
Eine Wärmepumpe als Heizsystem entzieht dem Erdreich Wärme und wandelt sie in nutzbare Heizenergie um. Diese Erdwärme wird über ein Bohrloch mit ausreichender Wärmeaufnahmekapazität gewonnen. Jede Erdwärmebohrung ist daher eine individuelle Konstruktion: Bohrtiefe, Anzahl der Bohrungen und Durchmesser richten sich nach den geologischen Gegebenheiten, weshalb auch der Preis stark schwankt. Vor Beginn sollte geprüft werden, ob als Alternative flache Wärmekollektoren infrage kommen, die eine große Fläche, aber nur eine geringe Tiefe benötigen. Dieser Ratgeber erklärt Kosten, Voraussetzungen und Förderung 2026.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Erdwärmebohrungen für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe reichen meist 50 bis 200 Meter tief. Die Kosten der gesamten Bohrung liegen grob zwischen 7.000 und 20.000 Euro.
- Vor der Bohrung ist ein geologisches Gutachten nötig. Die Bohrung muss bei der unteren Wasserbehörde genehmigt werden und einen Mindestabstand zum Gebäude einhalten.
- Als erneuerbares Heizsystem ist die Erdwärmepumpe GEG-konform und über die BEG-Heizungsförderung förderfähig.
Wärme aus dem Erdreich
Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe
Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpenheizung und der zugehörigen Bohrung ist die Laufzeit. Die Investitionskosten gehören zu den höchsten unter allen Heizsystemen, doch weil die Anlage anschließend kostenfreie Erdwärme fördert, wird sie mit jedem Betriebstag rentabler. Zudem verursacht die Erdwärmebohrung selbst dann keine neuen Kosten, wenn die Wärmepumpe nach 15 bis 20 Jahren ersetzt wird, denn die Sonden bleiben im Boden.
Die Wärmepumpe wird mit Strom betrieben, der in die Rechnung einfließt. Gut ausgelegte Bohrungen sorgen für hohe Jahresarbeitszahlen und damit für einen effizienten Betrieb. Bei Nutzung von Haushaltsstrom aus der öffentlichen Versorgung bewegen sich die jährlichen Heizstromkosten je nach Gebäude und Bedarf in einem überschaubaren Rahmen. Eine eigene Photovoltaikanlage kann den Betrieb weiter verbilligen. Die geringen Betriebskosten machen das Heizen mit Geothermie gerade bei hohem Wärmebedarf trotz der hohen Anschaffungskosten attraktiv.
Was kostet eine Erdwärmebohrung?
Bei den Kosten spielen viele individuelle Faktoren eine Rolle. Die reine Bohrung wird in laufenden Metern abgerechnet und bewegt sich meist im Bereich zwischen 30 und 80 Euro pro Meter. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren, pauschale Posten und begleitende Erschließungsarbeiten. Für eine Erdwärmebohrung können unter anderem folgende Posten anfallen:
- Einrichtung der Baustelle
- Durchführung der Bohrung
- Verpressung der Bohrung und verbesserte Dämmverpressung
- Einbau der Erdsonde
- Errichtung der Verteilerwege
- Abfuhr des Erdreichs
- Absperrvorrichtung des Hausanschlusses
- Gebühren für die Bohrgenehmigung von Landratsamt, unterer Wasserbehörde und gegebenenfalls Bergbauamt
- Befüllung der Anlage mit Wärmeträger
- Geologisches Gutachten und geologische Bohraufsicht
- Allgemeine Befestigungs-, Begehungs- und Baggerarbeiten
Geologische Voraussetzungen

Vor einer Erdwärmebohrung muss die Eignung des Bodens fachgerecht geprüft werden. Das obligatorische geologische Gutachten entscheidet über Bohrfähigkeit, erforderliche Tiefe und Anzahl der Bohrungen sowie über die Genehmigungsfähigkeit. Je nach Lage ist neben der Genehmigung durch das Landratsamt beziehungsweise die Tiefbaubehörde auch eine wasser- und bergbautechnische Zulassung nötig. Geprüft wird unter anderem, ob in der Nähe Trinkwasser gewonnen wird. Konkrete Ausschlusskriterien sind:
- Grundwasserstockwerksbau
- Sehr stark mineralisiertes Grundwasser
- Kohlendioxideinschlüsse im Grundwasser
- Poröses Erdreich
- Von selbst austretendes Grundwasser
- Angrenzende Bergbauregionen
Neben diesen fast immer ausschließenden Umständen ist stets eine Einzelfallprüfung durch Geologen erforderlich. Stark wasserhaltiges Erdreich, hoher Lehmanteil sowie Fels- und Steinaufkommen können die Bohrfähigkeit einschränken. In vielen Fällen lässt sich durch eine Umplatzierung der Bohrung dennoch eine Lösung finden.
Ablauf und passende Firmen
Der Ablauf einer Erdwärmebohrung folgt in der Regel einem festen Muster: Zunächst klärt ein geologisches Gutachten die Bohrfähigkeit, dann wird die Genehmigung bei der unteren Wasserbehörde eingeholt. Anschließend richtet der Betrieb die Baustelle ein und führt die Bohrung durch. In das Bohrloch wird eine Erdsonde eingebracht und das Bohrloch fachgerecht verpresst, damit Grundwasserstockwerke nicht verbunden werden. Zum Schluss werden die Sonden mit dem Wärmeträger befüllt und an die Wärmepumpe angeschlossen. Der Erdsondenbohrung sollte dabei ein Mindestabstand von rund drei Metern zum Gebäude eingehalten werden.
Für die Durchführung kommen spezialisierte Bohrunternehmen und erfahrene Brunnenbauer infrage. Wichtig ist, dass der Betrieb über die nötige Zertifizierung verfügt, etwa nach dem Standard des DVGW, da dies vielerorts Voraussetzung für die Genehmigung ist. Da Bohrarbeiten fehleranfällig und die Folgen von Fehlern gravierend sein können, sollten Eigentümer auf Referenzen und eine lückenlose Dokumentation achten. Häufig übernimmt der Fachbetrieb, der die Wärmepumpe installiert, auch die Koordination der Bohrung.
Förderung 2026
Die Erdwärmepumpe zählt zu den erneuerbaren Heizsystemen und ist von der ab 2029 geltenden Bio-Treppe für fossile Heizungen nicht betroffen. Der Einbau wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert, die seit 2024 für den Heizungstausch über die KfW läuft.
Die Zuschüsse setzen sich aus der Grundförderung und mehreren Boni zusammen:
- Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten, einkommensunabhängig.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für den Austausch einer alten fossilen Heizung durch selbst nutzende Eigentümer. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 auf 12 Prozent, danach halbjährlich um vier Prozentpunkte, und läuft im August 2028 aus.
- Einkommensbonus: bis zu 40 Prozent für selbst nutzende Eigentümer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro).
- Maximale Förderung: in der Summe bis zu 70 Prozent, in der untersten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese sind bei der ersten Wohneinheit auf 28.000 Euro gedeckelt, woraus sich ein maximaler Zuschuss von rund 19.600 Euro (bei 80 Prozent bis zu 22.400 Euro) ergibt.
In der Summe sind hohe Fördersätze möglich, die Obergrenzen der förderfähigen Kosten sind zu beachten.
Wichtig ist wie bei allen Förderungen, dass der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wird und bei wassergeführten Systemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B erfolgt. Neben dem Erdreich lässt sich Wärme auch aus Grund- oder Oberflächenwasser gewinnen, was je nach Standort vorteilhaft sein kann. Da sich die Fördersätze und Bonusregelungen ändern können, empfiehlt sich vor der Bauausführung eine aktuelle Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten.
Häufige Fragen zur Erdwärmebohrung
Wie tief wird gebohrt und was kostet das?
Übliche Sonden reichen 50 bis 200 Meter tief. Die reine Bohrleistung wird in laufenden Metern abgerechnet und liegt meist zwischen 30 und 80 Euro pro Meter. Für die gesamte Bohrung einschließlich Nebenarbeiten sind grob 7.000 bis 20.000 Euro anzusetzen.
Welche Genehmigungen sind nötig?
Die Bohrung ist bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Vorab wird ein geologisches Gutachten erstellt. Außerdem ist ein Mindestabstand zum Gebäude und zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
Muss die Bohrung beim Heizungstausch erneuert werden?
Nein. Die Sonde bleibt im Erdreich und wird weitergenutzt. Wird die Wärmepumpe nach 15 bis 20 Jahren ersetzt, fallen für die Erschließung keine neuen Kosten an.
Ist die Erdwärmepumpe förderfähig?
Ja. Sie zählt zu den erneuerbaren Heizsystemen, erfüllt die Anforderungen an neue Heizungen und ist über die BEG-Heizungsförderung bezuschussungsfähig.
