Wer mit Photovoltaik heizt bzw. Solarenergie erzeugt, hat die Höhe des bezogenen als auch die des eingespeisten Stroms zu messen. Dies ist entweder durch zwei getrennte Zählergeräte oder mithilfe von einem Zweirichtungszähler möglich. Letzterer ersetzt die beiden separaten Einzelzähler und erfasst den Strom, der in beide Richtungen fließt.

Zweirichtungszähler Infografik

Welche Geräte sind nötig?

Betreiber einer Photovoltaikanlage benötigen prinzipiell drei verschiedene Stromzähler:

1. Der Einspeisezähler misst, wie viel Strom der Anlagenbetreiber von der Anlage ins öffentliche Netz einspeist. Nach der Höhe dieser Einspeisung errechnet sich die entsprechende Einspeisevergütung. Diese hat in den letzten Jahren immer weiter abgenommen. Aktuell liegt Sie bei 12,30 Cent pro kWh bei einer Anlagengröße bis 10 kWP (Stand April 2017).

2. Ebenfalls nötig ist ein Bezugszähler. Dieser ermittelt die Höhe des Stroms, den der Hausbesitzer beim Netzbetreiber einkauft.

3. Ein weiteres Messgerät erfasst den per Photovoltaik erzeugten Strom vom hauseigenen Dach. Mithilfe dieses Ertragszählers lässt sich der realisierte Eigenverbrauch bei der Photovoltaikanlage ermitteln. Liegt die Photovoltaikanalge bei einer maximalen Leistung von 10 kWp, entfallen finanzielle Abgaben für den Hausbesitzer, sodass er den selbst produzierten Strom ohne Kosten verbrauchen kann.

Der Zweirichtungszähler und seine Funktion

Ein Zweirichtungszähler vereint in einem Gerät die Funktion des Einspeisezählers und des Bezugszählers. Er ermittelt somit sowohl die Höhe des bezogenen Stroms vom Anbieter als auch den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom. Der Eigenverbrauch aus der Solaranlage ergibt sich aus der Differenz zwischen dem insgesamt erzeugten Strom und dem eingespeisten Strom.

In einigen anderen Ländern gibt es das so genannte „Net Metering“. Hierbei läuft der Zähler sowohl vorwärts als auch rückwärts. So ist er in der Lage den eingespeisten Strom mit den zuvor bezogenen Energiemengen zu verrechnen. Dies ist in Deutschland jedoch nicht üblich. Stattdessen kommen hierzulande in der Regel „saldierende“ Zweirichtungszähler zum Einsatz, die den Strom in allen drei Phasen zu jedem Zeitpunkt aufsummieren.

Eine noch junge Form von Stromzähler ist der Smart Meter, der in intelligenten Stromnetzen, den sogenannten Smart Grids, zum Einsatz kommen soll. Er verfügt über technische Schnittstellen und sendet die kontinuierlich erfassten Strommengen in regelmäßigen Abständen an den Netzstellenbetreiber.

Die Kosten im Überblick

Netzbetreiber stellen Zweirichtungszähler gegen eine jährliche Mietgebühr zur Verfügung.  Die hierbei anfallenden Kosten bewegen sich in einer Größenordnung von rund 40 Euro pro Jahr. Dies ist ein höherer Preis, als gewöhnlich für das Mieten zweier getrennter Zähler für den Strombezug und für die Stromeinspeisung anfällt. Zudem besteht bei Zweirichtungszählern für den Kunden auch nicht die alternative Option, sich privat selbst einen Zähler zu einem günstigeren Preis anzuschaffen.

Mit welchen Vor- und Nachteilen ist zu rechnen?

Zweirichtungszähler benötigen weniger Platz im Zählerschrank als zwei einzelne Geräte. Anders als bei Einzelzählern entfällt die technische Vorschrift laut TAB 2007. Sie schreibt vor, das Gerät im Zählerkasten unterzubringen. Auch Fernabfragen ermöglichen es, den Zweirichtungszähler richtig abzulesen.

Nachteil

Ein Nachteil liegt in der Pflicht, einen Zweirichtungszähler zu mieten. Denn die Alternative zum Selbstkauf besteht lediglich bei getrennten Zählermodellen. Zudem sind die jährlichen Mietkosten bei Zweirichtungszählern oftmals höher als bei getrennten Einzelzählern. Da gemietete Geräte im Eigentum des jeweiligen Anbieters bleiben, ist ein möglicher Wechsel des Anbieters automatisch mit dem Erfordernis zum Austausch des vorhandenen Zweirichtungszählers verbunden.