Heizungswartung und Kosten für den Schornsteinfeger von der Steuer absetzen: Geht das?

Die regelmäßige, jährlich durchgeführte Wartung einer Heizungsanlage ist sinnvoll und wichtig. Sie erhöht die Lebensdauer der Heizungsanlage und minimiert das Risiko von Ausfällen und Defekten. Doch kostet die Wartung natürlich auch Geld. Die Kosten sind nicht unerheblich sodass die Frage legitim ist, ob es eine Mögilchkeit gibt, Wartungskosten für die Heizung steuerlich geltend zu machen. Die gute Nachricht: Die Kosten für die Heizungswartung sind in der Regel teilweise oder sogar ganz absetzbar, machen sich steuerlich also positiv bemerkbar. Jedoch gelten hierbei unterschiedliche Voraussetzungen für Mieter und Vermieter. Diese möchten wir nachfolgend näher unter die Lupe nehmen.

Wo können Mieter Handwerkerleistungen bei der Steuererklärung eintragen?

Als Einkommensteuerpflichtiger können Sie bei der jährlichen Steuererklärung Handwerkerkosten absetzen. Zwar nicht vollständig, aber dennoch immerhin einen Teil, sodass Sie Ihre Steuerlast merklich senken können. Unter anderem sind die Kosten für eine Heizungswartung als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. Genau in diesem Feld der Steuererklärung müssen Sie die Kosten für die Wartung auch eintragen. Aber Achtung: absetzbar sind nur die Lohnkosten sowie Fahrtkosten und Kosten für Maschinen. Die Materialkosten hingegen nicht. Sie benötigen von Ihrem Fachbetrieb also eine detaillierte Rechnung, auf der alle Kosten einzeln aufgeschlüsselt sind. Und Sie müssen die Rechnung nachweislich per Überweisung beglichen haben, um die Kosten steuerlich absetzen zu können.

Können Vermieter die Kosten für die Heizungswartung absetzen?

Auch Vermieter können die Kosten, die durch die Wartung einer Heizung in vermieteten Immobilien entstehen, von der Steuer absetzen. Gleiches gilt auch für den Schornsteinfeger. Denn es handelt sich hierbei um jährlich wiederkehrende Arbeiten zur Instandhaltung der Immobilie. Sie können in der Regel sofort und in voller Höhe bei der Steuererklärung für das betreffende Jahr geltend gemacht werden. Es handelt sich für den Vermieter hierbei um sogenannte Werbungskosten. Wenn es im Mietvertrag eindeutig vereinbart wird, können Sie als Vermieter die Kosten für die Heizungswartung übrigens auch ganz oder teilweise auf die Mieter umlegen. In diesem Fall dürfen Sie den umgelegten Teil jedoch selbstverständlich nicht mehr steuerlich geltend machen. Dieser Vorteil liegt dann auf Seiten des Mieters, für den die Kosten dann wiederum als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind.

In welcher Höhe sind Kosten für die Heizungswartung steuerlich absetzbar?

Haushaltsnahe Dienstleistungen können pro Jahr nur bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Sie müssen also darauf achten, dass Sie diesen Betrag nach Möglichkeit nicht überschreiten. Dies kann unter Umständen schwierig werden, wenn auch noch Kosten für eine haushaltsnahe Beschäftigung, also zum Beispiel eine Reinigungskraft, bezahlt werden.

Für Vermieter gibt es an sich keinen Höchstbetrag zur steuerlichen Abschreibung von Heizungswartung und Schornsteinfeger. Sie müssen lediglich darauf achten, dass alle Werbungskosten in den ersten drei Jahren nicht 15 % der Anschaffungskosten der Immobilie überschreiten. Sollte dies der Fall sein, können Sie zum Beispiel Wartungskosten nicht mehr direkt in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Stattdessen müssen Sie die Kosten dann über mehrere Jahre verteilt als sogenannte Abschreibung steuerlich geltend machen. Das kann bedeuten, dass die anfallenden Kosten sich im laufenden Jahr nicht mehr in voller Höhe steuermindernd auswirken.

Bei Unklarheiten immer fachliche Hilfe in Anspruch nehmen

Ob und in welcher Höhe Wartungskosten und Schornsteinfeger für Sie steuerlich absetzbar sind, kann Ihnen im Zweifelsfall stets ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein ermitteln. Sollten Sie also nicht sicher sein, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, lassen Sie sich von einem Steuerexperten beraten. Dadurch können Sie versehentliche Falschangaben in Ihrer Steuererklärung vermeiden.