Heizung entlüften in der Mietwohnung

Wenn die Heizung gluckert oder andere Geräusche macht, ist oft Luft im Heizkreislauf die Ursache. Luft kann auch dazu führen, dass ein Heizkörper nicht richtig warm wird. Doch wer ist in der Mietwohnung zuständig? Dieser Beitrag klärt die Rechtslage.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Instandhaltung der Heizungsanlage ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters.
  • Einzelne Heizkörper dürfen Mieter selbst entlüften, sind dazu aber nicht verpflichtet.
  • Die gesamte Heizungsanlage darf nur ein Fachmann im Auftrag des Vermieters entlüften.
  • Eine Kleinreparaturklausel verpflichtet nicht zum Entlüften der Heizung.
  • Reagiert der Vermieter nicht, ist unter Umständen eine Mietminderung möglich.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Grundsätzlich ist die Instandhaltung der Heizungsanlage Aufgabe des Vermieters. Er muss dafür sorgen, dass die Heizung ordnungsgemäß funktioniert, wozu auch die regelmäßige Wartung und das Entlüften der Anlage gehören. Während der Heizperiode muss in der Wohnung eine angenehme Temperatur von etwa 20 bis 21 Grad tagsüber und rund 18 Grad in der Nacht erreicht werden können.

Zentralheizung oder Heizkörper entlüften?

Unter bestimmten Umständen kann es dennoch sinnvoll sein, die Heizkörper in einer Mietwohnung selbst zu entlüften. Haben Sie das Gefühl, dass sich Luft im Heizkörper befindet, können Sie das Ventil mit dem Heizungsschlüssel kurz aufdrehen und warten, bis Wasser austritt, wobei Sie einen Lappen darunterhalten. So ist das Problem in wenigen Minuten gelöst, ohne dass Sie den Vermieter kontaktieren müssen. Rechtlich sind Mieter dazu allerdings nicht verpflichtet, oft ist es aber einfach schneller, es selbst zu erledigen. Anders sieht es bei der Entlüftung der gesamten Anlage aus: In der eigenen Wohnung können Sie nur die Luft aus den Heizkörpern ablassen. Sitzt die Luft an anderer Stelle im Kreislauf, muss die Anlage professionell entlüftet werden.

Aufgabe des Vermieters

Bei einer Zentralheizung muss zum Entlüften auch die Umwälzpumpe ausgeschaltet werden. Das ist eindeutig Aufgabe des Vermieters. Selbst wenn Sie Zugang zum Heizkessel und zur Umwälzpumpe hätten, dürfen Sie als Mieter diese Arbeit nicht eigenmächtig durchführen. Beauftragen Sie zudem nicht ohne Absprache mit dem Vermieter einen Fachmann, da Sie die Kosten sonst möglicherweise nicht erstattet bekommen. Der richtige Weg ist, den Vermieter zu informieren und ihn die Entlüftung der Anlage veranlassen zu lassen.

Was besagt die Kleinreparaturklausel?

Einige Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel, nach der Mieter Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst zahlen müssen. Diese Klausel ist rechtlich umstritten und wurde in gerichtlichen Auseinandersetzungen schon häufiger für ungültig erklärt. Wichtig zu wissen: Über die Kleinreparaturklausel kann der Vermieter Sie nicht dazu verpflichten, die Heizung selbst zu entlüften, da es sich um eine Instandhaltungsaufgabe des Vermieters handelt.

Wenn der Vermieter nicht reagiert

Unabhängig davon, welches Problem Sie mit der Heizung haben, ist der Vermieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Beheizung Ihrer Wohnung zu gewährleisten. Befindet sich Luft im System, muss er das Problem zeitnah beheben. Wie schnell, hängt von der Schwere der Auswirkungen ab. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Sie unter Umständen eine Mietminderung geltend machen. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie sich beraten lassen, etwa bei einem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale.

Fazit für Mieter

Auch wenn manche Mietverträge eine Kleinreparaturklausel enthalten, sind Mieter zum Entlüften der Heizkörper nicht verpflichtet. Befindet sich lediglich etwas Luft in den Heizkörpern, können Sie sie der Einfachheit halber problemlos selbst entlüften, was in wenigen Minuten erledigt ist. Die Heizungsanlage selbst sollte dagegen nur von einem Fachmann im Auftrag des Vermieters entlüftet werden. Informieren Sie bei anhaltenden Problemen stets den Vermieter, damit dieser seiner Instandhaltungspflicht nachkommen kann, und dokumentieren Sie die Mängel für den Fall, dass eine Mietminderung infrage kommt.

So entlüften Sie einen Heizkörper richtig

Wenn Sie sich entscheiden, einen einzelnen Heizkörper selbst zu entlüften, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor. Drehen Sie zunächst das Thermostatventil vollständig auf und schalten Sie, falls möglich, die Umwälzpumpe kurz aus, damit sich die Luft oben im Heizkörper sammeln kann. Halten Sie ein Gefäß und einen Lappen unter das Entlüftungsventil, das sich meist an der oberen Seite des Heizkörpers befindet, und öffnen Sie es vorsichtig mit dem Heizungsschlüssel. Zunächst entweicht die Luft mit einem zischenden Geräusch; sobald gleichmäßig Wasser austritt, schließen Sie das Ventil wieder. Prüfen Sie anschließend den Anlagendruck, denn durch das Entlüften kann er absinken. Bei einer Mietwohnung sollte das Nachfüllen von Wasser jedoch dem Vermieter oder einem Fachmann überlassen werden. Mit diesem einfachen Vorgehen lässt sich Luft in einzelnen Heizkörpern schnell beseitigen, sodass diese wieder gleichmäßig warm werden.

Zusammengefasst liegt die Verantwortung für die Heizungsanlage beim Vermieter, während Mieter einzelne Heizkörper zwar selbst entlüften dürfen, dazu aber nicht verpflichtet sind. Die Entlüftung der gesamten Anlage gehört in die Hände eines Fachmanns, den der Vermieter beauftragt. Informieren Sie bei anhaltenden Problemen stets den Vermieter und dokumentieren Sie Mängel, damit Sie im Bedarfsfall Ihre Rechte wahren können.

Beachten Sie außerdem, dass regelmäßiges Entlüften einzelner Heizkörper zwar hilfreich ist, häufig wiederkehrende Luft im System jedoch auf ein tiefer liegendes Problem hindeuten kann. In diesem Fall sollten Sie den Vermieter informieren, damit ein Fachmann die Ursache prüft und die gesamte Anlage fachgerecht entlüftet.