Vorschriften für den Heizungsraum sind Ländersache und unterscheiden sich je nach Region. Allerdings ähneln sich die Anforderungen grundsätzlich. Ein Heizraum entsteht, wenn Heizanlagen mit Nennleistungen über 50 Kilowatt montiert werden. Räume für Heizungsanlagen mit niedriger Leistung, wie es bei den meisten Einfamilienhäusern der Fall ist, werden als Aufstellräumen für Feuerstellen bezeichnet. Je nachdem, ob es sich also per Definitionem um einen Heizraum oder um eine Aufstellraum für Feuerstellen handelt, gelten jeweils unterschiedliche Vorschriften. Als weitere Unterklassifizierung gibt es Abstellräume, in denen Geräte bis zu 28 Kilowatt unter bestimmten Bedingungen aufgestellt werden dürfen.
Heizungsraum Vorschriften: Belüftung und Größe
Sowohl für den Aufstellraum für Feuerstellen und einen Heizungsraum gelten in vielen Bundesländern gleiche Grundregeln. Für Aufstellräume gelten allerdings häufig weniger strenge Anforderungen. Abgesehen von den baurechtlichen Anforderungen sollten Sie im eigenen Interesse nach Möglichkeit alle für Heizungsräume geltende Vorschriften erfüllen. Nur so ist ein sicherer Betrieb Ihrer Heizung gewährleistet. Die Heizungsraum Größe ist mit acht Kubikmetern Rauminhalt bei einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern definiert.
Die vorgeschriebene Belüftung für den Heizungsraum besteht aus einer oberen und unteren Luftöffnung ins Freie.
Sie müssen in Aufstellräumen einen Mindestquerschnitt von 150 Quadratzentimetern besitzen. Ab 50 Kilowatt Nennleistung muss der Querschnitt pro Kilowatt um zwei Quadratzentimeter erhöht werden. Nicht mehr aktuell sind der Notausschalter außerhalb des Heizungsraums, ein Warnschild und erweiterte Lüftungsanlagen.
Heizraum Vorschriften: Brandschutz, Türen und Nachbarräume
Ziemlich strenge Vorschriften gelten bezüglich der Lage und der angrenzenden Räume. Ein Heizungsraum und meist auch die Aufstellräume müssen an einen Flur grenzen. Die Tür darf nicht direkt in den Hobbykeller oder andere Aufenthaltsräume führen. Um den Brandschutz für den Heizungsraum zu gewährleisten, müssen Sie eine bauaufsichtlich zugelassene Brandschutztür montieren. Die Tür des Heizungsraumes muss sich nach außen in die sogenannte Fluchtrichtung öffnen. Weitere Öffnungen zu Nachbarräumen dürfen nicht vorhanden sein.
In den Heizungsräumen dürfen neben der Heizung selbst andere Wärmeerzeuger aufgestellt werden. Dabei ist es erlaubt den Raum für die Aufbewahrung von Festbrennstoffen wie beispielsweise zur Lagerung von Pellets einzusetzen. Besondere Regeln gelten für Anlagen unter 28 Kilowatt Leistung und Gasheizungen. Sie sind auch in Abstellräumen mit unter 7,5 Quadratmetern Grundfläche genehmigungsfähig. Gasthermen im Dachgeschoss oder als Etagenheizungen dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne die baurechtlichen Auflagen für Aufstell- oder Heizungsräume montieren und betreiben.
Nutzung für andere Zwecke
Häufig kommen Fragen danach auf, ob sich der Heizungsraum auch für andere Zwecke nutzen lassen darf. Darf ich in dem Raum meine Wäsche zum trocknen aufhängen oder ihn gleichzeitig als Lagerraum nutzen? Grundsätzlich ist es nicht verboten, den Raum gleichzeitig auch als Waschraum zu nutzen. Auch andere Gegenstände dürfen hier gelagert werden, solange der Zugang und ausreichend Abstand zur Heizung gewährleistet ist. Was im Heizungsraum auf keinen Fall gelagert werden darf, sind brennbare Materialien wie Lacke und Farben.
Anstrich und Brennstofflagerung
Für Aufstell- und Heizungsräume gilt, dass alle Einrichtungen und die Wände bis 90 Minuten feuerbeständig sein müssen. Außerdem müssen Sie bei der Heizöllagerung auf entsprechendes Mauerwerk und sachgerechter Farbbeschichtung achten sowie eine Auffangwanne bei eventueller Leckage des Heizöltanks bereitstellen. Wenn Sie den Heizungsraum streichen, sind drei Schichten ölfester Farbe erforderlich.
Um bei der jährlichen Kontrolle das Aufkratzen durch den Prüfer zu vermeiden, lassen Sie die drei Schichten an der Wand umlaufend versetzt enden. Durch die Verwendung unterschiedlicher Farben ist der dreischichtige Auftrag auf Anhieb zu erkennen. Der Mindestabstand zwischen Heizkessel und jeder Art von Brennstofflagergut beträgt einen Meter. Bei Öl darf das Fassungsvermögen des Tanks 500 Liter nicht übersteigen. Größere Öl- und Flüssiggastanks müssen in einem gesonderten Raum aufgestellt werden.