KWK Gesetz und Paragraphen
Mit umfangreichen Gesetzesänderungen versucht die Deutsche Bundesregierung, der Energiewende zum Erfolg zu verhelfen. Auch das seit 2002 bestehende „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ wurde kräftig überarbeitet.

Was bringt die seit Januar 2016 inkrafttretende Überarbeitung konkret?
Welche Voraussetzungen für eine BAFA Förderung zu erfüllen sind, wenn Sie Ihre Immobilie künftig mit einem Mikro KWK beheizen möchten und weitere Informationen stellen wir im Folgenden vor.

Kraft-Wärme-Kopplung auf dem Vormarsch

Die Ziele erscheinen ehrgeizig: Bis zum Jahr 2020 sollen 110 Terrawattstunden Strom mithilfe von Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden, für 2025 sind gar sowie auf 120 Terrawattstunden geplant. Eine Überarbeitung des Gesetzes dient damit vor allem einer Anhebung der Fördersätze, damit die Kraft-Wärme-Kopplung im deutschen Energiemix weiter an Bedeutung gewinnt. Dabei werden nur neue Anlagen nach dem KWK-Gesetz in der Fassung von 2016 gefördert; für alte Anlagen gelten die bisherigen Vereinbarungen – es sei denn, das bestehende System wird modernisiert.

Checkliste

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen zunächst folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • es muss ein Dauerbetrieb bis zum 31.12.2020 aufgenommen werden
  • nachgerüstete oder modernisierte Anlagen müssen eine elektrische Leistung von mindestens 50 kW aufweisen (für neue Anlagen besteht diese Restriktion nicht)
  • Stein- oder Braunkohle darf nicht eingesetzt werden
  • die Anlage muss nachgewiesenermaßen hocheffizient sein
  • es darf nicht zu einem Ersatz von Fernwärme kommen, die durch KWK-Anlagen erzeugt wird
  • bei einer Leistung von mehr als 100 kW muss einer Fernsteuerungseinrichtung vorhanden sein
  • die Anlage muss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen werden

Durch den letzten Punkt wird gleichzeitig auch die Förderung der Heizung beantragt. Mit der Zulassung durch das BAFA wird anerkannt, dass die KWK-Anlage nach dem KWK-Gesetz gefördert werden kann. Die dazu notwendigen Formulare finden sich auf der Website des Ministeriums.

Tipp zur Beantragung:

Sollten Unklarheiten bestehen, lohnt es sich, genauer nachzuhaken. Das BAFA hat eine Hotline eingerichtet, die bei Fragen zum Formular weiterhilft. Werden unvollständige Angaben gemacht, kann sich die Bewilligung in die Länge ziehen.

Auch wenn bisher keine genauen Zahlen bekannt sind, ist durchaus mit erhöhten Bearbeitungszeiten bei Formularen zum neuen KWK Gesetz zu rechnen.

Bis zu 8 Cent Förderung je Kilowattstunde

Die interessante Frage dürfte dabei vor allem sein: Welche KWK Gesetz Vergütung kann in Anspruch genommen werden? Zunächst sollte dabei berücksichtigt werden, dass jede Kilowattstunde, die Sie in das öffentliche Versorgungsnetz einspeisen, eine Vergütung erhalten – unabhängig von der Frage, ob diese Energie per Windkraft, Solarenergie oder einer anderen Energiequelle erzeugen.

Info

Das KWK-Gesetz regelt nur den Zuschlag, den Sie durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung erhalten. Bei Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kW – und diese Leistung dürfte für die meisten Verbraucher zutreffen – erhalten Sie 8 Cent je Kilowattstunde bei der Netzeinspeisung und 4 Cent im Eigenverbrauch. Dazu kommen noch rund 4 Cent regulärer Marktpreis für den erzeugten Strom.
Je höher die Leistung der Anlage ausfällt, desto geringer ist der Zuschlag nach dem KWK Gesetz. Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass die Betreiber größerer Anlagen zwangsweise benachteiligt werden: Auch der Kauf und der Betrieb eines größeren KWK-Systems fallen die Kosten im Verhältnis zur Leistung geringer aus.

KWK Gesetz macht Kraft-Wärme-Kopplung wirtschaftlich attraktiver

Mit der Überarbeitung ist das KWK-Gesetz also noch attraktiver geworden. Wer über die Anschaffung oder Heizungsmodernisierung nachdenkt, sollte diese Technologie durchaus in Betracht ziehen. Das KWK Gesetz berücksichtigt nicht einmal die zusätzliche Förderung, die Sie beim Kauf einer solchen Anlage erhalten. Denn auch Ihre Investition wird derzeit mit üppigen Geldern unterstützt.

Im Vergleich zu anderen alternativen Heizungssystemen hat die Kraft-Wärme-Kopplung zudem die Vorzüge der hohen Effizienz und der komfortablen Nutzung – im Alltag müssen Sie beim Heizen mit Kraft-Wärme-Kopplung keine Abstriche machen.