Heizen mit BiomasseIm Heizen mit Biomasse gibt es für Immobilienbesitzer eine besonders nachhaltige Methode des Heizens, die eine gute Alternative zum heizen mit konventionellen Brennstoffen wie Öl oder Erdgas darstellt. Da die Anschaffung einer neuen Heizung stets ein sehr kostspieliges Unterfangen darstellt, bietet der Staat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) attraktive Förderungen. Was genau gefördert wird, wie Sie einen Antrag stellen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erklären wir Ihnen im folgenden Artikel.

Heizen mit Biomasse – was wird durch das BAFA gefördert?

Damit Sie eine Förderung bekommen, muss eine Biomasseanlage für thermische Nutzung bestimmten Anforderungen genügen. Grundsätzlich muss die Heizung bestimmt sein für den Einsatz naturbelassener Biomasse, worunter in der Regel Pellet– und Hackschnitzelkessel sowie Scheitholzvergaser. Die Nennwärmeleistung des Kessels muss bei mindestens 5 Kilowatt liegen, damit er für eine Förderung infrage kommt. Daneben müssen auch beim Wirkungsgrad bestimmte Richtwerte eingehalten werden. Generell muss der Wirkungsgrad einer Biomasse-Heizung bei mindestens 89 % liegen. Pelletöfen mit einer Wassertasche müssen einen feuerungstechnischen Wirkungsgrad von 90 % aufweisen. Die Grenzwerte bei den Emissionen müssen wie folgt eingehalten werden:

  • Maximal 200 mg/m³ Kohlenmonoxid bei Nennwärmeleistung.
  •  Maximal 250 mg/m³ Kohlenmonoxid bei Teillastbetrieb.
  • Maximal 15 mg/m³ an staubförmigen Emissionen bei Scheitholzvergasern.
  • Maximal 20 mg/m³ an staubförmigen Emissionen bei allen anderen Anlagen.

Hinzu kommt noch der Pufferspeicher-Nachweis. Hackschnitzelkessel müssen über mindestens 30 Liter pro Kilowatt verfügen, Scheitholzvergaser mindestens 55 Liter pro kW. Zuletzt muss noch ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt werden.

Biomasseanlagen im Neubau

Im Neubau sind Anlagen förderfähig, bei denen eine Nutzung der bei der Abgaskondensation anfallenden Wärme erfolgt (Brennwerttechnik). Alternativ kann auch eine sekundäre Partikelabscheidung, also eine Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel erfolgen. Ein Abgaswärmetauscher muss entweder in die Heizanlage integriert oder als sekundäres Bauteil hinzugefügt sein. Darüber hinaus sind elektrostatische Partikelabscheider, filternde Abscheider und Abscheider als Abgaswäscher erforderlich. Bei sämtlichen Abscheidern ist es erforderlich, dass sie in ihrer Funktion und Wirksamkeit entsprechend gültiger Normen überprüft wurden und eine entsprechende Dokumentation einer fachlich anerkannten Einrichtung vorliegt.

BAFA: Antragsverfahren für die Förderung von Biomasse

Der Antrag auf eine Förderung wird direkt beim BAFA auf dessen Webseite vorgenommen. Hier ist auch das entsprechende Antragsformular zu finden. Für den Antrag selbst werden Kostenvoranschläge für die förderfähigen Leistungen benötigt, da diese die Grundlage für den späteren Zuwendungsbescheid bilden. Hierbei ist zu beachten, dass diese Angaben im Nachhinein nicht mehr geändert werden können. Der Antrag darf sowohl von Ihnen selbst als auch von bevollmächtigten Bekannten und Fachunternehmen gestellt werden. Sie erhalten im Anschluss eine Eingangsbestätigung vom BAFA und können dann mit der Maßnahme beginnen.

Nach einer positiven Prüfung durch das BAFA erhalten Sie auf dem Postweg den Zuwendungsbescheid. Hier ist auch der Bewilligungszeitraum festgelegt und die Anlage muss innerhalb der nächsten neun Monate in Betrieb genommen werden. Im letzten Schritt müssen Sie dann noch die Bestätigungsunterlagen an das BAFA senden, um den Zuschuss zu erhalten. Laden Sie hierzu die Verwendungsnachweiserklärung auf der BAFA-Webseite hoch und achten Sie darauf, dass dies spätestens einen Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geschieht. Nach einer weiteren positiven Prüfung durch das BAFA wird ihnen schließlich der Zuschuss überwiesen.