Solarthermie auf Dach von Einfamilienhaus
Bei Neubauten ist der Einsatz regenerativer Energien heute Pflicht. Wird eine Solarthermie in einem Neubau eingesetzt, muss diese laut Gesetz mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs decken. Das gilt zwar nicht für Bestandsimmobilien, dennoch kann es auch hier Sinn machen, eine bestehende Gas- oder Ölheizung durch eine Solarheizung zu ergänzen. Dadurch beruhigen Eigentümer nicht nur ihr ökologisches Gewissen, sondern profitieren gleichzeitig von einer attraktiven staatlichen Förderung der Solarthermie.Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zusammengetragen und sagen Ihnen, in welcher Höhe Sie mit Fördermitteln rechnen können, wenn Sie sich für eine Solarthermie entscheiden.

Fördermittel von der BAFA

Die BAFA (das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Solarheizungen im Bestandsbau. Das heißt, wenn Sie im Zuge einer Heizungsmodernisierung, -renovierung oder -sanierung eine Solarthermie an Ihrem Altbau-Gebäude installieren lassen, haben Sie in der Regel Anspruch auf die BAFA Förderung für Solar-Energie. Die Höhe der Fördermittel richtet sich hierbei nach der Art der Anlage sowie nach deren Fläche.

  • Derzeit erhalten Eigentümer für Anlagen zur Heizungsunterstützung eine Mindestförderung von 2.000 Euro.
  • Die Kollektorfläche muss dabei mindestens 9 qm betragen und es muss ein Pufferspeicher mit mindestens 40 Litern Inhalt installiert sein.
  • Für Anlagen zur Warmwasserbereitung beträgt die Mindestförderung 500 Euro.
  • Ab 11 bis 40 qm Kollektorfläche zahlt die BAFA 50 Euro pro qm.

Achtung: Sie müssen die BAFA-Förderung für einen Solarthermie Eigenbau oder die Installation durch einen Fachbetrieb spätestens 9 Monate nach der Installation (Inbetriebnahme) der Anlage beantragen, sonst haben Sie kein Anrecht mehr auf die Fördermittel

Neben den genannten Fördermitteln stehen Ihnen unter gewissen Umständen Bonusbeträge zu, etwa durch die Kombination mit einer Biomasseheizung. Lassen Sie sich bei Bedarf also vorab beraten.

Solarthermie Förderung durch die KFW

Auch die KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) honoriert Ihren umweltbewussten Einsatz im Hinblick auf die Nutzung einer Solarthermie. Sie ist jedoch zuständig für die Förderung von Solaranlagen im Neubau.

Um diese Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, müssen allerdings eine Bedingungen erfüllt sein. Bei der Förderung einer Solarthermie durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, den sie auch zusammen mit der BAFA Förderung für Solar-Energie in Anspruch nehmen können. Die Solaranlagen Förderung sieht einen einen Kredit von 50.000 Euro pro Wohneinheit vor. Die kombinierten Fördermittel dürfen allerdings in keinem Fall die Kosten für die Maßnahme übersteigen.

  • Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau müssen Sie bereits vor der Umsetzung der Maßnahme beantragen. Sie erhalten den Kredit für eine Laufzeit von 10 Jahren, die ersten beiden Jahre sind dabei tilgungsfrei.
  • Der Effektivzinsatz für den Förderkredit beträgt 2,02 Prozent und ist somit besonders niedrig.
  • Außerdem bietet die Bank auch Zuschüsse in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit für energieeffizientes Sanieren. Hierbei handelt es sich um das sogenannte KfW Programm 430 und um einen Investitionszuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
  • Darüber hinaus existieren noch zahlreiche weitere Förderungsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Zusammenhang mit energieeffizientem Bauen und Renovieren. Lassen Sie sich daher stets beraten, um auch bei der KfW das Optimum für sich herauszuholen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Solar Förderung durch die KfW.