Feinstaubmessung

Spätestens seit den ersten Innenstadtsperrungen in Deutschland wegen hoher Feinstaubbelastungen ist dieser Messwert in der Bevölkerung umfassend bekannt. Das Heizen privater Haushalte wirkt bei der Anreicherung der Luft mit festen und flüssigen Schmutzpartikeln mit. Zusammen mit Elektrizitäts- und Fernwärmekraftwerken übertrifft die Feinstauberzeugung die Menge, die im Straßenverkehr erzeugt wird.
Umso wichtiger ist es, das Thema Feinstaubmessung einmal genauer zu betrachten.

Feinstaubmessung für Ihre Gesundheit im Haushalt

Um den Anteil der Entstehung von Feinstaub durch Holzverbrennung zu reduzieren, gelten derzeit (seit 2015) 150 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas als oberer Grenzwert. Dieser in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegte Zielwert ist durch eine Feinstaubmessung des zuständigen Schornsteinfegers oder der Umweltbehörde zu belegen und nachzuweisen.

Der Gesetzgeber räumt dabei zeitliche Spielräume für Altanlagen ein, die in der Feinstaubverordnung durch vier Ofenklassen festgelegt sind:

Klasse 1: Anlagen vor 1975 dürfen seit 2015 nicht mehr ohne Filter betrieben werden
Klasse 2: Anlagen bis Dezember 1985 sind bis Ende 2017 umzurüsten
Klasse 3: Anlagen bis Dezember 1994 müssen bis Ende 2021 ungerüstet werden
Klasse 4: Anlagen ab Januar 1995 und jünger müssen bis Ende 2024 umgerüstet werden

Ausnahmen stellen Holz- und Kaminöfen dar, die als einzige Heizquelle vorhanden sind. Sie dürfen örtlich nicht verändert werden.

Abgasaustrittswerte entscheiden unabhängig von der Technik

Eine regelmäßige Feinstaubmessung ist nicht nur zur Erlangung der Betriebserlaubnis erforderlich, sondern schützt die Betreiber und Bewohner von Haushalten mit Kamin- und Kachelöfen direkt und selbst. Ältere Feuerungseinrichtungen sind mit nachträglichen Filtern oder Partikelabscheidern nachrüstbar. Der Aufwand ist je nach Konstruktionsart sehr unterschiedlich und kann bis zum teilweisen Rückbau der Anlage reichen.

Ein neuer Kaminofen erfüllt die gesetzlichen Ansprüche auch ohne spezielle Filtereinbauten. Bei der Feinstaubmessung durch den zuständigen Schornsteinfeger zählt nur die tatsächliche Austrittsmenge. Wie diese technisch erreicht wird, spielt bezüglich der Betriebsgenehmigung keine Rolle.

Messung und Erfassungsmöglichkeiten

Bei der Feinstaubmessung stellt sich die technische Herausforderung, die Vielzahl unterschiedlicher Schmutzpartikelarten zu erfassen. Als technisches Prinzip wird das Sammeln einer Luftmenge als Referenzobjekt angewendet. Diffusionsröhrchen sammeln und isolieren auf chemischem Wege beispielsweise Stickstoffdioxid und Ruß. Ergänzend „durchsieben“ Grobpartikelsammler die Referenzluft nach anderen Schwebstoffen.

Aufwendigere Methoden sind das Mikroskopieren der chemisch und physikalisch separierten Schmutzpartikel. Die optischen und elektrischen Eigenschaften vieler Bestandteile bei der Feinstaubmessung führen zu Messverfahren mit Laserlicht und Strom.

Schornsteinfeger nutzen in der Regel Handgeräte, mit denen sie in der aufgefangenen Luft die Masse enthaltener Fremdstoffe im Mikrogrammbereich erfassen. Einige Geräte setzen parallel einen Laserlichtstrahl ein. Er ermittelt durch Lichtbrechungswerte ergänzende Messwerte, die zu einem Gesamtmessergebnis zusammengeführt werden.

Vorsicht bei den Messungen

Wenn Holz mit einer zu hohen Restfeuchte von über 20 Prozent verbrennt, kann der Kaminofen trotz Filter oder hoher Energieeffizienz den Grenzwert von 150 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas nicht einhalten.

Einflussfaktoren und Messtoleranzen

Die Feinstaubmessung bei Kamin- und bei Kachelöfen erfolgt am und im Abgasstrom. Neben der technisch bedingten Abweichungsvarianz durch die Geräte von bis zu 50 Prozent beeinflussen klimatische Außenbedingungen und der Zustand des Brennstoffs das Messergebnis.

Auch sogenannte Inversionswetterlagen, die hohen atmosphärischen Luftdruck verursachen, haben das Potenzial Messergebnisse zu verfälschen.

Mieten, kaufen und messen lassen

Qualitativ hochwertige und professionelle Geräte für die Feinstaubmessung kosten mehrere tausend Euro. Private Haushalte können sich ein Gerät für Tagessätze von 50 bis 100 Euro bei Spezialanbietern ausleihen. Der Messpunkt sollte nahe am Abgasausgang der Feuerungseinrichtung liegen. Ein Messtermin durch den Schornsteinfeger kostet, abhängig von der lokalen Gebührenordnung, zwischen 100 und 150 Euro.