Feuerungsverordnung beim Hausbau berücksichtigen

Die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung, kurz Feuerungsverordnung (FeuVO), regelt das Aufstellen und Betreiben verschiedener Wärmeerzeuger. Sie gilt für Feuerstätten, Blockheizkraftwerke und Wärmepumpen, die der Warmwasserversorgung und der Raumheizung dienen, sowie für Gas-Haushaltskochgeräte. Die einzelnen Bundesländer erlassen die Verordnung im Rahmen ihrer Bauordnungen, die Überwachung übernehmen die Bezirksschornsteinfeger.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Feuerungsverordnung regelt Aufstellung, Verbrennungsluftversorgung und Brennstofflagerung von Feuerstätten. Sie ist Ländersache und in den Bauordnungen verankert.
  • Zentrale Punkte sind die ausreichende Verbrennungsluft, Mindestraumgrößen für Heizräume und Sicherheitsabstände von Abgasanlagen zu brennbaren Stoffen.
  • Die Vorgaben ähneln sich zwischen den Ländern, unterscheiden sich aber im Detail. Der Schornsteinfeger ist der wichtige Ansprechpartner vor Ort.

Feuerungsverordnung in Bayern

Die bayerische Verordnung regelt unter anderem die Anforderungen an die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätten, die von der Leistung der Anlage abhängen. Bei raumluftabhängigen Feuerstätten mit einer Nennleistung von höchstens 35 Kilowatt genügt es in der Regel, wenn ein Fenster oder eine Tür ins Freie führt und sich öffnen lässt. Der Rauminhalt muss dabei mindestens einen bestimmten Wert je Kilowatt Nennleistung erreichen, üblicherweise rund vier Kubikmeter pro Kilowatt. So ist sichergestellt, dass genügend Frischluft für eine vollständige Verbrennung zur Verfügung steht.

Vorgaben in Hessen

Die hessische Feuerungsverordnung stimmt in vielen Punkten mit der bayerischen überein. Auch hier genügt bei Anlagen bis 35 Kilowatt in der Regel ein Fenster oder eine Tür ins Freie, und die Vorgaben zur Raumgröße decken sich weitgehend. Ein eigener Abschnitt behandelt das Aufstellen der Heizung und die Installation der Gasleitung. In Garagen ist das Aufstellen grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um eine raumluftunabhängige Feuerstätte mit einer begrenzten Oberflächentemperatur. Auch in notwendigen Treppenräumen und Fluren sowie in bestimmten Rettungswegen ist das Aufstellen untersagt.

Anforderungen in Sachsen

Die sächsische Feuerungsverordnung schreibt für Heizräume ein Mindestvolumen vor, häufig rund acht Kubikmeter, sowie eine lichte Höhe von mindestens zwei Metern. Einer der Ausgänge muss ins Freie oder in einen geeigneten Flur führen, und die Türen müssen sich in Fluchtrichtung öffnen lassen. Für Wände, Decken und Stützen der Heizungsräume ist auf eine ausreichende Feuerbeständigkeit zu achten. Führen Öffnungen in Wänden oder Decken nicht direkt ins Freie, müssen selbstschließende oder feuerhemmende Abschlüsse vorhanden sein.

Die Feuerungsverordnung in NRW

In Nordrhein-Westfalen müssen Abgasanlagen einen ausreichenden Abstand zu brennbaren Stoffen einhalten. Abstand und Abschirmung sind so zu wählen, dass an den Baustoffen bei Erreichen der Nennleistung keine Temperaturen über einem festgelegten Grenzwert entstehen. Auch für den Fall eines Rußbrandes gelten Grenzwerte, damit die Temperatur an den umgebenden Stoffen nicht gefährlich ansteigt. Diese Vorgaben dienen dem Brandschutz und sollen verhindern, dass sich benachbarte Bauteile durch die Abgasführung entzünden.

Wie unterscheiden sich die Länderregelungen?

Die Feuerungsverordnungen regeln vor allem Mindestraumgrößen, Anforderungen an das Abgassystem und die Bedingungen für das Aufstellen der Anlagen. Unterschiede bestehen etwa bei den gewährten Ausnahmen, bei Abständen und bei der Luftzufuhr. Für Bauherren bedeutet das: Maßgeblich ist stets die Verordnung des jeweiligen Bundeslandes. Da die Regelungen komplex sind und sich ändern können, sollten Sie frühzeitig Rücksprache mit dem Schornsteinfeger und dem ausführenden Fachbetrieb halten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Feuerungsanlage die geltenden Vorschriften erfüllt und sicher betrieben werden kann, und vermeiden spätere Beanstandungen bei der Abnahme.

Warum die Feuerungsverordnung wichtig ist

Die Feuerungsverordnung dient vor allem der Sicherheit. Sie stellt sicher, dass Feuerstätten mit ausreichend Verbrennungsluft versorgt werden, dass Abgase sicher abgeführt werden und dass im Brandfall Rettungswege frei bleiben. Werden diese Vorgaben missachtet, drohen nicht nur Probleme bei der Abnahme, sondern auch echte Gefahren wie eine unvollständige Verbrennung mit Bildung von gefährlichem Kohlenmonoxid. Deshalb ist es ratsam, schon in der Planungsphase eines Neubaus oder einer Sanierung die Anforderungen zu berücksichtigen und den Schornsteinfeger einzubinden. So vermeiden Sie teure Nachbesserungen und schaffen die Grundlage für einen sicheren und dauerhaften Betrieb Ihrer Feuerungsanlage.

Zusammengefasst regelt die Feuerungsverordnung die sichere Aufstellung und den Betrieb von Feuerstätten und ist Sache der Bundesländer. Die Grundprinzipien wie ausreichende Verbrennungsluft, sichere Abgasführung und Mindestraumgrößen ähneln sich, doch die Details unterscheiden sich von Land zu Land. Für Bauherren gilt deshalb: Prüfen Sie stets die Verordnung Ihres Bundeslandes und stimmen Sie sich frühzeitig mit dem Schornsteinfeger und dem Fachbetrieb ab. So gehen Sie sicher, dass Ihre Anlage die Vorschriften erfüllt und ohne Beanstandungen abgenommen wird.

Planen Sie einen Neubau oder den Einbau einer neuen Feuerstätte, sollten Sie die Anforderungen der Feuerungsverordnung deshalb von Anfang an mitdenken. Der Fachbetrieb und der Schornsteinfeger kennen die Vorgaben Ihres Bundeslandes und helfen, Aufstellort, Luftzufuhr und Abgasführung richtig zu planen.

Insgesamt ist die Feuerungsverordnung ein wichtiger Baustein für den sicheren Betrieb von Heizungen und Feuerstätten. Wer die Vorgaben kennt und einhält, schützt sich und andere vor Gefahren und stellt einen reibungslosen, dauerhaften Betrieb sicher.

Beachten Sie schließlich, dass die Feuerungsverordnung nur einer von mehreren Rechtsbereichen ist, die beim Betrieb einer Heizung eine Rolle spielen. Hinzu kommen etwa die Vorgaben zur Feinstaubbelastung und zum Gebäudeenergiegesetz. Ein Fachbetrieb behält all diese Anforderungen im Blick und sorgt dafür, dass Ihre Anlage rundum den geltenden Regeln entspricht.