Solaranlagen Förderung
Alle Programme zur Solaranlagen Förderung für Privatpersonen und Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden, werden in der Regel aufgelegt. Bei Regionalförderungen ist der Personenkreis entsprechend der Zielsetzung des Programms eingeschränkt. Alle Programme zur Förderung von Solar sind auf Neuanlagen ausgerichtet. Unterschiede in der Förderung von Solaranlagen bestehen für die Nutzungsarten.
Photovoltaik ist auf Stromgewinnung ausgerichtet, während die Förderung einer Solarthermie sich auf die Warmwasserversorgung und die Heizungsunterstützung bezieht.

Je nach Anbieter wird der Antrag zur Solarförderung indirekt bei der Hausbank oder direkt bei der anbietenden Körperschaft eingereicht. Wenn eine Bank zwischengeschaltet ist oder ein privatwirtschaftlicher Solarkredit bei einer Bank, Sparkasse oder Bausparkasse beantragt wird, gelten die üblichen Kreditvergaberegeln des Anbieters.

Fördermittel des BAFA für Solarthermie

Förde-rung

Art der Solarkollektoranlage

Förderhöhe

Basis Solarkollektoranlagen für die Heizungsunterstützung bis zu 40 qm: 140 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche,
jedoch mind. 2.000 Euro
bei einer Erweiterung um mind. 4 bis zu 40 qm: 50 Euro pro zusätzlich errichtetem
qm Bruttokollektorfläche
Basis Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung von 3 bis 40 qm und Wärmespeicher von 200 Litern: 50 Euro je qm,
jedoch mind. 500 Euro
bei einer Erweiterung um mind. 4 bis zu 40 qm: 50 Euro pro zusätzlich errichtetem
qm Bruttokollektorfläche

Kombinationsfähigkeit & Höchstgrenzen

Die politische Absicht, möglichst viele Verbraucher zur Energiegewinnung aus regenerativen Quellen zu gewinnen, führt zu einer Vielzahl an Förderungen von Solaranlagen. Oft sind Programme kombinierbar und können so an die individuelle Situation angepasst werden.

Der Höchstbetrag für Kreditfinanzierungen darf die Investitionssumme nicht übersteigen. In vielen Fällen führen Zuschüsse zu Einschränkungen von Krediten oder dürfen nicht kombiniert werden. Fast alle Programme, die der Bund auflegt, einschließlich der BAFA Förderung einer Solaranlage und dem KfW-Kredit, sind mit anderen Förderungen für die Heizung kombinierbar. Unter der Vielzahl an regionalen Förderungen muss der Einzelfall geprüft werden. Hierfür unterhält das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Online-Förderdatenbank.

Regionale Förderungen

Da Solaranlagen dem Baurecht unterliegen, ist deren Genehmigungsnotwendigkeit und Fähigkeit Ländersache. In diesem Rahmen werden auch regionale Förderprogramme für den neuen Heizkessel durch die Bundesländer aufgelegt, welche meist zeitlich befristet sind. Die Programme verfolgen oft sehr präzise formulierte Ziele. Schon die Bezeichnungen deuten häufig auf die mögliche Relevanz zu Ihrem Projekt hin. In der Förderdatenbank unter bmwi.de finden Sie ständig zwischen vierzig und sechzig regionale Förderprogramme.

Infos zu regionalen Förderprogrammen

Typische Beispiele für die Ausschreibungsnamen sind:

  • Tausend-Dächer-Solarprogramm
  • Erneuerbare Energie, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit
  • Modernisierungsförderung von Wohnraum
  • Nachhaltigkeit in Wärme- und Energiegewinnung
  • Energetische Förderungen
  • Zukunftsfähige Energieinfrastruktur
  • Förderung zur energetischen Optimierung
  • Zukunftsenergieprogramm

Der Unterschied zwischen Zuschüssen & Krediten

Grundsätzlich müssen Sie zwischen Zuschüssen und Förderkrediten unterscheiden. Ein Zuschuss zu Solaranlagen wird meist als Einmalzahlungen gewährt und Ihnen geschenkt. Finanzierungshilfen in Kreditform müssen zurückgezahlt werden. Sie zeichnen sich durch besondere Zinsgünstigkeit und tilgungsfreie Anlaufzeiten aus. So wird Ihnen die entsprechende Hilfe zur Heizungsfinanzierung zur Verfügung gestellt.

KfW Förderung solarthermischer Anlagen

Programm

Förderhöhe

KfW Förderung Solar 153 (Kredit)  100 % der förderfähigen Kosten bis max. 100.000 Euro pro Wohneinheit (Zins 0,75 %)
Tilgungszuschuss bis 15.000 Euro (Das KfW Effizienzhaus ist Voraussetzung für die Kreditvergabe)
KfW Förderung Solar 151 / 152 (Kredit) Förderung bei der Erneuerung der Heizungsanlage (Einzelmaßnahme): 50.000 Euro pro Wohneinheit
oder
Kredit in Höhe von 100.000 Euro bei einer Altbausanierung zum Effizienzhaus nach EnEV
Programm 430 Beispiel für das KfW Effizienzhaus 55: Zuschuss von 30 % der Investitionskosten, jedoch max. 30.000 Euro pro Wohneinheit

Während die KfW Förderung vor allem Kredite beinhaltet, sind bei der BAFA viele Zuschussprogramme erhältlich. Private Banken und Bausparkassen bieten ebenfalls spezielle Solarkredite an. Die regionalen Förderprogramme sind sehr unterschiedlich angelegt und werden auf Rückzahlungsbasis, als Zuschuss oder in einer Kombination aus beidem gewährt.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) & Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kreditfinanzierungen der KfW sind bis zum Gesamtvolumen der Investition möglich. Bei Zuschüssen der BAFA handelt es sich in den meisten Fällen um einmalige Pauschalzahlungen, die im Regelfall zwischen zehn und vierzig Prozent der Investitionssumme ausmachen. Eine Vereinfachung des Fördermittelerhalts sind umfassende Versicherungen, die die Photovoltaik- oder Solarthermieanlage absichern.

Checkliste zur Risikoabdeckung

Folgende Risiken sollten abgedeckt werden:

  • Feuer
  • Unwetter einschließlich Hagel
  • Beschädigungen durch Tiere
  • Erdbeben
  • Vandalismus
  • Diebstahl
  • Schneedruck

Achten Sie neben den regionalen Förderangeboten auch auf die Auslobung von Programmen auf kommunaler Ebene. Sie werden gewöhnlicherweise in der Tagespresse oder die relevanten lokalen Behörden kommuniziert. Die Vielzahl der Fördermöglichkeiten und erheblichen Einsparmöglichkeiten sollten Sie gemeinsam mit einem Energieberater prüfen.