Heizungswartung steuerlich absetzen

Die regelmäßige Wartung der Heizung erhöht die Lebensdauer und minimiert das Risiko von Ausfällen, kostet aber Geld. Die gute Nachricht: Ein Teil der Kosten lässt sich steuerlich geltend machen. Dieser Beitrag erklärt, wie das geht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Heizungswartung zählt steuerlich zu den Handwerkerleistungen.
  • Absetzbar sind nur die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material.
  • Anrechenbar sind 20 Prozent dieser Kosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr.
  • Voraussetzung sind eine detaillierte Rechnung und die Zahlung per Überweisung.
  • Für Vermieter zählen die Kosten zu den Werbungskosten.

Ob und in welcher Höhe Sie die Wartungskosten geltend machen können, hängt davon ab, ob Sie Mieter, selbstnutzender Eigentümer oder Vermieter sind. Diese Fälle sehen wir uns im Folgenden genauer an. Beachten Sie dabei, dass dieser Beitrag eine allgemeine Orientierung bietet und keine Steuerberatung ersetzt.

Heizungswartung als Handwerkerleistung

Für Mieter und selbstnutzende Eigentümer zählt die Heizungswartung steuerlich zu den Handwerkerleistungen. Diese tragen Sie in der Steuererklärung im entsprechenden Feld ein. Absetzbar sind allerdings nur die Lohnkosten sowie die Fahrt- und Maschinenkosten, nicht dagegen die Materialkosten. Anrechenbar sind 20 Prozent dieser Kosten, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr, was Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro entspricht. Sie benötigen daher eine detaillierte Rechnung, auf der die Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind, und müssen die Rechnung nachweislich per Überweisung beglichen haben. Eine Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Auch der Schornsteinfeger zählt dazu

Ebenso wie die Heizungswartung zählen die Kosten für den Schornsteinfeger zu den Handwerkerleistungen und lassen sich anteilig steuerlich geltend machen. Auch hier sind die Lohnkosten maßgeblich, und es gelten dieselben Voraussetzungen einer detaillierten Rechnung und der Zahlung per Überweisung. Da sowohl die Wartung als auch der Schornsteinfeger jährlich anfallen, lohnt es sich, die entsprechenden Rechnungen aufzubewahren und in der Steuererklärung anzugeben, um die Steuerlast zu senken.

Was gilt für Vermieter?

Vermieter können die Kosten für die Wartung der Heizung in vermieteten Immobilien sowie für den Schornsteinfeger von der Steuer absetzen, da es sich um wiederkehrende Arbeiten zur Instandhaltung handelt. Für Vermieter zählen diese Kosten zu den Werbungskosten und lassen sich in der Regel sofort und in voller Höhe für das betreffende Jahr geltend machen. Legt der Vermieter die Wartungskosten laut Mietvertrag ganz oder teilweise auf die Mieter um, darf er den umgelegten Teil nicht mehr selbst absetzen. Dieser Vorteil liegt dann beim Mieter, für den die Kosten wiederum als Handwerkerleistung absetzbar sind.

Besonderheiten bei Vermietern

Für Vermieter gibt es beim Absetzen von Wartungs- und Schornsteinfegerkosten grundsätzlich keinen festen Höchstbetrag wie bei den Handwerkerleistungen für Selbstnutzer. Zu beachten ist jedoch die Regel zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten: Übersteigen bestimmte Instandsetzungs- und Modernisierungskosten in den ersten drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, können sie nicht mehr sofort in voller Höhe abgesetzt werden, sondern müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Reine, regelmäßig anfallende Wartungskosten sind davon in der Regel nicht betroffen, doch bei umfangreichen Maßnahmen kurz nach dem Kauf sollten Sie diese Grenze im Blick behalten.

Im Zweifel fachlichen Rat einholen

Ob und in welcher Höhe Wartungs- und Schornsteinfegerkosten für Sie steuerlich absetzbar sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein weiterhelfen und ermitteln, welche Kosten Sie geltend machen können und wie Sie diese korrekt in der Steuererklärung angeben. So vermeiden Sie versehentliche Falschangaben und schöpfen zugleich die steuerlichen Möglichkeiten aus. Bewahren Sie in jedem Fall alle Rechnungen und Überweisungsbelege auf, da das Finanzamt diese im Zweifel anfordern kann.

Ein praktischer Tipp: Achten Sie bereits bei der Beauftragung der Wartung darauf, dass der Fachbetrieb Ihnen eine Rechnung ausstellt, auf der die Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Nur so lässt sich der absetzbare Anteil eindeutig bestimmen. Bezahlen Sie die Rechnung anschließend per Überweisung und heben Sie sowohl die Rechnung als auch den Kontoauszug auf. Diese Nachweise benötigen Sie, falls das Finanzamt sie anfordert. Mit einer sauberen Dokumentation stellen Sie sicher, dass Sie den steuerlichen Vorteil tatsächlich nutzen können.

Die steuerliche Absetzbarkeit macht die regelmäßige Wartung der Heizung noch attraktiver, denn zusätzlich zu den Vorteilen wie einem sicheren, effizienten und langlebigen Betrieb senken Sie damit auch Ihre Steuerlast. Zusammen mit den eingesparten Energiekosten und dem geringeren Risiko teurer Reparaturen relativieren sich die Kosten der Wartung somit deutlich. Es lohnt sich daher, die Wartung nicht aufzuschieben und die anfallenden Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen.

Zusammengefasst lässt sich ein Teil der Kosten für die Heizungswartung und den Schornsteinfeger steuerlich geltend machen, für Selbstnutzer und Mieter als Handwerkerleistung, für Vermieter als Werbungskosten. Wichtig sind eine detaillierte Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Lohnkosten und die Zahlung per Überweisung. Da die steuerlichen Regelungen individuell und mitunter komplex sind, sollten Sie im Zweifel einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen.

Nutzen Sie die steuerlichen Möglichkeiten konsequent, indem Sie alle relevanten Rechnungen sammeln und in der Steuererklärung angeben. So verbinden Sie die ohnehin sinnvolle regelmäßige Wartung mit einem finanziellen Vorteil und senken Ihre Steuerlast Jahr für Jahr.