Werkzeug zur HeizungskontrolleHeizung KontrolleDie Heizung-Kontrolle findet in der Regel einmal jährlich statt. Aus Sicht der Heizungsbesitzer ist das ein wichtiger Vorgang, da lediglich das Einhalten der regelmäßigen Kontrollen Garantieansprüche und Reparaturkostenübernahmen gewährleistet. In den meisten Fällen wird hierzu ein Wartungsvertrag abgeschlossen, aber auch außerplanmäßig können Eigentümer und Vermieter Kontrollen veranlassen. Als Nachweis für die erfolgten Kontrollen stellt der Monteur im Anschluss ein Wartungsprotokoll aus, das unter anderem die erledigten Arbeiten, erfassten Messwerte und möglicherweise ausgetauschte Verschleißteile dokumentiert.

Umfang einer Heizung-Kontrolle

Eine ordnungsgemäße Wartung und Kontrolle schreibt mit dem § 60 vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) sogar der Gesetzgeber vor – diese muss durch fachkundiges Personal erfolgen. Es ist demnach nicht empfehlenswert, sich als Eigentümer eigenmächtig auf eine optische Kontrolle zu verlassen. Prinzipiell besteht aber die Möglichkeit der Eigenprüfung durch Eigentümer (oder deren Bekannte), wenn diese, so der Gesetzgeber, „erforderliche Fachkenntnisse und Fertigkeiten zur Wartung und Instandhaltung der Anlage“ besitzen.

Der Umfang solch einer Heizungskontrolle orientiert sich daran, ob eine Inspektion oder eine Wartung gebucht wurde. Bei der Inspektion kontrolliert der Monteur lediglich den Ist-Zustand, bei einer Wartung werden Mängel direkt behoben, um den gewünschten Soll-Zustand der Heizungsanlage herzustellen. Abseits davon ist der exakte Ablauf mit den jeweiligen Überprüfungen ebenso davon abhängig, um welche Heizungsart genau es sich handelt. Für die meisten Eigentümer dürfte das wahlweise eine Öl- oder Gasheizung sein.

Vorgehen bei einer Ölheizung

Der Monteur vollzieht eine allgemeine Sichtprüfung und tauscht nach Bedarf Verschleißteile aus. Außerdem reinigt er alle Brennerkomponenten und -räume. Die Abgaswerte und Verbrennungsluft wird geprüft und dokumentiert, ebenso der der Wasserdruck. Der Monteur prüft zudem den Öltank und wird diesen, sofern notwendig, eigenständig reinigen. Messwerte zum CO2-Ausstoß werden ebenso erfasst. Die Umwälzpumpe, wenn mit der Heizung Warmwasser bereitgestellt wird, prüft der Monteur im Regelfall ebenso.

Vorgehen bei einer Gasheizung

Die Prüfung ist der einer Ölheizung sehr ähnlich. Abgaswerte, Verbrennungsluft und Co. werden ebenfalls dokumentiert und die Anlage einer allgemeinen Sichtprüfung unterzogen. Da es bei einer Gasheizung keinen Ölkessel gibt, entfällt die Prüfung von diesem ebenso wie eine mögliche Reinigung. Stattdessen prüft der Monteur nun die Dichtheit und den Zustand der Gasleitungen. Auch hier wird die Umwälzpumpe gesichtet.

Vorgehen bei einer Pelletheizung

Bei einer Holzpelletheizung werden Abgaswerte und Verbrennungsluft ebenfalls dokumentiert, zudem Brennerkomponenten geprüft und Verschleißteile ersetzt. Zudem muss der Monteur hier die Lagerstätte sowie die Fördereinrichtung prüfen, beides besitzt eine direkte Anbindung an die eigentliche Pelletheizung. Des Weiteren wird er den Wärmetauscher kontrollieren und gegebenenfalls reinigen. Sofern die dafür notwendigen Kompetenzen beim Monteur vorhanden sind, reinigt er auch den Schornstein oder gibt diese Arbeit an einen Schornsteinfeger ab.

Vorgehen bei einer Wärmepumpe

Bei der Wärmepumpe gibt es keine Brennerkomponenten, daher hat der Monteur an dieser Stelle nichts zu sichten. Eine optische Kontrolle der Anlage und ihrer Bauteile erfolgt aber dennoch, ebenso die Prüfung und der gegebenenfalls notwendige Austausch von Verschleißteilen. Er prüft zudem den Wasserdruck und gegebenenfalls die Umwälzpumpe. Luftfilter an der Anlage wird er als klassisches Verschleißteil wahlweise gründlich reinigen oder direkt ersetzen.

Kosten einer Heizung-Kontrolle

In einem Einfamilienhaus können Sie von ungefähr 160 bis 200 Euro ausgehen. Entscheidend sind hier beispielsweise die Art der Anlage, das regionale Preisgefüge, ob und wie viele Verschleißteile ersetzt werden müssen und ob ein möglicherweise günstigerer Wartungsvertrag besteht. Bei Öl- und Gasheizungen sowie Wärmepumpen ist die Heizung-Kontrolle meist etwas günstiger als bei einer Pelletheizung.

Die anfallenden Kosten der Heizung-Kontrolle dürfen Vermieter vollständig auf den Mieter umlegen. Reparaturen müssen Vermieter aber aus eigener Tasche zahlen. Im Eigenheim mit Eigennutzung lassen sich die Kosten für die Heizungskontrolle teilweise absetzen – mit 20 % bis zu maximal 1.200 Euro im Jahr. Kosten für Materialien dürfen hingegen nicht steuerlich mindernd geltend gemacht werden.