Die Anlagenaufwandszahl stellt das Verhältnis zwischen dem Aufwand an Primärenergie und dem gewünschten Nutzen dar. Die Grundlagen für die Größe sind in der DIN 4701-10 niedergeschrieben. Liegt eine niedrige Aufwandszahl vor, dann wird die Primärenergie effizient genutzt. Angenommen, ein Gebäude verfügt über die Angabe 1,5. In diesem Fall ist der Zähler des Bruchs um 50 Prozent größer als der Nenner. Um den Energiebedarf an Kühlung, Heizung und Warmwasser zu decken, muss 50 Prozent zusätzliche Primärenergie aufgewendet werden.
Anlagenaufwandszahl: Die Berechnung der Größe
Für die Betrachtung des Kennwertes werden unter anderem folgende Eigenschaften berücksichtigt:
- Form der verwendeten Brennstoffe
- Verluste der Wärmeerzeuger
- Einsatz regenerativer Energiequellen
- Verluste bei der Verteilung
- Benötigte Hilfsenergie, beispielsweise durch Pumpen oder die Lüftung
Die Aussagekraft der Kenngröße
Das Berechnen der Anlagenaufwandszahl schließt die vollständige Kette der Energiegewinnung ein. Sowohl die Förderung als auch die Veredelung, die Energieumwandlung, der Transport und die Wärmeverteilung werden berücksichtigt. Es handelt sich demnach um einen Qualitätsmaßstab für die gesamte Heizungsanlage.
Unterschiede zwischen den Aufwandszahlen
Man unterscheidet zwischen der Erzeugeraufwandszahl und der Anlagenaufwandszahl. Die Erzeugeraufwandszahl beschreibt bei einer Heizungsanlage folgendes Verhältnis:
Erzeugeraufwandszahl = Pro Jahr benötigte Endenergie (beispielsweise Erdöl) / erzeugte Nutzwärme
Bei diesem Wert handelt es sich um den Kehrwert des Jahresnutzungsgrades. Die Berechnung berücksichtigt nicht die im Rahmen der Bereitstellung auftretenden Energieverluste. Ist der Wert größer als 1, dann treten bei der Erzeugung der Energie Verluste auf.
Die Anlagenaufwandszahl der Heizungsanlage wird wie folgt bestimmt:
Aufwandszahl = verbrauchte Primärenergie / erzeugte Nutzwärme
Für das Berechnen der Anlagenaufwandszahl werden die im Rahmen der Bereitstellung des Energieträgers auftretenden Verluste berücksichtigt. Die Berechnung kann alternativ wie folgt durchgeführt werden:
Aufwandszahl = Erzeugeraufwandszahl x Primärenergiefaktor
Zwei Rechenbeispiele:
1. Angenommen ein Gasheizkessel verfügt über einen Jahresnutzungsgrad von 70 Prozent. Die Erzeugeraufwandszahl wird zuerst bestimmt. Hierfür muss der Kehrwert des Nutzungsgrades gebildet werden: 1/0,7 = 1,43
Anschließend wird der erhaltene Wert mit dem Primärenergiefaktor für Erdgas nach EnEV bestimmt (= 1,1): 1,43 x 1,1 = 1,57
Die Aufwandszahl lässt erkennen, dass die verbrauchte Primärenergie um 57 Prozent höher ist als die erzeugte Nutzwärme. Es handelt sich im gewählten Beispiel um ein veraltetes System, welches erneuert werden sollte. Die Anlagenaufwandszahl nach Energieeinsparverordnung kann genutzt werden, um die Sparsamkeit der Heizungsanlage zu bewerten. Laut EnEV 2009 wird ein Wert größer als 1,3 als nicht ausreichend betrachtet.
2. Angenommen eine Wärmepumpenheizung verfügt über einen Jahresnutzungsgrad von 3,5. Die Erzeugeraufwandszahl ergibt sich durch Bildung des Kehrwertes zu 0,29. Laut EnEV wird elektrische Energie mit dem Primärenergiefaktor 1,8 bewertet. Bestimmt man nun das Produkt der Erzeugeraufwandszahl und dem Primärenergiefaktor, dann ergibt sich die Anlagenaufwandszahl 0,52.
Die Modernisierung von veralteten Heizungsanlagen
Weist die Heizungsanlage unzureichende Kennwerte auf, dann kann sich die Investition in Modernisierungsmaßnahmen lohnen. Die monatlichen Ausgaben reduzieren sich und die Umwelt wird geschont. Gleichzeitig steigt der Gebäudewert. Für den Verkauf und die Vermietung benötigen Sie einen Energieausweis für das Gebäude.
Je sparsamer die Heizungsanlage ist und je besser die Dämmung des Hauses gestaltet wurde, desto höhere Verkaufspreise beziehungsweise Mieten können Sie in der Praxis erzielen. Das Berechnen der Anlagenaufwandszahl kann eine erste Orientierung sein, ob Modernisierungsbedarf besteht.