Die KfW-Förderbank unterstützt im Auftrag des Bundes zahlreiche energiepolitische Ziele, darunter die Nutzung der Sonnenenergie. Bei der Förderung von Solaranlagen ist 2026 jedoch die Unterscheidung zwischen Photovoltaik und Solarthermie entscheidend, denn beide werden über unterschiedliche Wege gefördert. Dieser Ratgeber gibt einen aktuellen Überblick.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bei der Solarförderung ist zwischen Photovoltaik (Strom) und Solarthermie (Wärme) zu unterscheiden, da beide über verschiedene Programme gefördert werden.
- Solarthermie als Wärmeerzeuger zählt zum Heizungstausch und wird über die KfW (Programm 458) mit 30 Prozent Grundförderung plus Boni bezuschusst, nicht über einen KfW-Kredit.
- Photovoltaik fördert die KfW über den zinsgünstigen Kredit 270. Hinzu kommen die Einspeisevergütung nach dem EEG und der entfallende Mehrwertsteuersatz beim Kauf.
Die Rolle der KfW
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau handelt es sich um eine Förderbank des Bundes. Sie legt Kreditprogramme und Zuschüsse auf, um wirtschafts- und energiepolitische Ziele zu unterstützen. Die KfW ist keine Privatkundenbank, sondern wickelt ihre Geschäfte über die Hausbank des Antragstellers ab. Neben der Unterstützung von Unternehmen und Existenzgründungen gehört die Energiepolitik zu ihren wichtigsten Tätigkeitsfeldern. Die Modernisierung von Gebäuden im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes, in dem das frühere Energieeinsparungsgesetz aufgegangen ist, wird auf vielfältige Weise gefördert, um Anreize für mehr Effizienz und erneuerbare Energie zu schaffen.
Solarthermie: Zuschuss über die KfW
Für die Solarthermie, die Wärme für Warmwasser und Heizungsunterstützung erzeugt, ist seit 2024 die KfW zuständig. Solarthermische Anlagen zählen wie Wärmepumpen und Biomasseheizungen zum Heizungstausch und werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude im KfW-Programm 458 mit einer Grundförderung von 30 Prozent bezuschusst. Über den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus sind in der Summe bis zu 70 Prozent möglich, in der untersten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Das BAFA ist dagegen nur noch für Effizienz-Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, den Fenstertausch oder die Heizungsoptimierung zuständig, die mit 15 Prozent, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan mit 20 Prozent, gefördert werden. Wichtig ist also: Wer eine Solarthermieanlage als Wärmeerzeuger plant, beantragt den Zuschuss über die KfW.
Photovoltaik: KfW-Kredit, Einspeisevergütung und Steuervorteil
Für die Photovoltaik, die Strom erzeugt, greifen andere Mechanismen. Die KfW unterstützt die Anschaffung über den zinsgünstigen Kredit im Programm 270 für erneuerbare Energien, mit dem sich eine Photovoltaikanlage einschließlich Batteriespeicher finanzieren lässt. Der Kredit deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten und wird über die Hausbank beantragt. Hinzu kommt die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz: Für den Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, erhält der Betreiber über 20 Jahre eine feste Vergütung. Ein weiterer Vorteil ist der Nullsteuersatz: Beim Kauf und der Installation einer Photovoltaikanlage für Wohngebäude fällt keine Mehrwertsteuer an, was die Anschaffung spürbar günstiger macht. Anders als bei der Solarthermie gibt es für die Photovoltaik jedoch keinen Zuschuss über die Heizungsförderung, da sie kein Wärmeerzeuger ist.
Kredit und Laufzeiten
Die Förderkredite der KfW sind in der Regel zinsgünstig und bieten tilgungsfreie Anlaufzeiten. Die gängigen Laufzeiten betragen fünf, zehn oder zwanzig Jahre, jeweils mit ein bis drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Zinsbindung bleibt über die vereinbarte Laufzeit erhalten, und die Rückzahlung erfolgt meist quartalsweise. Während der tilgungsfreien Zeit trägt die Energieersparnis beziehungsweise die Einspeisevergütung bereits zur Finanzierung bei. Da sich die konkreten Konditionen und Programme ändern können, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung die aktuellen Angaben der KfW zu prüfen und die Förderung über die Hausbank zu beantragen. Wichtig ist bei allen KfW-Krediten, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird.
Antrag richtig stellen
Bei allen Förderungen ist die richtige Reihenfolge entscheidend: Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Auftrag vergeben oder mit der Maßnahme begonnen wird. Wer zuerst bestellt und dann die Förderung beantragt, geht in der Regel leer aus. Für den KfW-Zuschuss zur Solarthermie erfolgt die Antragstellung über das KfW-Portal, nachdem der Fachbetrieb die nötige Bestätigung ausgestellt hat. Für den KfW-Kredit zur Photovoltaik läuft der Antrag über die Hausbank, die den Kredit an die KfW weiterreicht. Da sich Förderbedingungen, Zinssätze und Programme ändern können, lohnt sich vor dem Start ein Blick auf die aktuellen Angaben der KfW und des BAFA. So lässt sich sicherstellen, dass die passende Förderung genutzt und kein Anspruch verschenkt wird.
Programme sinnvoll kombinieren
Die Solarförderung ist oft in größere Förderzusammenhänge eingebettet. Wer sein Gebäude umfassend energetisch saniert, kann verschiedene Maßnahmen bündeln, etwa den Heizungstausch, die Dämmung und die Solarthermie. Für die Photovoltaik lassen sich der KfW-Kredit, die Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz kombinieren, sodass sich die Anschaffung über die Jahre rechnet. Wichtig ist, die Programme nicht zu vermischen: Solarthermie als Wärmeerzeuger läuft über den KfW-Zuschuss zur Heizungsförderung, Photovoltaik als Stromerzeuger über den KfW-Kredit und das EEG. Eine unabhängige Energieberatung kann helfen, die einzelnen Bausteine optimal aufeinander abzustimmen und einen Sanierungsfahrplan aufzustellen, der die Fördermöglichkeiten voll ausschöpft und die Investition wirtschaftlich gestaltet.
Beispiel und Einordnung
Für eine Photovoltaikanlage zur Versorgung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses ist grob mit Investitionskosten in der Größenordnung von 10.000 Euro zu rechnen, abhängig von Größe und Speicher. Über den KfW-Kredit lässt sich diese Investition zinsgünstig finanzieren, während Einspeisevergütung und Eigenstromnutzung die laufenden Erträge liefern. Für eine Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung greift dagegen der KfW-Zuschuss zur Heizungsförderung. Wer eine Solaranlage plant, sollte daher zunächst klären, ob Strom oder Wärme im Vordergrund steht, und dann den passenden Förderweg wählen. Eine unabhängige Energieberatung hilft, die Programme richtig zu kombinieren und die Förderung optimal auszuschöpfen. So lässt sich die Investition in die Sonnenenergie wirtschaftlich und zukunftssicher gestalten.
