Wenn die Heizung gluckert oder andere Geräusche verursacht, ist oft Luft im Heizungskreislauf die Ursache. Luft kann auch dazu führen, dass der Heizkörper nicht richtig heiß wird. Regelmäßiges Entlüften sorgt dafür, dass die Heizung reibungslos funktioniert. Doch wie sieht es in der Mietwohnung aus? Wer ist zuständig?

Wie sieht die Rechtslage aus?

Grundsätzlich ist die Instandhaltung der Heizungsanlage die Aufgabe des Vermieters. Er hat dafür zu sorgen, dass die Heizung ordnungsgemäß funktioniert. Die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage gehört zu seinen Aufgaben, dazu gehört auch das Entlüften der Heizung. Während der Heizperiode muss in der Mietwohnung eine angenehme Temperatur von 20 – 21 °C bzw. 18 °C in der Nacht erreicht werden können.

Zentralheizung oder Heizkörper entlüften?

Unter bestimmten Umständen kann es aber dennoch sinnvoll sein, die Heizkörper in einer Mietwohnung selbst zu entlüften. Wenn Sie beispielsweise das Gefühl haben, dass sich etwas Luft in den Heizkörpern befindet, können Sie das auch selber machen. Einfach nur das Ventil kurz mit dem Heizungsschlüssel aufdrehen und warten, bis Wasser austritt (Lappen darunter halten). Das Problem haben Sie in wenigen Minuten gelöst und müssen nicht erst Ihren Vermieter kontaktieren und um einen Termin bitten.
Gut zu wissen: Zum Entlüften der Heizkörper in der Wohnung sind Mieter rechtlich zwar nicht verpflichtet, oft ist es aber viel einfacher, es selbst zu machen.

Anders sieht die Sache bei der Entlüftung der gesamten Heizungsanlage aus. In Ihrer eigenen Wohnung können Sie lediglich die Luft aus den Heizkörpern entweichen lassen. Befindet sich die Luft irgendwo anders im Heizkreislauf, muss die ganze Anlage professionell entlüftet werden.

Bei einer Zentralheizung muss dafür immer auch die Umwälzpumpe ausgeschaltet werden. Das ist eindeutig eine Aufgabe, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters gehört. Selbst wenn Sie einen Zugang zum Heizungskessel und zur Umwälzpumpe hätten, dürfen Sie als Mieter diese Arbeit gar nicht eigenmächtig durchführen.

Beachten Sie auch, dass Sie nicht einfach einen Fachmann ohne vorherige Absprache mit Ihrem Vermieter mit der Entlüftung beauftragen sollten. Denn dann kann es passieren, dass Sie die Kosten später nicht erstattet bekommen.

Was besagt die Kleinreparaturklausel?

Einige Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Nach dieser Klausel müssen Mieter Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten bis zu einem bestimmten Grenzwert (meistens 50 EUR) selbst bezahlen. Eine Kleinreparaturklausel ist rechtlich umstritten. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wurde sie schon häufiger für ungültig erklärt. Der Vermieter kann Sie nicht über die Kleinreparaturklausel dazu verpflichten, die Heizung selber zu entlüften.

Wenn der Vermieter nicht reagiert

Egal welches Problem Sie in einer Mietwohnung mit der Heizung haben, der Vermieter ist rechtlich dazu verpflichtet, die ordnungsgemäße Beheizung Ihrer Wohnung zu gewährleisten. Befindet sich Luft im System, muss er das Problem zeitnah beheben. Wie schnell das zu geschehen hat, hängt von der Schwere der Auswirkungen ab. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Sie mitunter sogar eine Mietminderung gelten machen.

Fazit: Auch wenn einige Mietverträge eine sogenannte Kleinreparaturklausel enthalten, sind Mieter zum Entlüften der Heizkörper in Ihrer Mietwohnung nicht verpflichtet. Befindet sich Luft in den Heizkörpern, können Sie sie der Einfachheit halber aber problemlos selbst entlüften. Die Heizungsanlage selbst sollte hingegen nur von einem Fachmann nach entsprechendem Auftrag durch den Vermieter entlüftet werden.