BAFA HeizungsoptimierungAls Hausbesitzer und Bauherr sind Sie gut beraten, beim Heizen auf erneuerbare Energien zu setzen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) belohnt diese Bemühungen beim Einbau und der Heizungsoptimierung 2021 mit staatlichen Austauschprämien.

BAFA Förderung 2021: die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Veraltete Heizungen sind schlecht für unser Klima. Um den Einbau umweltfreundlicher Heizungsanlagen voran zu treiben, belohnt die Bundesregierung entsprechende Investitionen zur Heizungsoptimierung im Rahmen der staatlichen Förderungsmaßnahmen. Gefördert werden Heizungen mit nachweislich niedrigen Emissionswerten. Das Förderprogramm greift auch dann, wenn Sie bei Ihrem künftigen Heizungskonzept auf regenerative oder schnell nachwachsende Energiequellen zurück greifen.

Ein klassisches Beispiel aus der Praxis ist der Austausch der Ölheizung. Bei Erfüllung der Förderbedingungen lockt eine staatliche Kostenbeteiligung bis zu 45 Prozent der Investition. Die grundsätzliche Besonderheit der BAFA Förderung 2021 wird Sie erfreuen. Diese staatliche Förderung im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ erfolgt nicht als Kredit, sondern in Form einmaliger Zuschüsse. Das Geld muss nicht zurück gezahlt werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

BAFA Förderungsfähige Projekte zur Heizungsoptimierung

Gute Chancen auf einmalige Zuschüsse haben sie, wenn Sie sich bei Bau oder Erneuerung Ihrer Heizung für eine der folgenden Alternativen zur Heizungsoptimierung entscheiden:

Typische Beispiele für BAFA Förderung: Solarenergie

Mit typischen Beispielen für förderfähige Heizungsprojekte möchten wir Ihre Projektplanung inspirieren. Die Installation einer Solaranlage auf dem Dach wird vom Bundesamt mit hilfreichen BEG Fördermitten in Form von Zuschüssen unterstützt. Die Höhe der Fördergelder ist abhängig von der Größe der Anlage und der Form der Anwendung.

Die Bandbreite der Anwendungen hier beispielhaft:

  • Solarthermie für die Warmwasser-Bereitung
  • Solaranlage zur Brauchwasser-Erwärmung
  • Solaranlage zur Heizungsunterstützung

. . . die Wärmepumpenheizung

Beinhaltet Ihr Bau- oder Modernisierungsprojekt eine Wärmepumpen-Heizung, so können Sie mit Zuschüssen rechnen. Dies gilt für die Pumpen-Typen

  • Luft-Wasser-Pumpen
  • Erdwärme-Pumpen
  • Gasmotor-Wärmepumpen
  • Auch der Pumpentausch in einer bestehenden Anlage ist förderfähig.

. . . auch der Pellet-Ofen

Pellet-Öfen für Altbauten sind bedingt förderfähig. Dies gilt für die Wasser führenden Ofen-Varianten, deren Bauantrag vor dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde. Fördergelder fließen auch für Pellet– oder Hackschnitzelkessel.

Antragsverfahren auf BEG-Fördermittel der BAFA

Jeder Förderantrag auf Basis der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist an die Erfüllung von Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich ist das Programm für die Nutzung durch Privatpersonen, Freiberufler, kommunale sowie gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen konzipiert. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe an Ihren Heizungsbauer gestellt werden. Erst nach Ihrer Antragstellung kann mit der Umsetzung des Heizungsprojekts begonnen werden. Für die Antragstellung empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

Antrag direkt online beim BAFA einreichen
Für Ihren Antrag benötigen Sie die Kostenvoranschläge Ihres Heizungsbauers. Die dort angegebenen Kosten bilden die Grundlage für den Zuwendungsbescheid.

  • Zuwendungsbescheid des BAFA erfolgt nach positiver Prüfung.
  • Innerhalb von neun Monaten müssen Sie Ihre neue Heizungsanlage in Betrieb nehmen.

Ihre Bestätigungsunterlagen an die Förderstelle senden.
Die sogenannte „Verwendungsnachweis-Erklärung“ sowie die Rechnung Ihres Heizungsbau-Fachunternehmens senden Sie via Online-Portal an das BAFA. Zuschuss wird gewährt.

Fazit: BEG Förderung für zukunftssichere Heizungskonzepte

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat mit der BEG-Förderung ein wirkungsvolles Instrument geschaffen, das Privatpersonen und Bauherren in Form von Zuschüssen unter die Arme greift. Dies gilt bei Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Nutzung erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Energieberatung.