gewöhnlichen Heizungsanlage zum Tragen.

Überschrittene Grenzwerte: Und nun?

Stellt der Schornsteinfeger einen zu hohen Wert fest, müssen Eigentümer handeln. Sie haben wenige Wochen Zeit, diese Problematik zu beheben. Zuerst müssen Sie den Grund identifizieren:

  1. Es kann erstens an einer falschen Einstellung der Heizungsanlage liegen, zum Beispiel der Luftzufuhr.
  2. Zweitens kann ein Austausch von Einzelteilen für Abhilfe schaffen.
  3. Drittens kommt als Reaktion auf die CO2-Messung der Kauf einer neuen Heizungsanlage infrage. Diese Variante sollten Sie sich insbesondere überlegen, wenn die CO2-Messung bei der Heizung eine deutliche Grenzüberschreitung aufgezeigt hat und Ihre Anlage alt ist.